Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/4

AMTLICHE NACHRICHTEN Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH, Steyr-Rathaus, Liegen- schaftsverwaltung, I-IV-3/70 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung von Kunststoffenstern rür das GWG-Objckt Steinfeldstraße 19, 2 1. Die Anbotsuntcrlagen können ab 17. 4. 1990 in der Licgcnschaftsverwaltung des Mag istrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Kunststoffenster - GWG-Objckt Steinfeldstraße 19, 21" verse- hen , bis sp!itestcns 30. 4. 1990, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zin1111er 212, abzugeben. Die AnbotscröfTnungsverhandlung findet am •!e ichen Tag um 10.15 Uhr im Magi- strat Steyr, Licgcnschaftsverwaltung, Zim- mer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Direktor OAR Brechtelsbauer * Gemeinn. Wohnungsgesell schaft der Stadt Steyr GcsmbH, Steyr-Rathaus, Liegen- schal'tsvcrwaltung, HV-24/69 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung von Kunstst o fTcnstern rür das GWG-Objekt Glöckelstraßc 2'.l, 25, 27. Die Anbotsunterlagen können ab 17. 4. 1990 in der Liegenschaftsve rwaltun , des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "KunststofTcnster GWG Objekt Glöckelstraße 23, 25, 27" versehen, bis spätestens 30. 4 . 1990, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrat es Steyr, Zim- mer 232, abzugeben. Die AnbotseröfTnungsvcrhandlung find •t am gleichen Tag um 10.30 Uhr im Magi - strat Steyr, Liegenschafl svcrwa ltun ,, Zim- mer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Direktor OAR Brechtclsbauer * Stadtwerke Steyr, Direktion , flirbcrgassc 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbe iten rür di e Verlegung einer Erdgasle itung im Areal des Krankenhauses Steyr. Die Anbotunterlagen können ab 17 . April 1990 bei den Stadtwerken Steyr, Gas- werkgasse 9, behoben werden. Das Anbot ist in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Namen des Einrei- chers und mit der Bezeichnung "Baumei- 10/110 sterarbeiten - Gasleitungsverlegung im Areal des Krankenhauses Steyr" zu verse- hen ist, bi s 9. Mai 1990, 8 Uhr, im Sekreta- riat der Stadtwerke Steyr, Färbergasse 7, einzureichen. Die Anbotcröffnung findet dortselbst am gleichen Tag um 8.05 Uhr statt. Durch di e Ausschrei bung und Entgegen- nahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibcrn keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten ge- genüber den Bietern . Ein Ersatz der Kosten der Anboterstcllung e rfolgt nicht. Der aus- schreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anlcchtung wegen Irrtums ist ausgcsch lossen. hir die Direktion: Direktor TOAR Ing. Wein Direktor OAR Riedler * Ma •istrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2819/89 l'" lfü;h ·nw idmungsplanänderung Nr. 67 - Stclzhamerstraße Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in s ·iner Sit zung vom 1. Februar 1990 be- schlossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 67 - Stelzhamerstraße - wird hiemit gem. § 2 1 Abs. 9. OÖ. Raumordnungsge- se tt', 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, in Ver- bindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/ 1972 idgF, mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 12. März 1990, Zahl ßauR-P-490026/2-1990, aufsichtsbehörd- 1ich genehmigt. Gem. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- o rdnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Einsicht- nahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zwei- wöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand : SR. Dr. Maier * Mag istrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-820/89 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 68 - Re ithoffer Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 1. Februar 1990 beschlos- sene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 68 - STEYR Reithoffer , wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 12. März 1990, Zahl BauR-P-490024/2-1990, aufsichtsbehörd- lich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGB I. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Einsicht- nahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zwei- wöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. De r Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand : SR. Dr. Maier * Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-2866/88 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 69 - Gebeshuber Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 1. Februar 1990 be- schlossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 69 - Geb~shuber - wird hicmit gem. § 21 Abs. 9 00. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kund- gemacht. Der Plan wurde gem. § 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGB 1. Nr. 18/1972 idgF, mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 12. März 1990, Zahl BauR-P-490025/2-1990, aufsichtsbehörd- lich genehmigt. Gem. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Einsicht- nahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zwei- wöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand: SR. Dr. Maier STEYR

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