Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/5

AMTLICHE NACHRICHTEN Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH, Steyr-Rathaus, Lie- genschaftsverwaltung, HV-33n2 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoff-Fenstern für das GWG-Objekt Hanuschstraße 22, 24, 26. Die Anbotunterlagen können ab 21. 5. 1990 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Kunststoff-Fenster GWG-Objekt Hanuschstraße 22, 24, 26" versehen, bis spätestens 8. 6. 1990, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10.15 Uhr im Magi- strat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zim- mer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer * Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH, Steyr-Rathaus, Lie- genschaftsverwaltung, HV-33n2 Öffentliche Ausschreibung über zu leistende Baumeisterarbeiten im Zusammenhang mit der Aufbringung einer Vollwärrneschutzfassade am GWG-Objekt Hanuschstraße 22, 24, 26. Die Anbotunterlagen können ab 21. 5. 1990 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Baumeisterarbeiten - GWG-Objekt Hanuschstraße 22, 24, 26" versehen, bis spätestens 8. 6. 1990, 11 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 11.15 Uhr im Magi- strat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zim- mer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer * Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH, Steyr-Rathaus, HV- 33/72 Öffentliche Ausschreibung über Dachdeckerarbeiten (Umdeckungsar- beiten am GWG-Objekt Hanuschstraße 22, 24, 26). Die Anbotunterlagen können ab 21. 5. 1990 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Dachdeckerarbeiten - GWG-Objekt Hanuschstraße 22, 24, 26" versehen, bis spätestens 8. 6. 1990, 9.30 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzugeben. 14/150 Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 9.45 Uhr im Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer * Magistrat Steyr, Stadtbauamt, namens der städtischen Kanalverwaltung, Bau6- 2700/90, Bau3-2701/90 Öffentliche Ausschreibung über die A) Erd-, Baumeister- und Rohrver- legungsarbeiten BGLMR !'ll 300 mm: ca. 160 lfm; B) Erd-, Baumeister- und Pflaste- rungsarbeiten 1.800 m 2 Pflasterung für die Errichtung der Kanalisation Berggasse. Die Unterlagen können ab 21. Mai 1990 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Ko- stenersatz von S 700,- abgeholt werden. Durch die Aussclireibung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibem keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten ge- genüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der aus- schreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Kanalbauarbeiten wer- den durch das Stadtbauamt namens der städtischen Kanalverwaltung ausgeschrie- ben, bilden jedoch mit den Straßenbauar- beiten eine VERGABEEINHEIT. Bieter, welche nur ein Anbot für die Straßen- oder Kanalarbeiten einreichen, können daher nicht berücksichtigt werden. Beide Anbote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Erd-, Baumeister-, Rohr- verlegungs- und Pflasterungsarbeiten Kana- lisation Berggasse" bis 18. Juni 1990, 8.45 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzugeben. Die Anbot- eröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. - Der Abteilungsvorstand: Baudirektor OSR. Dipl. Ing. Vorderwinkler * Stadtwerk_~ Steyr, Direktion, Steyr, Fär- bergasse 7, GAG-Stadtwerke Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Gasleitungsverlegung in Steyr-Münichholz, Puschmannstraße. Die Anbotunterlagen können ab 15. Mai 1990 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerk- gasse 9, während der Amtszeit abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Baumeisterarbeiten - Gasleitungsverlegung in Steyr-Münichholz, Puschmannstraße" bis 5. Juni 1990, 8 Uhr, bei den Stadtwerken Steyr, Färbergasse 7, abzugeben, wo anschließend die Anbot- eröffnung stattfindet. Durch die Ausschrei- bung und Entgegennahme der Anbote er- wachsen den Ausschreibern keine wie im- STEYR mer gearteten Verpflichtungen oder Ver- bindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung er- folgt nicht. Der ausschreibenden Stelle wird vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung we- gen Irrtums ist ausgeschlossen. Für die Direktion: Dir. TOAR Ing. Wein Dir. OAR Riedler * Stadtwerke Steyr, Direktion, Steyr, Fär- bergasse 7, ÖAG-Stadtwerke Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Gasleitungsverlegung im Bereich Jäger- berg-Schlöglwiese. Die Anbotunterlagen können ab 15. Mai 1990 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerk- gasse 9, während der Amtszeit abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Baumeisterarbeiten - Gasleitungsverlegung im Bereich Jägerberg - Schlöglwiese" bis 7. Juni 1990, 8 Uhr, bei den Stadtwerken Steyr, Färbergasse 7, ab- zugeben, wo anschließend die Anboteröff- nung stattfindet. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibem keine wie immer gearte- ten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Ko- sten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle wird vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Dir. TOAR Ing. Wein Dir. OAR Riedler * Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 4 l 80/88 Teilaufhebung des Bebauungspla- nes Nr. 24 - Hausleiten Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 1. Februar 1990 be- schlossene Teilaufhebung des Bebauungs- planes Nr. 24 - Hausleiten wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 illgF, in Vt:rbin- dung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundgemacht. Entsprechend dem Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 3. April 1990, ZI. Bau-R-P-490027/2-1990, bedarf gegen- ständlicher Plan keiner aufsichtsbehördli- chen Genehmigung. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughaben- de Plan liegt durch 2 Wochen beim Magi- strat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- STEYR

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