Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/5

Magistrat Steyr Wahl - 2460/89 Volksbegehren das auf die Erlassung eines Bundesgesetzes betreffend eine Novellierung (12. Schulorganisationsnovelle) des Schulorganisationsgesetzes vom 25. Juli 1962, BGBI. Nr. 242 / 1962, zuletzt geändert durch das Bundesge- setz BGBI. Nr. 327 / 1988 (11. Schulorganisationsnovelle) gerichtet ist (Volksbegehren zur Senkung der Klas- senschülerzahl) Verlautbarung über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 17. März 1989 veröffentlichten Entscheidung des Bun- desministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren, das auf die Erlassung eines Bundesgesetzes betreffend eine Novellierung (12. Schulorganisationsnovelle) des Schulorganisationsgesetzes vom 25. Juli 1962, BGBI. Nr. 242 / 1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. Nr. 327 / 1988 (11 . Schulorganisationsnovelle) gerichtet ist (Volksbegehren zur Senkung der Klassen- schülerzahl), stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäߧ 5 Abs. 2 des Volksbe- gehrengesetzes 1973, BGBI. Nr. 344, in der Fassung der Bundesgesetze BGBI. Nr. 116/ 1977 und Nr. 233 / 1982 festgesetzten Eintragungsfrist, das ist vom Montag, dem 29. Mai 1989, bis (einschließlich) Montag, dem 5. Juni 1989 in den Entwurf des Gesetzes, dessen Erlassung begehrt wird, Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname) in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum und die Adresse des Stimmberechtigten zu enthalten . Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Stichtag (1 . Mai 1989) das 19. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1969 und ältere sowie die vom 1. Jänner bis 1. Mai 1970 Geborenen), vom Wahlrecht zum Na- tionalrat nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: 1. Eintragungslokal „Rathaus", Steyr, Stadtplatz 27, Hof rechts Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Innere Stadt inkl. Pyrach, Sarning , Christkindl, Steyrdorf , Schlüsselhof , Ennsdorf ohne Ennsleite, Neuschönau und Fischhub Wehrgraben , Eysnfeld, Gründbergsiedlung, Steinfeldstraße, Neustraße 4. Eintragungslokal „Lehrlingsheim Ennsleite" , Steyr, Josef Haf- ner-Straße 14 2. Eintragungslokal „Zentralaltersheim", Steyr, Eingang Ferdi- nand Hanusch-Straße 1 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Ennsleite und Waldrandsiedlung Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Tabor, Stein, Gleink, Dornach, Hausleiten , Resthof, Haidersho- fen 5. Eintragungslokal „Lehrlingsheim Münichholz", Steyr, Karl Punzer-Straße 60a Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Münichholz, Hinterberg , Hammer 3. Eintragungslokal „Mehrzweckhalle Wehrgraben", Steyr, Wehrgrabengasse 22 6. Fliegende Eintragungskommission Krankenhaus und Alters- heim In den Eintragungslokalen liegt auch der Entwurf des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, auf. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur in jenem Eintragungslokal ausüben, in dessen Bereich er wohnhaft und in der Stimmliste eingetragen ist. Eintragungen können in den zuständigen Eintragungsorten - während der Eintragungsfrist - zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: 8/ 128 Montag , 29. Mai 1989, von 8 bis 16 Uhr Dienstag, 30. Mai 1989, von 8 bis 20 Uhr Mittwoch, 31. Mai 1989, von 8 bis 16 Uhr Donnerstag, 1. Juni 1989, von 8 bis 20 Uhr Freitag, 2. Juni 1989, von 8 bis 16 Uhr Samstag, 3. Juni 1989, von 8 bis 12 Uhr Sonntag, 4. Juni 1989, von 8 bis 12 Uhr Montag , 5. Juni 1989, von 8 bis 16 Uhr Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz swyr

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