Amtsblatt der Stadt Steyr 1989/4

Erweiterung der Fußgeherzone von der Enge Gasse auf den Stadtplatz Der Verkehrsbeirat beschloß unter Vor- si tz von Stadtrat Pims l fo lgende Neurege- lungen: STADTPLATZ a) Verlängerung bzw. Erweiterung der Fußgeherzone von der Enge Gasse bis zur Kreuzung mit der Oberen Kaigasse (altes Kreisgericht). .. b) Erlassung eines auf die Zeiten TAG- LICH von 6 bis 18 Uhr beschränkten Parkverbotes auf der Rathausseite von der Eisengasse bis zur Oberen Kaigas- se. c) Erlassung eines auf die Zeiten TÄG- LICH von 6 bis 18 Uhr beschränkten Halteverbotes, ausgenommen Ladetä- tigkeit, auf der Bummerlhausseite von der Einmündung des Pfarrberges bis zur Bushaltestelle und vom Ende der Bushaltestelle bis einige Meter nach dem Objekt Nr. 24. d) Errichtung von vier Behindertenpark - plätzen im Anschluß an die Ladezone vor dem Objekt Nr. 20- 22. e) Errichtung von fünf Taxistandp lätzen im Ansch luß an die Behindertenpark- plätze vor dem Objekt Nr. 20 bis Mille Objekt Nr. 18. f) Zonenbeschilderung 30/ km / h: Die 30-km/h-Tafel beim Neutor gilt dann für den gesamten Grünmarkt, Stadt- platz, Enge Gasse (für Ladezeit), Kai - gasse, gesamten Ennskai , Zieglergassc. Es wird darauf hingewiesen, daß an Wochenenden die Ladezone auf der Bum- merlhausseite nicht verparkt werden darf. Ebenso darf an Wochenenden auf der Rathausseite nicht länger als zehn Min u- ten oder für eine Ladetätigkeit ein Fahr- zeug abgestellt werden. Unbeschränktes Parken am Stadtplatz ist daher auch an Wochenenden nur von 18 bis 6 Uhr mög- lich. Heinrich Samwald, Konditorei am Stadtplatz: Errichtung eines Schanigartens außerhalb des Rigoles vor dem Objekt Stadtplatz 17. Friedrich Köckinger, Gastwirt: Errich- tung eines Schanigartens am Stadtplatz außerha lb des Rigoles vor dem Objekt Nr. 35. PROMENADE: Aufhebung der Einbahn zwischen der Sepp Stöger-Straße und der Redtenba- chergasse. Damit fällt für die Fahrzeuglen- ker ein Umweg von 800 m weg. Durch die Ummarkierung gehen lediglich 16 Abstell- flächen verloren. SEPP STÖGER-STRASSE: Errichtung von ca. 43 Kurzparkzonenplätzen entlang des Gehsteiges am südlichen Fahrbahn- rand zwischen Promenade und Gebie ts- krankenkasse an Werktagen Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr bei ei ner Park- dauer von 90 Minuten. 10/ 102 WJESERFELDPLATZ: Errichtung ei- ner Kurzparkzone für 22 mehrspurige Fahrzeuge für d ie Zeiten an Werktagen von 7 bis 19 Uhr, Samstag von 7 bis 13 Uhr vor den Objekten Nr. 2 und 4 zwi- schen dem nördlichen und mittleren Fahr- bahnast mit einer Parkdauer von 90 Minu- ten. KASERNGASSI : ROOSEVELT- STRASSE: Errichtung einer Kurzparkzo- ne auf der Parkflüche südlich der Kasern- gasse vor dem l laus Rooseveltstraße 2 e an Werktagen Montag bis Samstag von 7 bis 13 Uhr bei einer Parkdauer von 90 Minuten. KREUZUNG TOMITZSTRASSE LEOPOLD WERNDL-STRASSE: Auf- grund der Milteilung der Bundespolizeidi- rektion Steyr, daß sich die meisten Ver- kehrsunfälle mit Sach- und Personenschä- den zu Zeiten ereigneten, zu denen die Verkehrsampel nicht in Betrieb war, wur- de seit November 1988 diese Ampel auf Dauerbetrieb geschaltet. Die Folge dieser Maßnahme war, daß seither der Polizei kein einziger Verkehrsunfall gemeldet wurde. Aufgrund dieser positiven Erfah- rung soll auch die Verkehrsampel an der Kreuzung Bahnhofstraße - Pachergasse - Färbergasse auf Dauerbetrieb geschaltet werden. SCHLÜSSELHOFGASSE: Verkürzung der Einbahn von der Blümelhuberstraße bis zur Nordostecke des Hauses Nr. 33 und Erlassung eines zeitlich unbeschränk- ten Halteverbotes am südlichen Fahr- bahnrand in diesem Bereich. Stadtwerke investieren heuer 12,9 Millionen Schilling für Erdgasversorgung Um die Steyrer Bevölkerung bzw. be- triebl iche Großabnehmer mit der um- weltfreundlichen Energieform Erdgas versorgen zu können, hat das städtische Gaswerk das jährliche Investitionsvolu- men seit dem Jahre 1984 von 3,8 Millio- nen Schilling ( I 985 5 Mill. S, I986 8,4 Mill. S, 1987 10,1 Mill. S) auf beachtliche 11,3 Millionen Schilling im Jahre 1988 gesteigert. Für das laufende Kalenderjahr ist eine Investition von 12,9 Mi llionen Schilling vorgesehen. Als Investitions- schwerpunkte sind die Weiterführung der im Jahre 1988 im Zusammenhang mit dem Kanalbauvorhaben des Stadtbauam- tes begonnenen Neuaufschl ießungen in den Bereichen Fischhub- und Schlüssel- hofsiedlung sowie die Weiterführung der Aufschließung mit Erdgas im Stadtteil Münichholz und der Anschluß des Landeskrankenhauses Steyr an das städti- sche Gasnetz zu nennen. Die im November 1988 seitens der Stadtwerke Steyr erstellte Investitionsvor- schau beinhaltet fiir das Jahr 1990 1. Die Fortführung der kanalbaubed ing- tcn Neuaufsch ließung de r Siedlungs- gebiete Schlüssel hof- und Gründberg- siedlung 3,5 Millionen Schilling; 2. die Errichtung noch genau zu definie- render Leitungsstränge in den Teilge- bieten Münichholz, Gleink und Stein 3,5 Millionen Schilling; 3. die Errichtung zweier für den Ausbau der Niederdruckversorgung notwendi- ger Reduzierstationen 2 Millionen Schilling und für das Jahr 1991 1. die Fortführung der Aufschließung in den Siedlungsgebieten Münichholz, Gründbergsiedlung, Stein und Gleink 5 Millionen Sch illing; 2. die Errichtung einer weiteren Redu- zierstation für die Versorgung der Ge- biete nördlich der Stadt 4 Millionen Schilling. Die tatsächliche Durchführung von Leitungsverlegungen in den kommenden Jahren hängt wesentlich von der Einnah- menentwicklung des städtischen Gaswer- kes ab und hat neben den Leitungssanie- rungsmaßnahmen und Erdgasneuaufschlie- ßungen einze lner Stadtteile in Verbin- dung mit Kana lbauvorhaben natürlich Vorrang. Das gleiche gilt für den An- sch luß von öffentlichen Gebäuden bzw. von Gewerbebetrieben mit großen Heiz- anlagen, um die Luftqualität in Steyr zu erhalten bzw. zu verbessern. Die finanzielle Situation der Stadtwer- ke Steyr bzw. des städtischen Gaswerkes muß wegen des hohen Investitionsumfan- ges sowie der in den vergangenen Jah ren den Gaskunden gewährten Preisnachlässe und aufgrund des stark verminderten Erdgasverbrauches der Abnehn,er in den letzten beiden relativ mi lden Wintern als angespannt bezeichnet werden. Infolge- dessen können Gas leitungsverlegungen als „vorsorgliche Leerverrohrung" - wie oft im Zusammenhang mit Straßenbau- maßnahmen des Stadtbauamtes gefordert - in Straßenzügen , die derzeit nicht in Erdgasaufschließungsgebiet~_n liegen, aus betriebswirtschaftlichen Uberlegungen nicht getätigt werden, da einerseits die Kosten für einen verlegten Leitungsstrang sehr hoch sind und andererseits eine ertraglose Kapitalbindung nicht zu ver- treten wäre. Als langfristiges Ziel ist ein Vo ll ausbau des Erdgasversorgungsnetzes im Stadtgebiet Steyr vorgesehen.

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