Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/4
30 km/h-Zonen im Stadtgebiet Der gemeinderätliche Verkehrsausschuß beschloß folgende Regelungen im Stadtge- biet: 30 km/h-Zonen: Alle Straßenzüge nörd- lich der Mannlicherstraße (einschließlich der Zufahrt von der Mannlicherstraße zum Haus Resthofstraße 31) und östlich der Ennser Straße, soweit sie keine Wohn- straßen sind; Stelzhamerstraße ab Krako- witzerstraße bis zur Stadtgrenze; Hausleit- nerstraße von der Höhe der Nordwestecke der Einfriedung des Hauses Nr. 2 a bis in Höhe der Südostecke der Einfriedung des Hauses Nr. 3; Christkindlsiedlung: Goldba- cherstraße, Lohnsiedlstraße, Wegererstraße, Hoferweg, Christkindlweg vom Haus Nr. 1 bis Nr. 66, Marsstraße, Neptunweg, Satum- gasse; Steinbrecherring und Fellinger-Sied- lung, soweit sie nicht zur Wohnstraße er- klärt wurde. Errichtung eines Behindertenparkplatzes vor dem Haus Resthofstraße 7. Abwertung des Einbahnstückes des Christkind lweges gegenüher der Goldh;i- cherstraße bzw. des Christkindlweges (Ge- genverkehrsbereich) nächst dem Haus Nr. 21. Neuer Besucherparkplatz beim Landes- krankenhaus Steyr: Errichtung eines Ein- bahnsystems entgegen dem Uhrzeigersinn auf den Parkplatzfahrbahnen; Abwertung der Parkplatzausfahrt in die Reindlgutstraße G. u. G. Schillhuber 4400 Steyr, Spitalskystraße 12 Tel. 0 72 52/26 2 28 Wir feiern GEBURTSTAG am 28. April! Kaffee und Kuchen S 10.- Ab 1. Mai jeden Freitag abends Heurigenmusik! Genießen Sie unseren schönen Gastg~rten im Hof! Auf Ihren Besuch freut sich Familie Schil/huber durch eine Stop-Tafel; Anbringung des Hinweiszeichens "Parkplatz" mit dem Zu- satz "nur für Pkw"; Aufhebung des Park- verbotes für Fahrzeuge über 1,5 t; Erlas- sung eines zeitlich unbeschränkten Halte- verbotes am westlichen Fahrbahnrand der Reindlgutstraße zwischen der neuen Park- platzausfahrt und der Bundesstraße. Kreuzung Hanuschstraße - Posthofstraße - Kasemgasse: Abwertung der Hanusch- straße gegenüber der Posthofstraße und Er- richtung einer Grüninsel am Ende des Park- platzes auf der platzartigen Erweiterung der Hanuschstraße. Schwarzmayrstraße: Errichtung einer Einbahn im Zuge der Umorganisation der "Ulricher Kreuzung". Errichtung eines Behindertenparkplatzes am Bergerweg unmittelbar nördlich der Zu- fahrt zu den Häusern 2 und 3. Straßentunnel Tomitzstraße: Aufhebung des Fahrverbotes für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern; Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (beide Fahrtrichtungen) für Gefahr- guttransporte. Ortskai: Erlassung eines allgemeinen Fahrverbotes, ausgenommen Anliegerver- kehr, zwischen der Zufahrt zum ARBÖ und der Steyrbrücke in Zwischenbrücken. Posthofstraße: Erlassung eines zeitlich unbeschränkten Halteverbotes am östlichen Fahrbahnrand. Karl-Marx-Hof: Verlängerung des beste- henden Parkverbotes bis 5 m vor den hof- seitigen Eingang des Hauses Buchholzer- straße 50. Pyrachstraße - Seheiterberg - Gemeinde- grenze Garsten: Verkehrsmaßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Preiswerte und erfolgreiche Nachhilfe, Förderung und Hausaufgaben- betreuung durch erfahrene Fachkräfte. Qber 200mal in Deutschland, Osterreich und USA. Steyr, Berggasse 9, Tel. (0 72 52) 25 1 58 Anmeldung und Beratung Montag bis Freitag 15 bis 17.30 Uhr 1 ~~>----~a---~-.:: ~ ~ ~ Kunstschmiede K. TUMA r· 1 W 4441 Behamberg, Tel. O72 52 / 64 8 73 ~ Kunstschmiedearbeiten Restaurationen - Metallplastiken ~ ~-------------•CIII . i:-r~--------------U STEYR §l Gegenstan Ziele der Förderung . In Vollziehung des § 33 oö. Tierzucht- • gesetz, -LGBl Nr: 103/1983, stellt die ~ Stadt ~teyr im Rahmen der ihr obliegen....\ ' den Obsorge :für die Bereitstellung der etfor · · Vatertiere zur Gewähdei- 1 . stun' gsgemäßen Tierzucht , · · n Beitrag zu den Ko- ; sen. BesW!ung der Rin,;;; undlage der je- tj ierbeständsver• i a't1sc:p be.ttägep;;, U.$Zuzahlen ist, (,liei~ :Rindem nachwei- i För erupgszeitraom Als Förderungszeitraum gilt jeweils die Zeit vom 1. Jänner bis zwn 31. De~ . zember eines. jeden Jahres. §3 Antrag und Erledigung ,Die Tierbesitzer, soweit sie. die Förde- rung· · · eh nehmen woJlen 1 haben · · · n.en Fprderungszeitr-aom ; tbesamung von ,Rin- ; Besamung };leim. Ma- 1 r, Mag. Abt. .x, \re• : ·ergangenen Förde-"'' Zeit zwischen . 1. .. ~bruar eines Jeden Jah- der Stadt Steyr hat die i;prüfen,und anher die fUOgsbeiträge an die u,,szablung zu 'bringen. §4 örderung ··nstlicher Etstbe- 9Q,-. m.~n~en . . .... latt;, d~f '' machen. .und ttltt · kl. J989jn Kraft. · § 3, die sich auf den · Fördero . _ m vom 1. 1. l989 bis 31. )2. J. ß9 beziehen, sind bis länge- i stens15. (i'. 1~90-finzubringen. ::,µ- _ •• -···~,.- A. . •'-'• DER SCHUH DIE TASCHE FODERMfaJR FODERMAIR 4400 STEYR BAHNHOFSTR . 7 TELEFON O 72 52 / 24 3 21 TELEX 028 173 25/125
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