Amtsblatt der Stadt Steyr 1988/12

AMTLICHE NACHRICHTEN Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung, Bau6-4085/82 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage der Stark- und Schwachstrominstallation für die Pumpstation D des Nebensammlers C 5 St. Ulrich. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 440.- inkl. 10 % USt. ab 16. Dezember 1988 im Stadtbauamt des Ma- gistrates der Stadt Steyr, Zimmer 310, sowie bei der Einlaufstelle des Amtes der oö. Landesregierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Pumpstation D - Stark- und Schwach- strominstallation" bis spätestens 9. Jänner 1989, 9.15 Uhr, der Einlaufstelle des Magi - strates Steyr, Zimmer 232, zu übermilleln . Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag ab 9.30 Uhr im Magi- strat, Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Für den RHV Steyr und Umgebung: Die Geschäftsführung: Dr. Kurt Schmid! Ing. Sepp Deutschmann • Magistrat der Stadt Steyr, Mag. Abt. X, Veterinäramt, Vet-Erl. 2292/88 Bekämpfung der Wutkrankheit; Ausgabe der amtlichen Hundemarken für das Jahr 1989 Verlautbarung für Hundehalter Aufgrund der Bestimmungen des§ 1 der V~rordnung des Landeshauptmannes von 00. vom 23. 12. 1963, Nr. 67/63, sind alle Hunde im Alter von über acht Wochen durch amtliche Hundemarken zu kenn- zeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1989 werden in der Zeit vom 15. Dezember 1988 bis 15. Jänner 1989 während der Amtsstunden, täglich von Montag bis Freitag im Veterinäramt des Magistrates Steyr, Amtshaus Redtenba- chergasse 3, ausgegeben . Im Hinblick auf die in Österreich weit verbreitete Wutkrankheit werden alle Hu11Jd1aller aufgdurJerl, frislgt::rt::chl die Hundemarke, für welche eine Gebühr von S 9.- je Stück zu entrichten ist, im Veteri- näramt abzuholen bzw. abholen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 oa. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über acht Wochen binnen drei Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumel- den und Sorge zu tragen, daß die ausgege- bene amtliche Hundemarke an öffentli- chen Orten am Halsband oder Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird. Eben- so ist die Beendigung der Hundehaltung bzw. ein Verlust der Hundemarke inner- halb von drei Tagen zu melden. Diese Meldungen werden laufend während der 14/354 Amtsstunden im Yeterinäramt der Stadt Steyr entgegengenommen. Übertretungen der Anordnungen wer- den nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz • Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-57 I0/87 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 49 - Dr. Hcrmine Hofer Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 8. September 1988 beschlossene Flächenwidmungsplanände- rung Nr. 49 - Dr. Hermine Hofer - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 Oö. Raumord- nungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972, idgF, in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 1811972 idgF, mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 24. Oktober 1988, Zahl BauR-P-490016/21988, aufsichtsbe- hördlich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. D . er Abte1Jungsvorstand: Dr. Maier • Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-4541/87 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 42 - Reder Andrea Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 8. September 1988 beschlossene Flächenwidmungsplanände- rung Nr. 42 - Reder Andrea - wird hiemit gern.§ 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF in Verbin- dung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBL Nr. 18/ 1972 idgF, mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 21. Oktober 1988, Zahl BauR-P-490015/3-1988, aufsichtsbe- hördlich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- STEYR ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand Dr. Maier • Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH, Steyr-Rathaus, Lie- genschaftsverwaltung, HV- 7177 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffschnelltauschfenster für das GWG-Objekt Resthofstraße 10, 12. Die Anbotunterlagen können ab 19. Dezember 1988 in der Liegenschaftsver- waltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Kunststoffschnelltausch- fenster GWG-Objekt Resthofstraße 10, 12" versehen, bis spätestens 19. Jänner 1989, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10. 15 Uhr im Magi- strat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zim- mer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer e. h. • Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH, Steyr-Rathaus, Lie- genschaftsverwaltung, HV-6/77 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung von Kunststoffenster für das GWG-Objekt Rörholtweg 2-14. Die Anbotunterlagen können ab 19. Dezember 1988 in der Liegenschaftsver- waltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Kunststoffenster GWG- Objekt Rörholtweg 2-14" versehen, bis spätestens 24. Jänner 1989, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zim- mer 232, abzugeben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10.15 Uhr im Magi- strat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zim- mer 115, statt. · Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer e. h. sit'yr

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