Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/10

Entsorgung von Autowracks ln letzter Zeit greift immer mehr die Unart um sich, daß unbefugt Autowracks auf öffentlichen Plätzen, aber auch auf privaten Grundfläch~n abgestellt werden. Es handelt sich dabei um die Ablagerung vu11 Su11Jc1al.,fall. Um Jic~c~ P1ul.,k:111 i11 den Griff zu bekommen, startet das Um- weltschutzreferat eine Aktion zur ko ten- losen Entfernung von Autowracks. Diese sollen der Wiederverwertung zugeführt werden. Die Eigentümer dieser Fahrzeuge können diese nach Unterfertigung einer Übergabebestätigung unter Beilage des Typenscheins in die Verfügungsgewalt der Stadt Steyr übertragen. Kosten daraus erwachsen dem Fahrzeughalter keine. Die Übergabeerklärungen liegen beim Um- weltschutzreferat der Stadt Steyr, Prome- nade 9, auf und können dort entweder persönlich abgeholt oder telefonisch über die Tel. Nr. 25 7 l l/244 oder 299 angefor- dert werden. 12/288 Das Direktions- gebäude (links im Bild) der ehemali- gen Hackwerke im Welugraben wird derzeil mil einem Koslenaufwand von 9,5 Mil/. S für 1Vi.1·.1·enschafl liehe Hi11rich1unge11 des FA ZA T adaptiert. Z11111 Bild unten: /Jie ll'erllosen A nbau/en am ehe- 1110/igen Direklions- !!,ebäude wurden abgetragen. Auf der gro ßen Freifläche ist nun Platz fur die zweite Ausbaustufe des FAZAT Folos: Hartlauer Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. WILFRIED WERBIK erteilt am Dienstag, 24. Oktober, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr kostenlose Rechtsauskunft. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Dienstleistung der oö. Rechtsanwaltskam- mer, für welche die Stadt Steyr lediglich die Räumli chkeiten zur Verfügung stellt. Das Besondere schenken. Oder schenken lassen ll6iiL Uhren-Schmuck 4400 Steyr, Bahnhofstraße 1 1 3 AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Abt. II, Stadtrechnungs- amt, HA-4000/88 Nachtragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Finanzjahr 1989 Kundmachung Gemäß § 50 Abs. 3 und § 51 Abs. 4 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr er- folgt folgende Verlautbarung: Der Nach- tragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1989 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 13. bis einschließlich 20. November, im Stadtrechnungsamt, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 214, zur öffent- lichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 819/89, Bau2-820/ 89, Bau2-2866/88 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 67 - Stelzhamerstraße; Flächenwidmungs- plan-Änderung Nr. -~8 - Reithoffer; Flä- chenwidmungsplan-Anderung Nr. 69 - Gebeshuber. Auflagehinweis; Auflage zur öffentlichen Einsiehtnahme Kundmachung Gemäߧ 23 Abs. 3 in Verbindung mit§ 21 Abs. 4 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 1811972 idgF, wird in der Zeit vom 15. Oktober bis 13. November darauf hingewiesen, daß die Flächenwidmungs- planänderungen Nr. 67, 68 und 69 durch sechs Wochen, das ist vom 31. Oktober bis einschließlich 12. Dezember 1989, zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magi- strat Steyr während der Amtsstunden auf- liegen. Die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 67 betrifft die Umwidmung des derzeit von der Firma Vratny und dem Fliesen- markt genutzten Areals in der Stelzhamer- straße von gemischtem Baugebiet in Wohngebiet. Die Flächenwidmungsplan- änderung Nr. 68 betrifft die Umwidmung des Reithofferareales von Betriebsbauge- biet in gemischtes Baugebiet bzw. Wohn- gebiet. Die Flächenwidmungsplanände- rung Nr. 69 betrifft das Areal des ehemali- gen Gußwerkes der Steyr-Daimler-Puch AG in Münichholz. Dieses Gebiet 1st derzeit als Verkehrsfläche der ÖBB er- sichtlich gemacht und soll entsprechend der Nutzung in Betriebsbaugebiet umge- widmet werden. Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann, ist berech- tigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Der Abteilungsvorstand SR. Dr. Maier

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