Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/6

Tag ab 9.30 Uhr im Magistrat Steyr, Stadt- bauamt, Zimmer 318, statt. Der Abteilungsvorstand: Baudirektor OSR. Dipl.-Ing. Vorderwinkler * Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH, Steyr-Rathaus, Lie- genschaftsverwaltung HV-49/79 Öffentl iche Ausschre ibung über zu leistende Dachdeckerarbeiten (Flachdachfolienerneuerung mi t Kiesbe- schüttung) am GWG-Objekt Wehrgraben- gasse 63. Die Anbotunterlagen können ab 18. Juni in der Liegenschaftsverwaltung des Magi- strates Steyr, Zimmer 115, abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Dachdeckerarbeiten GWG-Objekt Wehrgrabengasse 63" verse- hen, bis spätestens 5. Juli, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zim- mer 232, abzugeben. Die Anboteröffnungs- verhandlung findet am gleichen Tag um 10.15 Uhr im Magistrat Steyr, Liegen- schaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Direktor OAR Brechtelsbauer * Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH, Steyr-Rathaus Bekanntmachung Die Geschäftsleitung der "Gemeinnützi- gen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in Steyr, gibt im Sinne des § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung bekannt, daß der mit dem uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk des "Osterreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisi- onsverband" versehene Jahresabschluß der Gesellschaft zum 31. Dezember 1988 zum Handelsregister des Kreis- als Handelsge- richtes Steyr eingereicht wurde. * Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 8l l/89 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 58 Post- und Telegrafendirektion für OÖ. und Salzburg - Gleinker Hauptstraße Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 22. März 1990 be- schlossene Flächenwidmungsplanänderu~_g Nr. 58 wird hiemit gern. § 21 Abs . 9 00. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, in Verbindung mit § 62 Sta- tut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundge- macht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. f'-!"!- 18/1972 idgF, mit Erlaß des Amtes der 00. Landesregierung vom 3. Mai, Zahl BauR- P-490029/2-1990 Mo/Zei, aufsichtsbehörd- lich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Einsicht- nahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zwei- wöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstun- den im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand: SR. Dr. Maier * Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ges-3414/90 Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadtgemeinde Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr. Wilhelm-Groß-Stiftung für das Studienjahr 1990/91 eine Studienbeihilfe in Höhe von S 9.000.-. Diese wird in erster Linie bedürf- tigen und würdigen Hochschülern oder Hochschülerinnen, die sich dem Studium der Mathematik an der Philosophischen Fa- kultät einer inländischen Universität wid- men und in Steyr ansässig sind, gewährt. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch anderen bedürftigen Hochschülern oder Hochschülerinnen, so- ferne sie den übrigen Bedingungen entspre- chen, zuerkannt werden. Studierende, die sich um diese Studien- beihilfe bewerben wollen, haben diese ent- sprechend belegten Gesuche bis spätestens 15. Oktober unter der Kennbezeichnung "Studienbeihilfe Dr. Wilhelm-Groß-Stif- tung" beim Magistrat Steyr, Rathaus, einzu- bringen. Die erfolgte Inskription ist durch Vorlage einer Bestätigung und der gute Stu- dienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die Qualifikation "gut" lautenden Kol- loquien- oder Übungszeugnissen über we- nig_stens fünfstündige Vorlesungen nachzu- weisen. Sämtliche dem Gesuch angeschlossene Belege bleiben bei der Akte und sind sohin in beglaubigter Abschrift oder Fotokopie beizubringen. Die Verleihung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung Städtische Sportplätze während der Sommer- ferien für Schuljugend geöffnet Die Stadtgemeinde stellt in den heurigen Sommerferien die Sportan- lage Rennbahn (nur den Kunstrasen- platz), die Sportanlage Schule Tabor- Taschlried, den ATSV Steyr-Sport- platz Münichholz und den Sportplatz der Schule Otto Glöckel-Straße der Schuljugend zur kostenlosen Benüt- zung zur Verfügung. Um jedoch einen ordnungs- gemäßen Spielbetrieb zu gewährlei- sten, sind folgende Regeln zu beach- ten: die angeführten Sportplätze sind während der gesamten Schulferien jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr für Kinder im Pflichtschulalter (15 Jahre) zu- gänglich. Eine Aufsicht seitens des Magistrates kann allerdings nicht beigestell t werden. Die Schulgebäu- de müssen während der Ferienmona- te wegen der Personalurlaube und der Instandsetzungs- und Reini- gungsarbeiten geschlossen bleiben. Es können daher auch die Toiletten- anlagen nicht benützt werden. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren der Sportanlagen mit Fahrrädern nicht gestattet. Die Benützung der Sportanlage kann grundsätzlich nur auf eigene Gefahr erfolgen. Es wird auch ersucht, Bälle nicht auf benach- barte Grundstücke zu werfen, damit die Privatrechte gewahrt bleiben. allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuerkennung einer Studienbeihilfe. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz * Magistrat Steyr, Abt. II, Stadtrechnungs- amt, Buch-7700/89 Rechnungsabschluß 1989 Kundmachung Gemäß § 53 Abs . 2 des Gemeindestatu- tes für die Stadt Steyr erfolgt folgende Ver- lautbarung: Der Rechnungsabschluß der Stadt Steyr für das Jahr 1989 liegt durch ei- ne Woche, und zwar in der Zeit vom 18. bis einschließlich 25. Juni, im Stadtrechnungs- amt, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz ,, HEIZÖL JETZT BILLIGER! Brennstoffe mit Service • !'1,.est...ohle 4400 SteYr. Haratzmüllerstraße 15 Wt ft Telefon 0 72 52/23-2-26. STEYR 15/179

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