Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/7

Rudolf STEINMASSL ist im Stadtsenat für die Stadtwerke zuständig. Im folgenden Beitrag informiert er über aktuelle The- men. D ie Beförderungspreise beim städti- schen Verkehrsbetrieb wurden letzt- mal ig zum l. 7. 1986 entsprechend der vorangegangenen Teuerungsrate ange- hoben und sind fast auf den Tag genau vier Jahre in Geltung. Begründet wurde die sei - nerzeitige Anhebung damit, daß der Verlust in den letzten Jahren auf rund 6,5 Mio S an- gestiegen ist und die Verdichtung des Ver- kehrstaktes sowie die Einführung der Linie nach Gleink zu beträchtlichen Aufwands- steigerungen führten und Verluste bis zu 7,5 Mill. S erwartet wurden. Diese Verluststei- gerungen hätte die Stadtwerke einerseits zu einem fast völligen Einstellen der Investi- tionen für neue Omnibusse gezwungen und andererseits deren Kapitalkraft erheblich vermindert. Da sich in dem nunmehr fast vierjährigen Geltungszeitraum die Verluste von rund 5,4 Mill. S auf 10 Mill. S (+ 46 Prozent) erhöht haben und die Stadtwerke bemüht sind, die Investitionen in komforta- Stadtrat Rudolf STEINMASSL auszunützen . Bei Nutzung der Mehrfahrten- scheine und Netzkarten treten für den Benützer des öffentlichen Verkehrsmittels wesentliche Verbilligungen gegenüber dem Einzelfahrschein auf, die je nach Kartentyp bis zu ein Sechstel des Einzelfahrpreises, das sind S 2,33 je Fahrt, betragen. So sind durch den Fahrgast beim 5-Fahrten-Schein je Fahrt S 12.-, das entspricht dem Alt- fahrpreis je Einzelfahrt, beim 10-Fahrten- schein S 11.- , beim 20-Fahrtenschein S 9.- , bei Monatskarten und Monatsnetz- karten je nach Inanspruchnahme bis zu den bereits erwähnten nur S 2,33 je Fahrt zu wertungssystems wird der Vertrieb von Mehrfahrtenscheinen, das sind 5-, 10- und 20-Fahrtenscheine als Streifenkarte vorerst auf alle Bankinstitute und deren Filialen ausgedehnt; an eine weitere Ausdehnung ist gedacht und soll mit Wirksamkeitsbeginn des Neutarifes ( 1. September) in Kraft tre- ten. Diese kundenfreundlichere Gestaltung bewirkt aber, daß die Stadtwerke den be- troffenen Dienststellen für den manipulati- ven und administrativen Aufwand eine ent- sprechende Entschädigung zu leisten haben, die naturgemäß in der Gestaltung des Be- förderungspreises den Niederschlag fand. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf die bereits im Juni-Amtsblatt veröffentlichte Umtauschmöglichkeit für angekaufte Mehrfahrtenscheine vor dem 1. Juli verweisen und feststellen, daß die Stadtwerke zur leichteren Erreichbarkeit im Erdgeschoß, das ist der Geräteverkauf des Gaswerkes in der Färbergasse, für den Um- tauschzeitraum eine eigene Umtauschstelle eingerichtet haben. Als stadträtlicher Referant ist mir be- wußt, daß jede Anhebung des Beförde- Auf öffentliehe Verkehrsmittel umsteigen ble Omnibusse weiter fortzusetzen, wurde eine Anhebung der Beförderungspreise zum l. September bei der K.raftfahrlinienbehörde beim Amt der OÖ. Landesregierung begehrt und durch diese durch Erteilung eines Ge- nehmigungsbescheides als gerechtfertigt er- achtet. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, daß aus der Nahver- kehrsmilliarde des Bundes die OÖ. Landes- regierung dem Verkehrsbetrieb der Stadt Steyr bis 1981 J Mill . S als Landesbeihilfe gewährt hat, diese ab 1982 auf S 400.000.- ab 1987 auf S 360.000.- und ab 19~_9 auf S 110.000.- verringert hat. Die 00. Landesregierung hat damit den an- gehobenen Bedienungskomfort, z. B. 1/4 Std. Takt, neue kundenfreundliche Busse der städtischen Verkehrslinien, der eine 46- o/oige Steigerung des Verlustes bewirkt hat, mit der Kürzung der Landesbeihilfe auf l/10 des Wertes von 1981 beantwortet. Eine 1989 von seiten der Stadt Steyr beim Lan- deshauptmann von OÖ. schriftlich darge- stellte Bitte um Aufstockung bzw. zumin- dest Beibehaltung des Beihilfensatzes wur- de mit dem Ausdruck des Bedauerns beant- W(?.rtet. Es ist somit kJargestellt, daß die 00. Landesregierung dem öffentlichen Per- sonennahverkehr in der Stadt Steyr nicht allzuviel Bedeutung beimißt und letztlich die finanzielle Last fast zur Gänze der Stadt Steyr überläßt. Bemerkenswert ist, daß die- se Kürzung der Landesbei hilfe gerade in je- nem Jahr eingetreten ist, in dem das Land Oberösterreich zu Sonderbegünstigungen im Jahr der Familie aufgerufen hat. Mit der Änderung der Beförderungsprei- se, die im Vergleich zu anderen Städten le- diglich ein Nachziehen darstellt, wird auch die Tarifstruktur für Zeitkartenbenützer fahrgastfreundlicher gestaltet. Die Absicht der Stadtverwaltung besteht darin, daß möglichst viele, die bisher ihre eigenen Pkw benutzten, auf das öffentliche Ver- kehrsmittel umsteigen. Es sind daher alle Steyrer Bürger aufgerufen, durch den Kauf von Mehrfahrtenscheinen und Zeitkarten die äußerst günstigen Tarifmöglichkeiten STEYR entrichten. Darüber hinaus bietet man den Familien mit Kindern einen besonderen An- reiz bei Einzelfahrten. Hier sind auch bei Einzelfahrten Ermäßigungen im Ausmaß von 50 Prozent vorgesehen. Letztlich will man auch den Schülern den Umstieg auf das öffentliche Verkehrsmittel durch Ein- führung der Jahresnetzmarke und Ferien- Netzmarke erleichtern. Wird von der Bevöl- kerung diese von mir dargestellte kosten- günstige Tarifgestaltung vermehrt in An- spruch genommen, so nimmt die Stadtver- waltung eine Defizitanhebung durchaus in Kauf, da damit einerseits eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität im Stadt- kern - durch geringere Abgasbelastung - ge- geben ist und andererseits viele Millionen für die Gestaltung des Verkehrswegenetzes eingespart werden können. Ich darf dahet nochmals zusammenfassen, daß die Tarif- erhöhung für den Einzelfahrschein auf S 14.- die Bevölkerung zu einer wesent- lich stärkeren Inanspruchnahme der Mehr- fahrtenscheine und Zeitkarten veranlassen soll. Völlig kJarstellen möchte ich, daß die bisher bestehenden sozialen Regelungen keine Einschränkung erfahren und weiter- hin voll aufrecht bleiben. Die berechtigte Kritik, daß für Schüler im Pfl ichtschulalter während der Hauptferien des Schuljahres 1989/90 wegen des Wirk- samkeitsbeginnes des Neutarifes ab l. Sep- tember 1990 noch keine besonderen Begün- stigungen gegeben sind, hat mich veranlaßt, den Stadtwerken die Weisung zu erteilen, daß diesem Personenkreis (Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) in der Zeit vom 8. Juli bis 9. September gegen Altersnach- weis die kostenlose Benützung aller städti- schen Verkehrslinien innerhalb der Be- triebszeiten gewährt wird. Diese Maßnahme stellt eine wesentliche Verbesserung ge- genüber den Vorjahresregelungen dar und soll die Schüler im Pflichtschulalter auf die Bedeutung der Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels hinweisen. Mit der zum 1. Juli . vorgenommenen Än- derung des Fahrgeld- und Fahrscheinent- rungspreises von den derzeitigen und künf- tigen Kunden des Steyrer Verkehrsbetriebes nicht kritiklos aufgenommen wird und möchte deshalb nochmals auf die finanziel - le Lage des Unternehmenszweiges verwei- sen. Da die Ertragslage in direktem Zusam- menhang mit den notwendigen Investitio- nen steht und diese letztlich für den Benut- zerkomfort des öffentlichen Verkehrsmittels von eminenter Bedeutung sind, sahen sich die Stadtwerke zu dieser Maßnahme veran- laßt. Mit den Investitionen für den Fahrgast- komfort zeichnet sich auch eine Wende in der Haltestellengestaltung ab. Durch die Stadt werden derzeit zwei Musterwarte- häuschen aufgestellt (Haltestellen Plenkl- berg stadteinwärts und Kreuzung Bundes- straße/Gleinker Hauptstraße stadteinwärts), die neben einer kundenfreundlichen Gestal- tung auch einen wesentlich verbesserten Witterungsschutz für den wartenden Fahr- gast bieten. Zusammenfassend möchte ich die Steyrer Bevölkerung nochmals um Verständnis für diese Anhebung der Beförderungspreise er- ~uchen und gleichzeitig auf die erheblichen Anderungen in der Tarifstruktur für Zeitkar- ten- und Mehrfahrtenscheinbenützer ver- weisen. Diese Tariferhöhung soll aber auch Anlaß dazu sein, daß durch Anhebung des Bedienungskomforts im Rahmen des Gene- ralverkehrsplanes die Attraktivität für die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels steigt. In der Augustfolge des Amtsblattes der Stadt Steyr werden die Stadtwerke für die kostengünstige Benützung der städti - schen Linienbusse im Zusammenhang mit der Tarifstrukturänderung weitere Hinweise veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen 11/203

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