Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/1

Gemeinderat beschloß Geschäftsordnung für Gestaltungsbeirat Der Gemeinderat beschloß die Ge- schäftsordnung für den beim Magistrat Steyr eingerichteten Gestaltungsbeirat, die u. a. festlegt : Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, ihm vorgelegte Bauprojekte auf die Ein- haltung der Erfordernisse gemäß § 2 ( 1) der Oö. Bauordnung in Verbindung mit § 23 (!) der Oö. Bauordnung zu prüfen und zu beurteilen; gegebenenfalls jene Kriterien bekanntzugeben, die für die Er- füllung der genannten Erfordernisse maß- geblich sind. Er begutachtet die Ausgestal- tung von Straßen, Brücken und Stegen, sofern hiefür die äußere Gestaltung sowie Einfügung in das Orts- und Landschafts- bild von besonderer Bedeutung sind. Der Gestaltungsbeirat besteht aus Mit- gliedern mit Stimmrecht und solchen ohne Stimmrecht. Mitglieder mit Stimmrecht sind drei von der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg nicht in Steyr ortsansässige Architekten sowie der Landeskonservator für Oberösterreich. Die von der Ingenieurkammer für Ober- österreich und Salzburg namhaft gemach- ten Architekten üben ihre Tätigkeit zu- nächst für ein Jahr aus. Die Verlängerung der Funktionstätigkeit auf ein weiteres Jahr ist zulässig. Nach Zeitablauf von zwei Jahren ab Bestellung werden von der Berufsvertretung über Ersuchen d~r Stadt andere Beiratsmitglieder namhaft ge- macht. Gleichzeitig mit der Narnhaftma- chung der Beiratsmitglieder bestimmt die Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg für jedes Beiratsmitglied einen Stellvertreter, der im Verhinderungsfall des Mitgliedes tätig wird. Somit ist für den Gestaltungsbeirat eine Partialerneuerung vorgesehen. Ohne Stimmrecht gehören dem Gestaltungsbeirat der Baudirektor so- wie von diesem beigezogene Fachorgane des Bauamtes an (Auskunftspersonen) . Die Ingenieurkammer für Oberöster- reich und Salzburg hat folgende Vorschlä- ge erstattet: a) als Mitglieder des Gestaltungsbeira- tes: Dipl.-Ing. Gert Cziharz, Architekt, 5020 Salzburg, Josef Mayburger, Kai 92, Tel. 0 66 2/50 0 13, 50 0 18. - Dipl.-Ing. Dr. Othmar Sackmauer, Architekt, 4040 Linz, Voltastraße 61, Tel. 0 73 2/24 25 22. - Baurat h . c. Dipl.-Ing. Rüdiger Stelzer, Architekt, 4040 Linz, Tobersbergerweg 6, Tel. 0 73 2/23 42 62, 23 41 18. b) als Ersatzmitglieder: Dipl.-Ing. Fritz Brandstätter, Architekt, 5020 Salzburg, Siebenstädterstraße 11 , Tel. 0 66 2/31 142. - Mag. arch. Ing. Wal- ter Hutter, Architekt, 4040 Linz, Tobers- bergerweg 6, Tel. 0 73 2/23 42 64, 23 41 18. - Dipl.-Ing. Thomas Moser, Architekt, und Dipl.-Ing. Peter Riepl, Architekt, 4020 Linz, Hopfeng_asse 15, Tel. 0 73 2/28 23 00. In der Regel soll der Gestaltungsbeirat vollzählig tagen. Die Beschlußfähigkeit des Gestaltungsbeirates ist jedoch noch SPORTEHRENZEICHEN der Stadt Steyr in Gold überreichte Bürgermeister Schwarz an fünf verdiente Funktionäre. Geehrt wurden Franz Lechner, Beirat des SK Amateure (30jährige Tätigkeit); Dr. Josef Lechner, Obmann-Stellvertreter des ÖAMTC Steyr (25 Jahre) ; Hans Ressler, Beirat des Schiklubs Steyr (25 Jahre); Dr. Alois Stellnberger, Obmann der Union Steyr (28 Jahre) ; Erich Sulzenbacher, Kassier-Stellv. des ÖAMTC Steyr (25 Jahre) . Im Bild (v. r.): Dr. Lechner, Vizebürgermeiser Holub, Erich Sulzenbacher, Hans Ressler, Bürgermeister Schwarz, Franz Lechner, Dr. Stellnberger, Anton Obrist (Sportreferat). gegeben, wenn mindestens drei stimmbe- rechtigte Mitglieder anwesend sind. Ent- scheidungen werden mit einfacher Mehr- heit in offener Abstimmung getroffen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des· Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorsit- zende wird aus dem Kreis der Beiratsmit- glieder bestimmt. Außerdem können an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates der Bürgermeister sowie vom Bürgermeister zu delegierende Mitglieder des Stadtsenates, die Fraktions- obmänner der im Gemeinderat vertrete- nen politischen Parteien, der Magistratsdi- rektor, der Bauwerber und der Planverfas- ser teilnehmen. Weiters ist einem bevoll- mächtigten Vertreter der Ingenieurkam- mer die Teilnahme an den Sitzungen ge- stattet. Im Bedarfsfall sind in beratender Funktion die erforderlichen Sonderfach- leute beizuziehen. Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates sind nicht öffentlich, jedoch ist der Presse und dem Rundfunk die Teilnahme an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates freizu- stellen, wobei die Teilnahme nur bei der Vorstellung und Erörterung des Projektes sowie bei der abschließenden Verkündung der Entscheidung des Gestaltungsbeirates möglich ist. Der Gestaltungsbeirat verfaßt über je- des zur Beurteilung vorgelegte Projekt nach Abschluß der Beratung eine schriftli- che Stellungnahme, die von allen Beirats- mitgliedern zu unterfertigen ist. 690.000 S für Sportvereine Seit dem Jahre 1975 wird dem Wunsch der Steyrer Sportvereine um Erlassung der Lustbarkeitsabgabe für Sportveranstaltun- gen in der Form entsprochen, daß die dafür anfallende Abgabe von den Verei- nen zwar eingebracht, jedoch am Ende des jeweiligen Rechnungsjahres im Subven- tionswege rückerstattet wird . Heuer sind es 690.133 S, wovon der größte Teil auf den SK Vorwärts entfällt. Industrieaufschließung Hinterberg 531.600 S bewilligte der Gemeinderat für die Projektierung einer im Hinblick auf eine Industrieansiedlung neuen Straße längs der alten Gußwerkstraße zwischen der Voralpenbundesstraße (Kugellager- werk) und der Stadtgrenze zu Raming- dorf. Die neue Straße soll sieben Meter breit asphaltiert werden, mit einem zwei Meter breiten Geh- und Radweg. Zwi- schen Fahrbahn und Gehweg ist ein ein Meter breiter Grünstreifen vorgesehen . 9

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