Amtsblatt der Stadt Steyr 1990/1

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Stadtbauamt namens der städt. Kanalverwaltung, Bau6- 55 l 5/89, Bau3-7900/89 Öffentliche Ausschreibung über die A) Erd-, Baumeister- und Rohr- verlegungsarbeiten, Kanalisation 270 lfm, 0 300 mm. - B) Erd-, Oberbau- und Belagsarbeiten, Straßenbau. - C) Gas- und Wasserleitungsverlegung sowie Stra- ßenbeleuchtung - für die Errichtung der Aufschließung Fachschulstraße. Die Unterlagen können ab 30. Jänner 1990 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Kostenersatz von S 300.- abgeholt wer- den. Durch die Ausschreibung und Entge- gennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern . Ein Ersa tz der Kosten der Anboterstcllung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen . Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen . Die Kanalbauarbeiten werden durch das Stadtbauamt namens der städtischen Kanalverwaltung ausgeschrieben , bilden jedoch mit den Straßenbauarbeiten eine Vergabeeinheit. Bieter, welche nur ein An - bot für die Straßen- oder Kanalarbeiten einreichen, können daher nicht berück- sichtigt werden. Beide Anbote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Erd-, Baumeister- und Rohr- verlegungsarbeiten zur Errichtung der Aufschließung Fachschulstraße Kan alisa- tion und Straßenbau" bis 20. Februar 1990, 8.45 Uhr, bei der Einlaufste ll e des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anboteröffnung findet am gl ei- chen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Der Abteilungsvorstand: Baudirektor SR Dipl.-Ing. Vorderwinkler Stadtwerke Steyr, Direktion, Färber- gasse 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten im Zu- sammenhang mit der Erdgasaufschließung Ortsnetz Gleink. Die Anbotunterlagen können ab 15. Jänner 1990 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerkgasse 9, behoben werden. Das Anbot ist in einem verschlossenen Um- schlag, der mit den Namen des Einreichers und mit der Bezeichnung „Baumeisterar- beiten - Erdgasaufschließung Ortsnetz Gleink" zu versehen ist, bis 6. Februar 1990, 8 Uhr, im Sekretariat der Stadtwerke Steyr, Färbergasse 7, einzureichen. Die Anboteröffnung findet dort selbst am gleichen Tag um 8.30 Uhr statt. 14 Durch die Ausschreibung und Entge- gennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vor- behalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Für die Direktion: Direktor TOAR Ing. Wein Direktor OAR Helmut Riedler Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 6578/ 87 Bausperre Nr. 8 - Stelzhamerstraße Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 14. Dezember 1989 beschlossene Verlängerung der Bausperre Nr. 8 - Stelzhamerstraße - wird hiemit gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundgemacht. 1. Gemäß § 58 Abs. 2 der OÖ. Bauord- nung, LGBI. Nr. 35/ 1976 idgF wird die Bausperre Nr. 8, beschlossen in der Sit- zung des Gemeinderates am 10. Dezember 1987, für die im Plan des Stadtbauamtes vom 22. Oktober 1987 bezeichneten Ge- biete, um ein Jahr verlängert. Das durch die Bausperre erfaßte Gebiet liegt zwi- schen der Stelzhamerstraße im Südosten, dem Teufelsbach im Nordwesten, den Bauten der Ersten Gemeinn. Wohnungs- und Siedlungs-GenmbH im Südwesten und der bestehenden Reihenhausanlage im Nordosten und umfaßt die Grundstük- kc Nr. 1457/1 , 1457/16, 1457/14, 831/2, 83 1/3, 831 /11 und Baufläche .2066, .2067, alle Kat. Gern. Sarning. In diesem Gebiet ist di e Errichtung von Wohnbauten mit ein er Höhe von maximal drei Geschossen beabsichtigt. Die Bausperre hat die Wir- kung, daß Baup~!ltzbewilligungen, Bewilli- gungen für die Anderung von Bauplätzen und bebauten Liegenschaften sowie Bau- bewilligunge n, ausgenommen Abbruchbe- willigungen, nur ausnahmsweise mit Zu- stimmung des Gemeinderates erteilt wer- den dürfen, wenn ;inrnnehmen ist, daß die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplanes nicht er- schwert oder verhindert. 2. Gemäß § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, sowie im Planungsre- ferat des Stadtbauamtes, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat STEYR Steyr zu Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand: SR Dr. Maier Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 460/88 Änderung des rechtsgültigen Flächenwid- mungsplanes der Stadt Steyr; Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gemäß § 23 ~bs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 00. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 i.d.g.F., wird in der Zeit vom 15. Jänner bis 13. März 1990 dara~f hingewiesen, daß die nachstehen- den Anderungen des rechtsgültigen Flä- chenwidmungsplanes der Stadt Steyr durch sechs Wochen, das ist vom 30. Jänner bis einschließlich 13. März 1990, zur öffentlichen Einsichtnahme beim Ma- gistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegen . Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann, ist berech- tigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen __beim Magistrat Steyr einzubringen. Die Ande- rungen des rechtsgültigen Flächenwid- mungsplanes der Stadt Steyr betreffen: Flächenwidmungsplanänderung - laufende Nummer Nr. 43 - Bau 2-422/87 Umwidmung von Grundflächen in Ver- längerung des Lehnerweges von Grünland in Bauland-Wohngebiet. Betroffene Grundstücke: 1805/1 , 1806, KG Steyr. Nr. 51 - Bau2-6119/87: Die nördlich der Sportanlage Rotten- brunner befindliche Fläche soll von land- wirtschaftlicher Nutzung in Sportanlage- Wohngebiet umgewidmet werden. Betrof- fene Grundstücke: 1153/1, 1163/4, Teil Kat. Gern. Steyr und Teil Kat. Gern. Gleink, 1152, 1163/1 , 1173/3, Kat. Gern. Steyr. Nr. 52 - Bau2-2737/88: Das Gebiet zwischen der Feldstraße und der Siedlung im Glinsnerweg-Löwen- gutweg ist derzeit als Grünland-landwirt- schaftliche Nutzfläche gewidmet. Ein Teil- stück soll in Grünland-Kleingartenanlage umgewidmet werden. Betroffene Grund- stücke : 1903, 1908/1, Kat. Gern. Steyr. Nr. 56 - Bau2- 1008/89: Umwidmung des Grundstückes Nr. 162/ 15 , Kat. Gern. Hinterberg, von Grün- land in gemischtes Baugebiet. Nr. 57 - Bau2-2707 /88: Umwidmung des Grundstückes 331 , Kat. Gern. Stein, von Grünland in Wohn- gebiet. Nr. 59 - Bau2-812/ 89: Umwidmung von Flächen der Kleingar- tenanlage Distelberg von landwirtschaftli- cher Nutzung in Kleingartenanlage. Be- troffene Grundstücke: 478 / l , 473, 474, Kat. Gern . Gleink.

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