Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/11

Magistrat Steyr Wahl - 6850/89 Volksbegehren zur Sicherung der Rundfunkfreiheit in Österreich Verlautbarung über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener-Zeitung" vom 1. Oktober 1989 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministers für Inneres, mit d~r dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren zur Sicherung der Rundfunkfreiheit in Osterreich in Form einer Anregung stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäߧ 5 Abs. 2 des Volksbe- gehrengesetzes 1973, BGBI. Nr. 344, in der Fassung der Bundesgesetze BGBI. Nr. 116/1977 und Nr. 233/1982 festgesetzten Eintragungsfrist, das ist vom Montag, dem 27. November 1989, bis (einschließlich) Montag, dem 4. Dezember 1989 in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname) in die Eintragungsli- ste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum und die Adresse des Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Stichtag (30. Oktober 1989) das 19. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1969 und ältere sowie die vom 1. Jänner bis 30. Oktober 1970 Geborenen), vom Wah lrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: 1. Eintragungslokal „Rathaus", Steyr, Stadtplatz 27, Hof rechts Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Innere Stadt inkl. Pyrach, Sarning , Christkindl, Steyrdorf, Schlüsselhof, Ennsdorf ohne Ennsleite, Neuschönau und Fischhub 2. Eintragungslokal „Zentralaltersheim", Steyr, Eingang Ferdi- nand Hanusch-Straße 1 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Tabor, Stein, Gleink, Dornach, Hausleiten, Resthof, Haidersho- fen 3. Eintragungslokal „Mehrzweckhalle Wehrgraben", Steyr, Wehrgrabengasse 22 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Wehrgraben, Eysnfeld, Gründbergsiedlung, Steinfeldstraße, Neustraße 4. Eintragungslokal „Lehrlingsheim Ennsleite", Steyr, Josef-Haf- ner-Straße 14 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Ennsleite und Waldrandsiedlung 5. Eintragungslokal „Lehrlingsheim Münichholz", Steyr, Karl- Punzer-Straße 60a Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Münichholz, Hinterberg, Hammer 6. fliegende Eintragungskommission Krankenhaus und Alters- heim In den Eintragungslokalen liegt auch der Text des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, auf. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur in jenem Eintragungslokal ausüben, in dessen Bereich er wohnhaft und in der Stimmliste eingetragen ist. Eintragungen können an jedem der oben angeführten Tage zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 27. November, 1989 von 8 bis 16 Uhr Dienstag, 28. November, 1989 von 8 bis 20 Uhr Mittwoch, 29. November, 1989 von 8 bis 16 Uhr Donnerstag, 30. November, 1989 von 8 bis 20 Uhr Freitag, 1. Dezember, 1989 von 8 bis 16 Uhr Samstag, 2. Dezember, 1989 von 8 bis 12 Uhr Sonntag, 3. Dezember, 1989 von 8 bis 12 Uhr Montag, 4. Dezember, 1989 von 8 bis 16 Uhr Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz I0/314

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