Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/3
AUS DEM STADTSENAT Zum Ankauf von Werkmaschinen für die Hauptschulen Tabor und Punzerstraße gab der Stadtsenat 51.000 Schilling frei. Die Steyrer Volksbühne bekommt anläß- lich ihres zehnjährigen Jubiläums eine . Subvention von 10.000 Schilling. Zur Dek- kung des laufenden Dienst- und Betriebs- stellenaufwandes der Feuerwehr wurden 400.000 Schilling freigegeben. Die Reno- vierung des Feuerwehrsitzungszimmers in der Sierninger Straße kostet 180.000 Schil- ling. Der Arbeitskreis „Mission und 3. Welt" der Pfarre St. Anna bekommt eine Subvention von 50.000 Schilling. Der Ar- beitskreis sammelt wiederverwertbare Alt- materialien und finanziert mit dem Erlös Projekte in der 3. Welt. Bisher wurden so sie- ben Steyr-Traktoren samt landwirtschaft- lichem Gerät finanziert. Zudem wird mit dieser Aktion ein wesentlicher Beitrag zur Müllverringung in der Stadt Steyr gelei- stet. 30 Jugendliche renovieren im Som- mer den jüdischen Friedhof in Steyr. Die Stadt gibt einen Beitrag von 10.000 Schil- ling. Der Zivilschutzverband bekommt ei- ne Subvention von 25.000 Schilling. Für die Erneuerung des Zaunes und die Auf- stellung von Spielgeräten beim Kindergar- ten Gleink gab der Stadtsenat 164.000 Schil- ling frei . Schüler und Jugendliche setzen heuer die Baumpflanzaktion im Stadtgebiet fort. Dafür wurden 290.000 Schilling freige- geben. Der Verein Tagesmütter bekommt eine Subvention von 70.000 Schilling. Der- zeit stehen im Stadtgebiet fünf ausgebilde- te Tagesmütter zur Verfügung, die Kinder Landeshauptmann Dr. Josef Ratzenböck nahm am 12. Febniar die Angelobung des Geschäftsfii.hrenden Vizebürgermeisters der Stadt Steyr, Hermann Leithenmayr, vor, an der auch Bürgermeister Heinrich Schwarz und Vizebürgermeister Karl Holub teilnahmen. im Alter von ein bis drei Jahren betreuen. In die städtische Sauna wird mit einem Kostenaufwand von 37.538 Schilling eine zusätzliche Warmwasseraufbereitungsan- lage eingebaut. Für das stadteigene Hotel Nagl an der Kollergasse werden Möbel im Wert von 75.900 Schilling angeschafft. Eine Torluftschleieranlage im Stadtsaal- Haupteingang kostet 111.000 Schilling. Änderung im Kindschaftsrecht Eine wesentliche Neuerung brachten das seit l. Juli 1_?89 in Kraft getretene Kindsch~_ftsrech t-Anderungsgesetz (Kind-RAG), BGBI. Nr. 162/1989 und das Jugendwohlfahrtsrecht 1989 (JWG), BGBL. Nr. 161. Unter anderem gibt es den neuen Begriff „Obsorge". Diese kommt von Gesetzes wegen beim eheli- chen Kind grundsätzlich den Eltern, beim unehelichen Kinder der Mutter zu. Die Mutter ist daher bei einem unehelichen Kind - wenn sie selbst geschäftsfähig (volljährig) ist - gesetzlicher Vertreter ihres Kindes . Bezüglich des Kindschaftsrechts-Ände- rungsgesetzes ist jeder Standesbeamte, un- abhängig vom Wohnort der Mutter oder des Vaters, von deren Staatsangehörigkeit, zur Beurkundung eines Vaterschaftsaner- kenntnisses zuständig. Die Anerkennung der Vaterschaft sollte nach Möglichkeit vor der Eintragung der Geburt des Kindes beurkundet werden. Dadurch wird das Anerkenntnis ehestmöglich wirksam. Es können deshalb die Daten über den Vater gleich in die Beurkundung eingearbeitet werden und den Eltern werden Kosten erspart. Nähere Auskünfte darüber erteilt gerne das Standesamt. Die LANDESMUSIKSCHULE STEYR gibt bekannt: Die Einschreibung für das kommende Schuljahr 1990/91 fin- det an folgenden Tagen statt: Blick auf den Ortskai aus einer anderen Perspektive etwas flußabwärts mit Ruhebank. Montag, 26. März, von 12 - 18 Uhr. - Mittwoch, 28. März, von 12 - 17 Uhr. - Freitag, 30. März, von 12 - 14 Uhr. sit'yr 9/81
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