Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/9
AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 6021/88 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 55 - Peter Bittner - Müllsortieranlage Mühl- straße Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 29. Juni 1989 beschlos- sene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 55 - Peter Bittner - Müll sortieranlag~ Mühlstraße - wird hiemil gern. § 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 181 1972 i.d.g.F., in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 i.d.g.F., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Durch diese Planänderung wird die Er- richtung einer Müllsortieranlage an der Mühlstraße neben der Mülldeponie der Stadt Steyr ermöglicht. Der Plan wurde gem. § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 i.d.g.F., mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 1. August 1989, Zahl BauR-P-490019/2-1989, aufsichtsbe- hördlich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 i.d.g.F. , wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezugha- bende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffent- WERTSICHERUNG Ergebnis Juni 1989 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Mai 105,5 Juni 105,8 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 M~ l~l Juni 164,5 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Mai 287,8 Juni 288,6 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Mai 366,7 Juni 367,8 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Mai 367,9 Juni 368,9 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Mai 2.777,2 Juni 2.785,1 im Vergleich zum früheren Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Mai Juni 1938 = 100 Mai Juni 12/260 3.222,4 3.231,6 2.737,0 2.744,8 liehen Einsichtnahme während der Amts- tunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungs- frist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten wäh- rend der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand : SR. Dr. Josef Maier Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau4- 5240/85 Öffentliche Ausschreibung über die Baumeisterarbeiten und Stahl- bauarbeiten für den Neubau der Schloß- stiege. Die Unterlagen können ab 18. Septem- ber 1989 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Kostenersatz von S 100.- abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibcrn keine wie immer gear- teten Verpflichtungen oder Verbindlich- keiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Neubau Schloßstiege" bis 5. Oktober 1989, 8.45 Uhr, in der Einlauf- stelle des Magistrates, Zimmer 232, abzu- geben. Die An boteröffnung findet am glei- chen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Der Abteilungsvorstand: Baudirektor SR. Dipl.-Ing. Vorderwinkler Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 7459/86, Bau2-8 l3/89 Flächenwidmungsplan-Änderung Ni:: 53 - Wipplinger ; Flächenwidmungsplan-Ande- rung Nr. 60 - Friedhofsvergrößerung Christkindl - Auflagenhinweis; Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 i.d.g.F. , wird in der Zeit vom 15. September 1989 bis 13. November 1989 darauf hingewiesen, daß die Flächenwidmungsplanänderungen Nr. 53 und Nr. 60 durch sechs Wochen, das ist vom 2. Oktober 1989 bis einschließlich 13. November 1989, zur öffentlichen Einsicht- nahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegen. Die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 53 betrifft die Umwidmung des Grundstückes Nr. 1852/2, Kat. Gern . Steyr, von Grünland in Bauland-Wohnge- biet. Durch diese Umwidmung erfolgte eine sukzessive Erweiterung des bestehen- den Baulandes im Bereich Feldstraße - Hochstraße. Die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 60 betrifft die Friedhofsvergrößerung Christkindl. Es ist die Umwidmung von Dorfgebiet in öffentliche Grünfläche - Friedhof beabsichtigt. Betroffene Grund- stücke: 170, 171, Kat. Gern. Christkindl. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche An- regungen oder Einwendungen beim Magi- strat Steyr einzubringen. Der Abteilungsvorstand: SR. Dr. Josef Maier Veranstaltungen im Eltern-Kind-Zentrum Das Eltern-Kind-Zentrum (EKZ) in der Haratzmüllerstraße 23, Tel. 24 3 12, hat ab September neue, längere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 15 bis 17 Uhr, Kinderbe- treuung Dienstag 9 bis 12 Uhr. Es steht allen El tern mit kleinen Kindern, unab- hängig von einer Mitgliedschaft, zur Ver- fügung - für Informationen, zum Spielen mit Gleichaltrigen, als Flitter-, Wickel- und Stillstube usw. Der Schwerpunkt wird ab Herbst der Ausbau der Babysitter- und Tagesbetreuervermittlung sein. Das alles läuft parallel zu dem wieder sehr vielseiti- gen Programm, das von acht ehrenamtli- chen Mitarbeiterinnen erarbeitet wurde. Das Gesamtprogramm ist ab sofort im Eltern-Kind-Zentrum erhältlich. Bis Mitte Oktober gibt es folgende Ver- ansta ltungen: September: ab Mittwoch, 20. September, 9.30 Uhr, HERBSTBASTELN (ab drei Jahren), zweimal, EKZ, S 80.- (Mitglieder S 55.- ); ab Freitag, 22., 9.30 Uhr, SING- UND KREISSPIELE (ab zweieinhalb Jahren), viermal, EKZ, S 160.- (Mitglieder S l lO.- ); ab Montag, 25., 9.30 Uhr, ELTERN- KIND-TURNEN (ab drei Jahren), vier- mal , bzd (Dominikanerhaus), Anmeldung im EKZ, S 160.- (Mitglieder S 110.-); ab Ende Sep_tember (genauer Termin auf Anfrage): VATERREFLEXIONEN, vier- mal, EKZ, S 160.- (S 110.-). Oktober: Dienstag, 3. Oktober, 13 Uhr, BROTBAK- KEN (ab drei Jahren), Naturbackstub'n, Kirchengasse 4, mit Familie Englstorfer, Anmeldung im EKZ, S 50.- (Mitglieder S 35.- ) ; ab Mittwoch, 4., 14.30 Uhr, SCHWIMM- K URS FÜR SÄUGLINGE (ab drei Mo- naten), sechsma!, Hallenbad , Anmeldung VHS Steyr; ab Donners_t_ag, 5. , 9.30 Uhr, SPIEL- GRUPPE FUR EIN BIS ZWEI JAHRE, viermal, EKZ, S 160.- (Mitglieder S l lO.-); ab Mittwoch, 11., 9.30 Uhr, SPIELGRUP- Fortsetzung auf Seite 21 _, SU')T
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