Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/11

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Magistratsabteilung X, Marktamt, Pol-1020 Christbaumverkauf 1989 Der Christbaumverkauf findet dieses Jahr in der Zeit vom 9. bis 24. Dezember auf folgenden Plätzen statt: Schloßpark, Eingang Promenade - Sepp Stöger-Straße; Münichholz bei der Volks- schule Plenklberg; Tabor, Ennser Straße 23; Ennsleite, Arbeiterstraße 21; Schlüs- selhofgasse 16; Haratzmüllerstraße 57. Folgende Richtpreise wurden festgelegt : Fichten bis 100 cm bis S 60.-; von 101 bis 150 cm S 61.- bis S 90.-; von 151 bis 200 cm S 91.- bis S 120.-; von 201 bis 250 cm S 121.- bis S 170.-. Für Tannen aller Größen und Fichten über 250 cm wurden di e Preise nicht festgelegt. Stumpflängen über 20 cm un d astlose Spitzen über 30 cm werd en hei der Klassifizierung in di e Ba uml ängen ni cht einbezogen. Die Händler wurden angewi ese n, he i den Verkaufsstellen ein nach Baumgrößen gestaffeltes Preisverzeichnis anzubrin gen und eine Meßlatte bereitzu ha lten. Magistrat Steyr, Abt. II , Stad trechnungs- amt, Ha-4000/ 89 Voranschlag der Stad t Stey r für das Jahr 1990 Kundmachung Gemäߧ 50 Abs. 3 des Gemeindes ta tu - tes für die Stadt Steyr erfo lgt fo lgend e Verlautbarung: Der Voranschl ag der Stadt Steyr für das Jahr 1990 li egt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 4. Dezember bis einschließlich 11 . Dezembe r 1989 im Stadtrechnungsamt, Ra th aus, 3. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Ein - sichtnahme auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Baurechtsamt, ßau2- 4180/88 Bebauungsplan Nr. 24 - Hausleiten; Än- derung Nr. l - Aufhebung; Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Al?~- 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 00. Raumordnungsgesetz, LGBJ. Nr. 18/1972 idgF, wird in der Zeit vom 15. November 1989 bis 12. Jänner 1990 darauf hingewiesen , daß d~_r Bebau- ungsplan Nr. 24 - Hausleiten - Anderung Nr. 1 - Aufhebung durch 6 Wochen, das ist vom 30. November bis einschließlich 12. Jänner 1990 zur öffentlichen Einsicht- nahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. 14/ 318 Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann, ist berech- tigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Diese Kundmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Steyr. Die Stadt Steyr beabsichtigt, den Bebauun gs plan Nr. 24 - Hausleiten - . teilweise aufzuheben. Die Aufhebung be- trifft die größtenteils unbebauten Flächen zwischen dem Fußgängersteg über die Enns, der unbenannten südlichen Zu- fahrtss tra ße zum Sportzentrum Rotten- brunner und den am Steinwändweg anlie- ge nd en beba uten Grundflächen. Der Abteilungsvorstand : SR. Dr. Josef Maier Magistrat Steyr, Mag. Abt. V., Verwa ltung des Zentralaltersheimes Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung von Lebensmitteln , Reinigungs- und Putzmitteln, Farben und Lacken für das erste Halbjahr 1990. Ungefähre Lebensmittelmengen: Schwarzbrot 4.000 kg Weißbrot 3.200 kg Semmeln 9.200 kg Fleisch 26.500 kg Wurstwaren 5.000 kg Mehl 5.700 kg Zucker 5.000 kg Teigwaren 2.500 kg Das Ausmaß der Reinigungs- und Putz- mittel, Farben und Lacke ist den Offert- unterl agen zu entnehmen. Die Offert- unterl agen können bei der Verwaltung des Zentralaltersheimes, Steyr, Hanuschstraße 1, Zimmer !, während der Amtsstunden a b 17. November behoben werden und sind bis 30. November dortselbst einzu- bringen. Der Direktor: OAR Kolb Winterdienst auf Gehwegen Durchführung und Haftung für mangelhafte Durchführung Gemäß § 93 Abs . 1 StVO haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsge- bieten , ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftli- chen Liegenschaften , dafür zu sorgen, daß die entlang der Liegenschaft in einer Ent- fernung von nicht mehr als drei Metern vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege ein- schließlich der in ihrem Zuge befindlichen Spielplan des Steyrer Kripperls In allen Vorstellungen werden die Sze- nen Nachtwächter, Bergknappen, Liachtl- anzünder, Bäekernazl und Wildbretschüt- zen gespielt. Sonntag, 26. November 1989: Alm- abtrieb - Schiffszug - Kohlnbauernbua - Lotterie . Samstag, 2., und Sonntag, 3. Dezember: Nikolaus & Krampus - Kindstauf - König David. Freitag, 8., und Samstag, 9. Dezember: Nikolaus und Krampus - Lotterie - Kohln bauernbua. Sonntag, 10. Dezember: Ägyptischer Jo- sef - Kindstauf - Steyrtalbahn. Samstag, 16., und Sonntag, 17. Dezem- ber: Ägyptischer Josef - Kindstauf - Steyr- talbahn. Samstag, 23., bis Dienstag, 26. Dezem- ber: Weihnachtsprogramm - Rauchfang- keiner - Schlittage. . Samstag, 30. Dezember: Rauchfangkeh- rer - Sterns\!1ger - Hl. Drei Könige - Flucht nach Agypten - Wällisch Hans. Sonntag, 31. Dezember, nur 14 und 15.15 Uhr: Rauchfangkehrer - Sterns\!1ger - HI. Drei Könige - Flucht nach Agypten - Wällisch Hans. Samstag, 6., und Sonntag, 7. Jänner 1990: Sternsinger - HI. Drei Könige - Kindstauf Steyrtalbahn. Samstag, 13., und Sonntag, 14. Jänner 1990 (letzte Spieltage) 14 und 15.15 Uhr, 16.30 nur bei Bedarf: Fronleichsnamspro- zession - Bauernhochzeit. Die Vorstellungen sind - wenn nicht anders angegeben - an den genannten Tagen jeweils um 14, 15 . 15 und 16.30 Uhr. Kartenvorverkauf ist im Fremdenver- kehrsamt, Rathaus (Tel. 0 72 52/23 2 29) und an den Spieltagen ab 13 Uhr an der Kripperlkasse. Vorbestellungen sind bis spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn abzuholen. Stiegenanlagen entlang der ganzen Lie- genschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Gemäß § 93 Abs. 1a gilt in einer Fuß- gängerzone oder Wohnstraße ohne Geh- steig die Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 für einen ein Meter breiten Streifen ent- lang der Häuserfronten. In diesem Zusammenhang gestattet sich der städtische Wirtschaftshof mitzuteilen, daß bereits so wie in den vergangenen Jahren auch heuer die Schneeräumung zum Teil auch auf Gehsteigen durchge- führt wird , die grundsätzlich vom Eigentü- mer der angrenzenden Liegenschaft zu reinigen wären, da es arbeitstechnisch viel- fach einfacher ist, die Gehsteige in einem Zuge durchzuräumen, als die Räumung steyr

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