Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/4

Abgrenzung und ein Rückzugsgebiet für die dort vorkommenden Tierarten bi lden. AMTLICHE NACHRICHTEN Infektionsgefahr für Kinder auf Spielplät- zen durch Ausscheidung von Tieren San-5698/89 Erlaß In Diplomarbeiten des Institutes für Hy- drobiologie und Fischereiwirtschaft der Hochschule für Bodenkultur Wien wurde die Bedeutung von Flachwasserzonen für die natürliche Reproduktion des Fischbe- standes hervorgehoben, weil dort besonders die Voraussetzungen für den Aufwuchs be- stimmter Fischarten gegeben sind, während in den übrigen Stauraumbereichen zwar Nahrung genügend vorhanden, unter ande- Die Magistratsabteilung X, Gesundheits- rem die Wassertemperatur meist jedoch zu amt, im Zusammenwirken mit dem Amt nieder ist. Mit dem Projekt soll daher auch der oö. Landesregierung teilt folgendes ein Beitrag zum Erhalt eines natürlichen mit: Fischbestandes geleistet werden. Aus gegebenem Anlaß wird die Mög- Konkretes Ziel der gestalterischen Maß- lichkeit der Übertragung von infektiösen nahmen ist es, buchtenumgrenzende Inseln Krankheiten durch die Ausscheidung von zu schütten und dadurch vermehrt Nist- Tieren in Erinnerung gerufen. Insbesondere und Aufenthaltsplätze für die verschiede- muß an eine Gefährdung der Kinder beim nen Tierarten zu schaffen. Um die Substrat- Spielen in Sandkästen und auf Spielplätzen verhältnisse zu bereichern, wird getrachtet, gedacht werden, wenn Tiere, z. B. Hunde, zumindest oberflächlich schottriges Materi- ihre Exkremente absetzen. Bei den Erkran- al zur Strukturverbesserung und zur Ver- kungen handelt es sich in erster Linie um besserung der Aufwuchsverhältnisse zu Wurmerkrankungen, wie z. B. bei der Auf- verwenden. Auf ein möglichst abwechs- nahrne von Toxocara-Eiern (Toxocarose). lungsreiches Kleinrelief wird grundsätzlich Aufgrund des Mangels einer einfachen und geachtet. Die Seichtwasserbereiche sollen sicheren Therapie kommt der Krankheits- möglichst nur im unbedingt notwendigen vorbeugung besonders große Bedeutung Ausmaß verändert werden. Durch die Er- zu. Die Prophylaxe umfaßt einerseits die richtung eines mit naturkundlichen Hin- möglichst lückenlose, regelmäßige Entwur- weistafeln versehenen Beobachtungsplatzes mung junger Hunde und Katzen, auch im soll der Besucher- und Beobachterstrom Interesse der Tierbesitzer, weil starker To- gelenkt werden, während im übrigen Ufer- xocara-Befall bei jungen Hunden und Kat- bereich die Vegetation einen natürlichen zen mit schweren Krankheitserscheinungen Sicht- und Lärmschutz entlang der öffentli- einhergehen kann, andererseits Maßnah- chen Straße bildet. men, die gewährleisten, daß Hunde ihre ~~)\~VLL_g aCv4,{~::~-, _:.r~-~~ ~ l'}~ ov„J q, ~. u :' 0> 1i, .c.3 = ~ 'ö:> (.N • lt, -> rJ¾,-\;;, :3 ,- . ~ Ci3 ~ - ~ ~.,y c., ~ • ~ -¾v „ <w .... _) I ... ~ - ,.. -:>_, 15;S - C-l)~ ~:::>.,,,:;> '¼\y ~ ~"w"'::, ~1 ·:t(~°J. vJ L ~ ~-;~J j 'jJi.Co ;t{J~ / C(.\)' '·;,uü ~ _,, ~r ,,._ ,;::: ,J L.,L/"' '- ((jlf: ·o.· :- :~%) ~ C::, >~ cv ~JP ::,-.. t:~:~i~~--~ ~~} ~ • 9!' - - , «) 000 ~ ('l:)c ::> - .ro. - ..-- ü - c._· ~ Oo_ , ?'. _ c O. _ -;:,:::::,._ [>(J.e;- • ,. .' --·:; ·-. l)t ,:_ ~zi> - 00f-· 'Ci J ~ ~ ,=-~;,-.~~- --- \ . .::,\ll ' (;,,::::,,;t~0J.., ~ l1,1l\. ~---~-\ ' ~ ~. 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Der Stadt- senat bewilligte für die Osteraktion 250.000 Schilling. Exkremente nicht auf Kinderspielplätzen und in Sandkisten, aber auch nicht an ande- ren Stellen absetzen, an denen die Aufnah- me von abgeschiedenen Toxocara-Eiern durch Menschen leicht möglich ist (z. B. Spiel- und Liegewiesen). In diesem Zusammenhang wird auch auf die Bestimmungen des oö. Polizeistrafge- setzes, LGBI. Nr. 36/1979 in der Fassung der Novelle vom 5. 7. 1985, LGBI. Nr. 94/1985, hingewiesen. Dieses Gesetz regelt im § 5 das Halten von Tieren. Absatz 1) dieser Bestimmung normiert, daß derjenige Ha lter eines Tieres eine Ver- waltungsübertretung begeht, der sein Tier in einer Weise beaufsichtigt, die eine unzu- mutbare Belästigung für Dritte darstellt. Dies ist insbesondere bei einer Verunreini- gung von Kinderspielplätzen und ähnlichen Flächen der Fall. Derartige Verwaltungs- übertretungen sind gern. § lO Abs. 2) lit. b des oö. Polizeistrafgesetzes mit einer Geld- strafe bis zu S 20.000,- zu ahnden. * Magistrat Steyr, VerkR-4356/88 Verordnung Gemäß § 43 Abs . 2 a) in Verbindung mit § 25 Abs. 5 und § 94 b) der Straßenver- kehrsordnung 1960, BGB!. Nr. 159, idgF, wird verordnet: § l In § 2 der Verordnung des Magi strates der Stadt Steyr vom 19. 9. 1988, VerkR- 4356/88, mit dem der Bereich festgelegt wurde, dessen Bewohner um eine Ausnah- mebewilligung gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 (Bewohnerparkberechtigung) ein- kommen können, ist folgende lit. i) anzufü- gen: i) Pfarrgasse §2 Die Kundmachung dieser Verordnung hat durch Verlautbarung im Amtsblatt der Stadt Steyr zu erfolgen. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz * DER STADTSENAT bewillige im Zu- sammenhang mit der Erneuerung der Küche im Zentralaltersheim den Ankauf von Kunststoffenstern 1m Werte von 345.000 Schilling. 9/109

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