Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/12

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Mag. Abt. X, Veterinär- amt, Vet-Erlaß 834/89 Bekämpfung der Wutkrankheit; Ausgabe der amtlichen Hundemarken für das Jahr 1990 Verlautbarung für Hundehalter Aufgrund der Bestimmungen des § 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Dezember 1963, Nr. 6711963, sind alle Hunde im Alter von über acht Wochen durch amtliche Hunde- marken zu kennzeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1990 werden in der Zeit vom 15. Dezember 1989 bis 15. Jänner 1990 während der Amts - stunden, täglich von Montag bis Freitag im Veterinäramt des Magistrates Steyr, Amtshaus Redtenbachergassc 3, ausgege- ben. Im Hinblick auf die in Österreich weil verbreitete Wutkrankheit werden a ll e Hundehalter aufgefordert, fristgerecht die Hundemarke, für welche eine Gebühr von S 10.- je Stück zu entr ichten ist, im Veterinäramt abzuholen bzw. abholen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 o. a. Verordnung jeder l lund eha lter verpflichtet ist, seinen I lund ab dem Alter von über acht Wochen binnen drei Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzu mel- den und Sorge zu tragen, daß die ausgege- STEYR aaso Neuer ,,Schwung" in der Hauptrepa bene amtliche Hundemarke an öffentli- chen Orten am Halsband oder Brustgurt des Hundes sichtba r getragen wird. Eben- so ist die Beendigung der Hundehaltung bzw. der Verlust der Hundemarke inner- halb von drei Tagen zu melden. Diese Meldungen werden laufend während der Amtsstunden im Veterinäramt der Stadl Steyr entgegengenommen. Übertretungen der Anordnungen werden nach den Be- stimmungen des § 63 Tierseuchengesetz hcstraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-811/89 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 58 Post- und Telegraphendirektion für Ober- österreich und Salzburg Cilcinkcr Hauptstraße; Auflage zur öffent lichen Ei nsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 Oö. Raumordnungsgcset ·, , LGBI. Nr. 18/ 1972 idgF, wird in der Zeit vom 15. Dezember 1989 bis 13. h.:hruar 1990 darauf hingewiesen, daf.l die 1:lii - chenwidmungsplanänderung Nr. 58 Post- und Telegraphendirektion für Ober- österreich und Salzburg (;Icinkcr Hauptstraße - durch sechs Wochen, das ist vom 2. Jänner bis einschließlich 13. Fe- bruar 1990, zur öffentlichen Einsichtnah- me beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Entsprechend dem Planentwurf ist die Erweiterung des beste- henden gemischten Baugebietes an der Gleinker Hauptstraße nach Osten hin zwecks Errichtung einer Dienststelle für die Post- und Telegraphenverwaltung so- wie die planliche Erfassung des Kinder- gartenspielplalzes und der Parkanlage vor dem Meierhof vorgesehen. Betroffene Grundstücke: 603/2, 591/1, 598/2, 591, Kat.-Gem. Gleink. Jeder- mann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, wührend der Auflagefrist schriftliche An- regungen oder Einwendungen beim Magi- strat Steyr einzubringen. Der Abteilungsvorstand: SR. Dr. Maier Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-2885/89 Bebauungsplan Nr. 5 - Änderung Nr. 1 - Marsstraße Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 28. September 1989 X 0 0 "' C iii u5 ' z 'O 0 0 0 FIAT-LANCIA I ZENTRUM STEYR Modernisierung bei Fiat-Lancia in Steyr Noch mehr Kundennähe ist die Devise des Fiat-Lancia-Verkaufsstützpunktes in Steyr, der künftig als Tochter der Steyr-Automobil-Ver- triebs Ges.m.b.H. geführt wird . Im Zuge dieser Neuordnung und Umstrukturierung ist ein an- spruchsvolles Investitionsvorhaben vorgesehen. Durch Ausbau und Modernisierung so ll dieser Standort ein noch besseres Kundenservice bie- ten . Die attraktive Modellauswahl im Fiat-Lan- cia-Programm unterstützt natürlich diese Zu- kunftspläne. 20/352 Bei Fiat steht der Tipo als „Auto des Jahres 1989" im Mittelpunkt der Modellparade. Anfang 1990 wartet bereits ein neuer Verkaufsschlager : Der neugestaltete Fiat Uno kommt in Österreich auf den Markt. Zu Jahresbeginn 1990 gibt es auch eine kräftige Aufwertung der Lancia-Mo- dellreihe: Der Lancia Dedra, ein exklusiver ita- lienischer Beitrag für die gehobene Mittelklasse. 4400 STEYR· ENNSER STRASSE 10 TELEFON 66 4 92

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