Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/4
Einschreibung in den städtischen Kindergärten Die Anmeldungen (Einschreibungen) der Kinder zum Besuch der städtischen Kinder- gärten, Tagesstätten und Horte fü r das Be- triebsjahr 1990/91 finden in allen städti- schen Kindergärten und Horten in der Zeit von Mittwoch, 2., bis einschließlich Frei- tag, 4. Mai 1990, in der Zeit von 8 bis 11 und von 14 bis 16 Uhr statt. In den Kindergärten Arbeiterstraße, Promenade, Leharstraße, Taschlried und Gleink sind Anmeldungen für den Halb- tagsbesuch möglich. Als Besuchsgebühr wird hiefür ein eigener Tarif festgelegt wer- den. Das Betriebsjahr 1989/90 der städtischen Kindergärten und Horte endet mit Freitag, 20. Juli. Die Tagesstätte Taschlried, Blü- melhuberstraße 21, bleibt jedoch wäh rend der Sommerferien für jene Kinder uneinge- schränkt in Betrieb, die einer Betreuung un- bedingt bedü rfen. Verspätete Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn das Fassungsvermögen des betreffen- den Kindergartens oder Hortes nicht schon erschöpft ist. Zur Entgegennahme einer Anmeldung kommt jener Kindergarten oder Hort in Be- tracht, welcher der Wohnung des anzumel- denden Kindes am nächsten ist. Der Betrieb in al len städtischen Kindergärten, Tages- stätten und Horten wird am Montag, 3. September, wieder aufgenommen. Kindergärten und Tagesstätten Innere Stadt: Promenade, Redtenbachergasse 2; Ennsleite: Karl Marx-Straße 15, Arbeiter- straße 41, Wokralstraße 5; Münichholz: Plenklberg, Punzerstraße l, Leharstraße 1, Puschmannstraße 10; Gleink: Gleinker Hauptstraße 12; Resthof: Resthofstraße 39, Dieselstraße 15; Wehrgraben: Wehrgraben- gasse 83 a. Kinderhorte Ennsleite: Wokralstraße 5; Münichholz: Puschmannstraße 10; Resthof: Sparkassenplatz 14 a; Wehrgraben: Wehr- grabengasse 83 a Frauennotruf sammelt für Flohmarkt Nun soll in Steyr ein Frauenhaus einge- richtet werden, um den Frauen, die sich oft mit Kindern an die Organisation wenden, eine angenehmere Unterkunft bieten zu können. Da dieses Vorhaben natürlich mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, organisiert der "Steyrer Frauennotruf' Anfang Mai einen großen Flohmarkt im Saal der Pfarre Tabor. Der Erlös kommt der Einrichtung eines Frauen- hauses in Steyr zugute. Gegenstände, die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wer- den, werden auch abgeholt. Auskunft unter Tel. Nr. 65749, Montag von 15 - 19 Uhr, Dienstag bis Freitag von 9 - 11 und 14 - 16 Uhr. Sollte das Büro nicht besetzt sein, kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Spenden zur Unterstützung des Frauenhau- ses auf das Konto 35084050000 der Volks- bank Ybbstal-Steyr werden vom "Frauen- notruf' dankbar entgegengenommen. STEYR Gregor-Goldbacher-Förderungspreis der Stadt Steyr 1990 Zur Erinnerung an den bekannten Stey~ rer Pädagogen, Heimatkundler und Denk- malpfleger ~r9J. Gregor Goldbacher wur- de anläßlich dessen 100. Geburtstages im Jahre 1975 von der Stadt Steyr der Gre- gor-Goldbacher-Förderungspreis gestiftet mit dem Ziel, Aktivitäten zu fördern , die der Stadt Steyr zum Vorteil gereichen. Der Gregor-Goldbacher-Förderungspreis wird von der Stadt Steyr in Abständen von fünf Jahren ausgeschrieben und ist für das Jahr 1990 mit dem Betrag von S 70.000.- do- tiert. Der Gregor-Goldbacher-Förderungs- pteis istfür Leistungen und Vorhaben auf allen Gebieten des kommunalen Bereiches vorgesehen, sofern sie für die Stadt von kulturellem, wirtschaftlichem, soziologi- schem oder historischem Wert sind. Hie- bei kann es sich um Ankäufe wertvoller Erinnerungsstücke, von Kunstwerken oder schriftlichen Arbeiten ebenso handeln wie um die Förderung bereits vollbrachter Leistungen auf dem Gebiete des Denk- malschutzes, der Stadterhaltung usw. bis zur Förderung von Programmen und Konzepten, die einer gegenwärtigen oder späteren &tadtentwicklung dienen. Einreichung: Um den Gregor-Goldba- cher-Förderungspreis können sich alle Personen ohne Einschränkung des Wohn- ortes, der. Staatsbürgerschaft usw. bewer- ben. Der Greg9r-Goldbacher-Förderungs- preis kann an Einzelpersonen, mehrere Personen, Organisationen oder Unterneh- men zur Verleihung gelangen. Jede einge- reichte Arbeit gilt gleichzeitig als Erklä- rung, sich den Bedingungen der Aus- schreibung zu unterwerfen, wobei die Be- werber S~höpfer des_ein~ereichten Werkes und damit Urheber 1m Smne des § 10 Abs.. l des.Urheberrechtsgesetzes sein müssen. Die Einreichungen sind mit der Aufschrift „Gre?or-Goldbacher-Förderungspreis 1990' zu kennzeichnen und müssen mit Namen und Anschrift der Preiswerber versehen sein.Das eingereichte Werk darf noch nicht öffentlich mit einem Preis aus- gezeichnet worden sein. Auftragsarbeiten der Stadt Steyr, die in üblicher Weise honoriert werden, sind von dieser Förde- rung .ausgesch,lossen. Die Einreichung un- ter Ket1t1'\fprt ist zugelassen; . In d1t,Sem Fall i$t..'eti( mit dem· Kennwort Veis~~eri~s verschloSß'enes Kuvert, das den Namen u:nd die/ 1\nschrift des Preiswerbers ent- hält, be.ifolegen. Dieses wird bei der .Mag.-Abff IX des ..Magistrates der Stadt Steyr in Verwahrung genommen und nur im Falle der Preiszuerkennung d~n Juro- ren zur Kenntnis gebracht. Eine Haftung für etwaige , Beschädigungen der Einrei- chungen während des Transportes oder der La~erzeit wird nicht übernommen. Den Teilnehmern wird zu gegebener Zeit schriftlich mitgeteilt, wann die eingereich- ten Arbeiten abgeholt werden können bzw. wann sie im Postwege vom Magistrat der Stadt Steyr zurückgesandt werden. Die Einreichung für den Gregor,Ooldbacher• Förderungspreis hat beim Magistrat der Stadt Steyr, Abteilung IX, Rathaus, 4400 Steyr, zu erfolgen. Einreichungsschluß: 1. September 1990. Bis zu diesem Termin ist die Einrei- chung im rostwege an die Mag.-Abt. IX des Magistrates, Rathaus, 4400 Steyr, zu senden. Nach diesem Termin eingehende Arbeiten können nicht mehr berücksich- tigt werden . Beurteilung: Die Stadt Steyr beruft Fachleute, die den gemeinderätlichen Kulturausschuß hinsichtlich dessen Emp- fehlung an den Gemeinderat der Stadt Steyr beraten. Alle Berater sind hinsicht- lich ihrer Bewertungen der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Vergabe: Über die Förderungswürdig- keit des jeweiligen Vorhabens oder der erbrachten Leistung und damit über die Vergabe des Gregor-Goldbacher-Förde- rungspreises entscheidet der Gemeinderat der Stadt Steyr. Sollte der gemeinderätliche Kulturaus• schuß zu dem Urteil kommen, daß für eine Preiszuerkennung keine qualitativ ge- eigneten Einreichungen vor!ianden sind, so behält sich die Stadt Steyr das Recht vor, von einer Verleihung des Gregor- Goldbacher,Förderungspreises 1990 Ab- stand zu nehmen. Die Entscheidung und die Vergabe durch den Gemeinderat der Stadt Steyr ist nicht anfechtbar. Das Er- gebnis der Ausschreibung wird im Amts- blatt der Stadt Steyr verlautbart und über d_ie Tagespresse bekanntgegeben. Die Überreichung des Gregor,Ooldbacher- Förderungspreises erfolgt 1m Rahmen ei- ner offizfollen Verleihung. A'.tiskünlfe über dfe'Vergabe'' des G:te-· gor-Goldbacher-Förderungspreises 1990 erteilt die Abteilung IX, des Magistrates der Stadt Steyr, 'fel. 0 72 52/25 7 11, Klap- pe 343. Heimathaus Steyr Grünmarkt 26 Heimatkundliche Sammlungen; Spezialsammlungen: Sensenhammer, Nagelschmiede, Bauernschmiede, Petermandlsche Messersammlung, Steinparzsche Vogelsammlung, Lambergsche Puppensammlung Dienstag bis Sonntag 10 bis 15 Uhr Montage und Feiertage geschl ossen. 23/123
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