Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/12
AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 3558/88 Bebauungsplan Nr. 54 - ,,Auer" Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 31. Jänner 1989 beschlossene Bebauungsplan Nr. 54 - ,,Auer" - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, in Verbindung mit §_ 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kund- gemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 1811972 idgF, mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 9. November 1989, Zl. BauR-P-490018/2-1989, aufsichtsbe- hörd lich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezugha- bende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffent- lichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungs- frist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand: SR. Dr. Maier Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 1009/ 89 Stadt Steyr - Flächenwidmungsplan-Än- . derung Nr. 70 Erwin Hofer; Auflagenhin- weis, Auflage zur öffentlichen Einsicht- nahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, wird in der Zeit vom 15. Dezember 1989 bis 13. Februar 1990 darauf hingewiesen, daß die Flä- chenwidmungsplanänderung Nr. 70 - Er- win Hofer - durch sechs Wochen, das ist vom 2. Jänner bis einschließlich 13. Fe- bruar 1990 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amts- stunden aufliegt. Es ist beabsichtigt, die Grundstücke Nr. 516- 518 und Bfl . .34, Kat.-Gem. Gleink, welche südlich des Gasthauses „Holzer" im Kreuzungsbereich der Neustifter- und Gleinker Hauptstraße liegen, von Grün- land in Wohngebiet umzuwidmen. Jedermann, der berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche An- regungen oder Einwendungen beim Magi- strat Steyr einzubringen. Diese Kundma- chung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Steyr. Der Abteilungsvorstand: SR. Dr. Maier steyr , Neues Umkleidegebäude für Sportler Weil das vor 25 Jahren erbaute Garde- robengebäude an der Rennbahn längst nicht mehr den Anforderungen für Eishok- key, Eiskunstlauf, Eis- und Asphaltschüt- zen entsprach , errichtete der ATSV Steyr mit einem Investitionsaufwand von 3,5 Millionen Schilling und Eigenleistungen von einer halben Million ein neues Um- kleidegebäude, . das vier Garderoben (Heim- und Gastmannschaften), einen Schiedsrichter- und Zeugwartraum um- faßt. Die Errichtung des Neubaues wurde von der Stadt dem ATSV, Sektion Eishok- key, übertragen, weil der Verein für dieses Projekt Subventionen vom Land bekam, die nur einem Verein und nicht der Stadt als Bauherr gewährt werden. Planung und Organisation des Neubaues besorgte Alex Feuerhuber. Die Stadt zahlte für das Pro- jekt 2 Millionen Schilling. - Auf den Bildern der Neubau zwischen Kunsteis- bahn und den Asphaltbahnen. Fotos: Hartlauer GESEGNETE WEIHNACHTEN, VIEL GLÜCK UND FREUDE IM NEUEN JAHR! IHR ERSTES REISEBÜRO IN STEYR Bahnhofstraße 10. Tel. 23 38 10 zu Wasser- llJ ••t.1:11::•'!,n de, L:;, ~ 17/349
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