Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/4
AMTLICHE NACHRICHTEN Städtische Kindergärten und Horte Die Anmeldungen (Einschreibungen) der Kinder zum Besuch der städtischen Kindergärten, Tagess tätten und Horte für das Betriebsjahr 1989 /90 finden in allen städtischen Kindergärten und Horten in der Zeit von Montag, 8., bis einschließlich Freitag, 12. Mai 1989, in der Zeit von 8 bis 11 und von 14 bis 16 Uhr, statt. Das Betriebsjahr 1988 /89 der städti- schen Kindergärten und Horte endet mit Freitag, 21. Juli. Die Tagesstätte am Plenklberg, Punzers traße 1, bleibt jedoch während der Sommerferien für jene Kin- der uneingeschränkt in Betrieb, die einer Betreuung unbedingt bedürfen. Verspätete Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn das Fassungsvermögen des betreffenden Kin- dergartens oder Hortes nicht schon er- schöpft ist. Zur Entgegennahme einer An- meldung kommt jener Kindergarten oder Hort in Betracht, welcher der Wohnung des anzumeldenden Kindes am nächsten ist. Der Betrieb in allen städtischen Kinder- gärten und Horten sowie Tagesstätten wird am Montag, 4. September, wieder- aufgenommen. Kindergärten und Tagesstätten: Innere Stadt, Promenade, Redtenbachergasse 2; Ennsleite - Karl-Marx-Straße 15 , Arbei - terstraße 41 , Wokralstraße 5. Tabor Tasch lried , Blümelhuberstraßc 2 1. Mü- nichholz - Plenk lberg, Punzers traßc 1. Puschmannstraße 10, Leharstra ßc 1. Gleink, Gleinker Hauptstraße 12. Resthof - Resthofstraße 39, Dieselstraße 15. Wehr - graben, Wehrgrabengasse 83 a. Kinderhorte: Ennsleitc, Wokralstraße 5; Münichholz, Puschmannstraßc 10 ; Rest- hof, Sparkassenplatz 14 a; Wehrgraben , Wehrgrabengasse 83a. * Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-7412/87 Flächenwidmungsplanänderung Nr . 48 Fa. Hilbert GesmbH, Madlsederstraße Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 8. September 1988 beschlossene Flächenwidmungsplanände- rung Nr. 48 - Firma Hilbert - wird hiemit gern.§ 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, in Verbin- dung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 20. Februar 1989, Zahl Bau P-490012/2-1989, mit der Auf- lage aufsichtsbehördlich genehmigt, daß 16/108 in dem von Wohngebieten eingegrenzten Bereich des gemischten Baugebietes „M" keine Produktionsstätten situiert werden, sondern nur Verwaltungsräume errichtet werden dürfen. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfri st folgen- den Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Ein - sichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand : Dr. Maier Magistrat Steyr, Abtcilun, 1, B-Heer-1197 /89 Übung des Bundesheeres Bekanntmachung 1. In Erfüllun • des 1 ·s ·t,.lich ·n /\urtr;i - ges des Österreichischen Bundes heeres werden vom 12. Juni 1989 bis 17. Juni 1989 zirka 600 Soldaten 111il 100 IUdcr fahrzcu •cn im Raun, Sierning Kematen eine Üb un g durch1T1hrcn . 2. Bei di esn Übung isl der Einsatz von ticffli cg ·ml ·n 111ilit;i1 ischcn Luf"lf"f1hrzcu gen sowie von Landungen im Übungs - raum 11il"i1t vor 1 cschcn. l Sammeln von Munition und Muni - tion steilen ist gc nihrlich . Nicht berühren! Meldung an das niichste Po lizeiwachzim- mer odcr G endarmcricpostcnkommando crs ta ltcn . Ma •istratsabtcilung V Erholung für Steyrer Pensionisten in Badgastein Dic in den vergangenen Jahren vom Sozialamt der Stadt Steyr organisierten Kuraufenthalte für Pensionisten in Bad- gas tcin haben so großen Anklang gefun- den, daß im l linblick auf das starke Inter- esse auch heue r wieder ein Termin im bewährten ramilienbetrieb „Hotel Mo- zart" angeboten wird, und zwar wahlweise vom 4. bis 25. Juni oder vom 25. Juni bis 16. Juli 1989. Bei entsprechendem Inter- esse finden beide Turnusse statt. Doppel- zimmer mit Bad/Dusche/WC kosten pro Person S 6250.-, Einzelzimmer mit Bad/ Dusche/WC S 6670.- . Die vorstehenden Preise beinhalten 21 Tage Vollpension (Kuraufenthalt) ein- schließlich zehn Radon-Thermalbäder. Nicht enthalten in diesen Preisen ist das Honorar für die ärztliche Untersuchung im Betrage von zirka S 370.-. Die Kosten STEYR für die Hin- und Rückfahrt (mittels Auto- busses) trägt zur Gänze die Stadt Steyr. Pensionisten, die das 60. Lebensjahr voll- endet haben und deren Einkommen bei Alleinstehenden S 5300.-, bei Ehepaaren S 7550.- nicht übersteigt, können beim Sozialreferenten der oö. Landesregierung, Landesrat Ing. Hermann Reichl, einen Zuschuß in Höhe von S 500.- pro Person und Woche beantragen, zudem refundiert auf Antrag die zuständige Krankenkasse einen Radonbad-Anteil von etwa S 700.-. Anmeldungen nimmt das Sozialamt der Stadt Steyr, Amtshaus Redtenbachergasse 3, Zimmer 9, Frau Rebhandl, Tel. 25 7 11/ DW 300 bis 303, ab sofort entge- gen. Da wieder mit großer Nachfrage zu rechnen ist, wird baldige Anmeldung empfoh len. Es darf darauf aufmerksam gemacht werden, daß die Konsumierung der Radon-Thermalbäder nur nach vorhe- rigcr Rücksprache mit dem Hausarzt er- folgcn sol l. WERTSICHERUNG Ergebnis Februar 1989 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Hinner 104,4 Februar 104,9 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Jä nner 162,3 Februar 163,1 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 .lünncr 284,8 1:cbruar 286,2 Vcrbraucherpreisindex I 1958 = 100 J ii nncr 362,9 Februar 364,6 Vcrbraucherpreisindex II 1958 = 100 Jänner 364,0 Februar 365,8 Klci nhandelspreisindex 1938 = 100 Jänner 2.748,2 Februar 2.761,4 im Vergleich zum früheren Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Jänner 3.188,8 Februar 3.204,1 1938 = 100 Jänner 2.708,4 Februar 2.721,4 Blumen zu jedem Anlaß! Ihre Gärtnerei Angerer Oberer Schiffweg 18 Haratzmüllerstraße 2 steyr
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