Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/8

Blick auf Ortskai wird nach Kanalbau noch schöner Tarifsenkung bei Klärschlamm-Entsorgung Als Sprecher einer Bürge rinitiati ve der Anrainer des Ortskais erh ebt Johann Payr- leitner gegenüber einer Tagesze itung im Zusammenhang mit dem geplanten Ka- nalbau am Ortskai Vorwürfe gegen di e Stadt, obwohl e r zum Zeitpunkt des Zei- tungsinterviews vom Stadtba udirektor be- reits eingehend übe r di e tatsächli chen Ein- zelheiten des Projektes informi ert word en war und aufgrund di eser In fo rm ati on in der Lage gewesen se in müßte, das Projekt richtig da rzustell en. Der bestehende Ortskai samml er wurde 1965 als städti scher Entwässe rungskanal gebaut und i t für die Abwassermengen der Stadt a usreichend dimensioniert. Erst 1976 kam es zur G rundun g des Reinhal- tungsverband es für Steyr und Umgebung, dem neben Stey r u. a. die oberliegenden Gemeinden Siernin g, Garsten, Aschach an der Steyr und St. Ulri ch angehören . Der 1965 geba ute Stadtkan al muß nun zusätz- lich auch noch di e Abwässer der oben genannten Gemeinden aufnehmen und ist dadurch jetzt total überlastet. Dazu kommt die zwingend e Ford erung der Wasserrechtsbehö rde, daß zum Schutz des Vorfluters bei ta rken Regenfällen künftig wesentlich mehr mit Regenwasser ver- mischtes Schmutzwasse r in di e Kläranlage geleitet werden muß. Aus di ese n Gründen hat die Wa serrechtsbehörd e dem Rein- haltungsverband für Steyr und Umgebung den zusätzlichen Neubau eine entspre- chend groß dimen sioni erten Kan alstran- ges vorgeschrieben. Bei der Erstellung des neuen Kan alpro- jektes war davon au szugeh en, daß der Die sieben Mitgliedsgemeinden des Reinhaltungsverbandes für Steyr und Umgebung haben eine Tarifsenkung für die Entsorgung von Schlamm aus Senkgruben beschlossen: Der Preis pro Kubikmeter wird von bisher 100 auf77 Schilling (inkl. MwSt.) gesenkt. Die Tarifsenkung tritt mit 1. S~ptembcr dieses Jahres in Kraft. Die Ubernah- megebühr wird den Senkgrubenbesit- zern direkt vom Reinhaltungsvcrband und nicht mehr vom Entsorgungsun- ternehmen in Rechnung gestellt. Grundlage f~r die Verrechnung sind die bei der Ubernahme des Senkgru- beninhaltes ausgestellten Lieferscheine des Reinhaltungsverbandes. Schlamm aus Senkgruben wird seit 1985 in der Zentralen Kläranlage des Reinhaltungsverbandes vera rbci tet. Nach der Ausfaulung wird der Schlamm einer Starkentwässerung un- terzogen und dann auf der Mülldepo- nie der Stadt Steyr zusammen mit dem Stahlbetonrahmen über dem bestehenden Ortskaisammler die Fundamente der nuß- seitigen Kaihäuser stützt und der Ersatz dieses Sammlers durch den größer dimen- sionierten Kanalneubau aus sta tischen Gründen - die Fundamente der Häuser wären gefährdet - große Risiken birgt. Das Aufschneiden der Stahlkonstruktion und das Abschrämen des Materials würde für die Anrainer große Lärmbelästigungen bringen. Außerdem würde bei Verlegung des neuen Sammlers in die bestehende Fahrbahn während der Bauzeit - das ist etwa ein Jahr - eine Zufahrt zu den Liegenschaften am Ortskai nicht möglich sein. Die Verlegung des neuen Sammlers vor Mit fest verankerten Pfählen wurde Vorsorge getroffen, daß der neue Gesangsteg nur [ur Fußgeher und Radfahrer passierbar ist. Foto: Hartlauer 10/222 Hausmüll gelagert. Die dabei anfallen- den Sicker- und Filtratwasser werden der Kläranlage zugeführt. Der kosten- deckende Preis für die Verarbeitung liegt nach Berechnung des Reinhal- tungsverbandes bei 90 Schilling pro Kubikmeter. Senkgrubeninhalte wer- den nur aus den Verbandsgemeinden Steyr, Garsten, Sierning, Aschach, Be- hamberg, Dietach und St. Ulrich über- nommen. Mit der Tarifsenkung soll erreicht werden, daß Senkgrubeninhalte mehr als bisher einer umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden und nicht durch Streuung auf Wiesen und Flußläufe zur Gefahr für unsere Ge- wässer werden. Mit der direkten Ver- rechnung durch den Reinhaltungsver- band hat der Senkgrubenbesitzer auch die Gewähr, daß das Abwasser auch ,wirklich dorthin gekommen ist, wo es umweltfreundlich entsorgt wird. der bestehenden Stützmauer bedingt eine Querschnittsverminderung des Ennsflusses von 0,7 Prozent im Maximalfall. Um auch diese im Promillebereich liegende Minde- rung im Hinblick auf Hochwasser voll auszugleichen, wird als Kompensation das rechte Flußufer ausgebaggert. Die Straße wird weder verbreitert noch werden zusätzliche Parkplätze angelegt. Die sich ergebende Verbreiterung durch die Kragplatte über den neuen Kanal wird voll für einen Gehweg und einen Grün- streifen mit Baumbepflanzung und Ruhe- bänken genutzt. Durch den flußseitigen Geh steig kann auch die bestehende Leit- schiene durch ein passendes Geländer, wie etwa am Sch loßleitenweg, ersetzt werden. Außerdem ist eine Straßenbeleuchtung mit Altstadtleuchten wie im Wehrgraben vorgesehen. Die genannten Maßnahmen bringen eine wesentliche Verbesserung des Stadtbildes am Ortskai. Die neue Mauer und Uferböschung werden teilweise mit Steinwurf gestaltet und nach der Fertig- stellung begrünt. Bei den genannten Maß- nahmen handelt es sich um Vorschläge des Bauamtes, die den Entscheidungsgre- mien nach Vorliegen des Wasserrechtsbe- scheides empfohlen werden. Auch der Reinhaltungsverband wartet noch auf den Bewilligungsbescheid der Wasserrechtsbehörde. Wenn der vorliegt, werden die Anrainer im Rahmen eines Stadtteilgespräches über alle Einzelheiten informiert. * DIE PROBLEMMÜLL-SAMMLUNG am 1. Juli 1989 brachte ein Sammelergeb- nis von insgesamt 5980 kg Problemmüll. Davon wurden 2700 kg Kunststoff heraus- sortiert. Die nächste Problemmüll-Samm- lung findet am 2. September statt. swyr

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