Amtsblatt der Stadt Steyr 1988/12

STEUERREEORM 1989 • Die Sparkasse Steyr informiert: Wußten Sie, daß ... - die Prämien für Erlebensversicherungen / Sparpolizzen, die noch vor dem 31. Dezember 1988 abgeschlossen werden, heuer noch im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden können? - die Mindestlaufzeit bei Lebensversicherungen ab 1. 1. 1989 aus steuerlicher Sicht in bestimmten Bereichen von 15 auf 20 Jahre erhöht wird? - ab 1. 1. 1989 als Sonderausgaben für - Personenversicherungen - Wohnraumbeschaffung - Genußscheine und junge Aktien insgesamt S 40.000.- für den Steuerpflichtigen S 40.000.- für den Alleinverdiener und S 5.000.- für jedes Kind absetzbar sind? Steuerwirksam sind 50 Prozent des geltend gemachten Betrages. - Sie bereits jetzt die Investitionskosten für Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich mittels Kredit finanzieren können und die Rückzahlungsrate ab 1. Jänner 1989 steuerlich geltend machen können? • - ab 1. Jänner 1989 die Rückzahlungsraten bestehender Darlehen und Kredite, die für Sanierungs- und Verbesserungsarbeiten aufgenommen wurden, ebenso steuerlich absetzbar sind? - daß Sie die Sparkasse gerne in allen für Sie wichtigen Fragen in bezug auf die Steuerreform berät? Sparkasse Steyr Wir wissenwie der~läuft. Steyr-Stadtplatz ~ 22 3 74 Steyr-Münichholz ~ 63 O03 Steyr-Ennsleite ~ 24111 Steyr-Tabor '@ 61 4 22 Sierning ~ 22 18 Steyr-Resthof '@ 61 O39 Sierninghofen / Garsten '@ 23 4 94 Neuzeug '@ 22 20

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