Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/12

WOHNUNGS- TAUSCH- ANZEIGER Auf vielfachen Wunsch publiziert das Amtsblatt der Stadt Steyr einen Woh- nungstauschanzeiger. Anzeigen, die hier veröffentlicht werden sollen, sind beim Pressereferat, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 209, einzubringen. Die Veröffentlichung erfolgt kostenlos. Annahmeschluß für sol- che Anzeigen ist jeweils der 20. des Mo- nats für die Veröffentlichung im fo lgenden Monat. Abkürzu nge n: Küche= K. Kochni sche= Kn . Wohnkü - che = Wk . Zimme r = Z. Kabine tt = KB . Ka mme r = KA. Vorzimmer = V. Badezi mmer = B, Dusche = Du, Ba lko n = Bk . Abstellraum = AR . Heizkos ten = Hk, Betri ebs- kos ten = BK. Geboten wird: 2 Z, K, B, V, AR, Bk (komplett verbaut mit Markise), insge- samt 72 m 2, mtl. Miete S 2295 .- inkl. Hk. Auskunft: Diesel- straße 23 / 3, Tel. 611645, ab 15 Uhr 4 Z , K , B, V, Ar, insgesamt 86 m2, ohne Heizu ng, mtl. Miete S 1798.- inkl. BK und neuer Fen- ster auf der Enns- leite. Auskunft: Tel. 23 72 25, ab 19 Uhr 2 Z , Wk, B, V , ins- gesamt 44 m2, mtl. Miete S 1300.- inkl. BK. Auskunft: Tel. 61 74 45, abends Gesucht wird : 3-Raum-Wohnung im Resthof oder in Münichholz (Sebek- straße), Miete bis maximal S 3500.- 3-Raum-Wohnung mit Heizung und Balkon auf der Ennsleite, Miete bis ca. S 2500.-, mög- lichst ohne Ablöse 3- bi s 4-Raum- Wohnung mit Bal- kon, ungefähr 60 bis 90 m 2 , Miete bis max. S 4000.-, wenn möglich im Wehr- graben Müllabfuhr zu Weihnachten und Neujahr Die Müllabfuhr am Montag, 25 . De- zember, entfällt, der nächste Abfuhrtag ist am Donnerstag, 28. Dezember. Die Müll- abfuhr am Dienstag, 26. Dezember, ent- fällt, sie wird am Mittwoch, 27 . Dezember, nachgeholt. Die Müllabfuhr am Montag, 1. Jänner 1990, entfällt, sie wird am Diens- tag, 2. Jänner, nachgeholt. Wie in den vergangenen Jahren werden auch heuer die Christbäume a\D dem 7. Jänner von der städtischen Müllabfuhr abtransportiert. Die Bäume mögen dazu an den Abfuhrtagen bei den Mülltonnen bereitgestellt werden. Seniorenpaß für 1990 Um den Pensionisten den mitunter weiten und mühevollen Weg zum So- zialamt zu ersparen, werden in den einzelnen Stadtteilen wieder Senioren- paß-Ausgabestellen eingerichtet. Die in den jeweiligen Bereichen wohnenden Pensionisten haben so die Möglichkeit, den Seniorenpaß bei der für sie zustän- digen Ausgabestelle ausstellen zu las- sen. G_l_eichzeitig gibt ein Bediensteter der 00 Gebietskrankenkasse, Zweig- stelle Steyr, das Krankenscheinheft für Pensionisten aus. Die Ausgabestellen sind während der üblichen Amtsstun- den geöffnet. Zur gefälligen Erinne- rung die Amtsstunden beim Magistrat Steyr: Montag, Dienstag und Donners- tag vom 7.30 bis 17 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr. folgende Ausgabestellen werden eingerichtet: 1. Für Stadtteil Gründberg und äuße- rer Wehrgraben: Seniorenklub Siernin- ger Straße 115 vom 2. bis einschließlich 5. Jänner 1990. 2. Für Stadtteil Resthof und Gleink: Städtischer Hort Sparkassenplatz 14a vom 8. bis einschließlich 9. Jänner. 3. Für Stadtteil Tabor: Zentralalters- heim_, Eingang Hanuschstraße, vom 10. bis emschließhch 12. Jänner. 4. Für Stadtteil Münichholz: Sport- heim Münichholz, Schumeierstraße 2, · vom 15. bis einschließlich 19. Jänner. 5. Für Stadtteil Ennsleite: Städtische Jugendherberge, Hafnerstraße 14, vom 22. bis einschließlich 26. Jänner. 6. Für Stadtteil Innere Stadt: Sozial- amt, Amtshaus Redtenbachergasse 3, ab Montag, 29. Jänner, laufend. Pensionisten, die aus welchem Grund immer von der Möglichkeit der Behebung des Seniorenpasses bei der für sie zuständigen Ausgabestelle nicht Gebrauch machen können oder erst im Laufe des Jahres die Voraussetzungen für den Erwerb des Seniorenpasses er- füllen , steht ab Montag, 29. Jänner 1990, das ganze Jahr über die Ausgabe- stelle im Sozialamt, Amtshaus Redten- bachergasse 3, zur Verfügung. Allfäll ige weitere fnforma tionen kön- nen selbstverständlich jederzeit im So- zialamt, Amtshaus Redtenbachergasse 3, 2. Stock, Zimmer 10, oder telefonisch (Tel. 25 7 11 , Durchwahl 300 - 303) eingeholt werden. Im übrigen darf zum Seniorenpaß selbst im folgenden in Erinnerung gerufen werden: Anspruchsberechtigt sind nicht mehr im Berufsleben stehende Steyrer Bür- ger, und zwar Männer ab Vollendung des 65 ., Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Für die erstmalige An- tragstellung sind Geburtsurkunde, Meldezettel und eine Bescheinigung bzw. ein Nachweis, woraus ersichtlich ist, daß der Antragsteller nicht oder nicht mehr im Berufsleben steht (Pen- sionsbescheid u. dgl.) mitzubringen. Antragsteller, die bereits Inhaber des Seniorenpasses 1989 sind, haben diesen vorzulegen. Der alte Seniorenpaß wird eingezogen. Bitte das vorhandene Lichtbild im abgelaufenen Senioren- paß nicht entfernen, weil es nach Mög- lichkeit wieder verwendet werden soll. Bei der erstmaligen Ausstellung des Seniorenpasses wird ein Lichtbild im Sofortbildverfahren hergestellt. Für die Ausstellung des Seniorenpasses wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 100 Schilling in bar eingehoben. Dies gilt mcht für Pensionisten, die zu ihrer Pension eine Ausgleichszulage bezie- hen. Für sie ist die Ausstellung des Seniorenpasses völlig kostenlos. Bei der Beantragung ist die Mindestpensioni- steneigenschaft durch Vorlage des letz- ten Pensionsabschnittes bzw. Bankaus- zuges des Pensionskontos nachzuwei- sen. Mindestpensionisten also bitte bei der Beantragung des Seniorenpasses diese Unterlagen nicht vergessen . Im übrigen wird im Interesse einer raschen Abwicklung bei der Ausgabe ersucht, den Betrag von 100 Schilling genau abgezählt bereitzuhalten. Der Seniorenpaß hat folgenden In- halt : 36 Gutscheine zur kostenlosen Be- nützung von städtischen Linienbussen ; 6 Gutscheine zum kostenlosen Besuch des Hallenbades der Stadt Steyr (hiezu wird bemerkt, daß bis auf weiteres einmal monatlich, und zwar jeweils am · ersten Montag, das Hallenbad nach- mittags ab 14 Uhr ausschließlich für den Besuch durch Senioren reserviert ist. D~e vorerwähnten Gutscheine gel- ten mch t nur für die „Seniorennach- mittage", sondern auch während der normalen Betriebszeiten im Hallen- bad) ; 5 Gutscheine für Ermäßigungen von 50 Schilling pro Eintrittskarte für Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Steyr mit einem Eintrittspreis über 50 Schill ing; 5 Gutscheine zum kostenlosen Besuch für Verans taltun- gen des Kulturamtes der Stad t Steyr bis 50 Schilling. Für die Antragstellung ist persönli- ches Erscheinen erforderlich! 13/345

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2