Amtsblatt der Stadt Steyr 1988/7

Neue Verkehrsregelung für Stadtplatz, Grünmarkt und Ennskai Am 7. Juli 1988 tagten Verkehrsbeirat, -ausschuß und Gemeinderat zur Festle- gung der neuen Verkehrsregelung für den zentralen Stadtbereich, die nach Abschluß der Umbauarbeiten auf dem Stadtplatz in diesem Herbst eingeführt werden soll. Folgende Verkehrsmaßnahmen sind vorgesehen: GRÜNMARKT Auf Wunsch verschiedener Geschäftsin- haber sollen die Lademöglichkeiten ver- bessert werden , ohne die Flüssigkeit des Verkehrs zu beeintrüchtigen. Dazu wird auf der Museumsseite das l lalteverbot bis vor das Haus Nr. 4 verlüngert und an- schließend ein auf die Zeiten an Werkta- gen Montag bis rreitag von 8 bis 18 Uhr, Samstag von 8 bis 12 Uhr beschränktes Parkverbot erlassen . Auf der gegenüberlie- genden Seile wird dafür ab dem Haus Grünmarkt 13 eine Ladezone (Haltever- bot, ausgenommen Ladetätigkeit) auf 15 m Länge und anschließend bis zur Einfahrt der Post ein Parkverbot erlassen. Für diese Maßnahmen gelten die gleichen Zeitbeschränkungen wie auf der anderen Straßenseite. Vom Einfahrverbot vom Stadtplatz zum Grünmarkt sollen wie bisher Lkw, Auto- busse, Taxis und Radfahrer ausgenommen werden. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h begrenzt. . STADTPLATZ Die Mittelinsel mit der Kurzparkzone wird aufgelassen und die Fahrbahn wieder t 4/188 in die Platzmitte verlegt. An den Platzrän- dern werden folgende Regelungen getrof- fen : Rallrnusscilc: Durch den Entfall der Geh steigkanten muß verhindert werden, daß der Platz vor der Marienkirche befah- ren und verparkt wird. Daher wird hier ein 1:eitlich unbeschränktes Halteverbot mit dem Zusatz „gilt für den gesamten Platz" erlassen. Vor den Häusern Nr. 39 und 35 wird eine Kurzparkzone eingerichtet, die an Werktagen Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, an Samsta- gen von 8 bis 12 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von 90 Minuten gilt. Während der Nacht und der zweistündigen Mittags- zeit kann ohne dieses Zeitlimit geparkt werden. Vom Haus Nr. 33 bis zum Haus Nr. 25 wird ein Parkverbot erlassen, das an Werktagen Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr, an Samstagen von 6 bis 12 Uhr gilt. Daran anschließend kommt bis zum Haus Nr. 1 ein zeitlich unbeschränktes Halteverbot, von dem zwischen den Häu- sern Nr. 23 und Nr. 7 Ladetätigkeiten aus- genommen sind. Dadurch wird die Mög- lichkeit zur Durchführung des täglichen Marktes und zur Einrichtung von Schani- gärten geschaffen. Sparkassenseite: Vom Haus Nr. 2 (Ver- einsdruckerei) bis zum Eingang des Hau- ses Nr. 6 (Hartlauer) muß ein unbe- schränktes Halteverbot erlassen werden, weil für Notfälle eine Fahrspur in die Fußgängerzone Enge Gasse freibleiben muß. Vom Eingang des Hauses Nr. 6 bis zum Eingang des Hauses Nr. 16 (Droge- 44 42 38 36 rie-Markt) wird eine Ladezone eingerich- tet (Geltungsbereich an Werktagen Mon- tag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag 8 bis 12 Uhr). Im Anschluß daran werden vier Abstellplätze für Behinderte und fünf Abstellplätze für Taxis geschaf- fen. Vom Sparkasseneingang bis zum Haus Nr. 24 (Herlango) wird eine zeitlich be- schränkte Ladezone vorgesehen. Von der Nordecke des Hauses Nr. 26 (Ennsthaler) bis zur Einfahrt des Hauses Nr. 34 (Opti- ker) wird - praktisch am bisherigen Stand- ort - ein Bushaltestelle für sechs Busse eingerichtet. Daran anschließend bis zur Pfarrgasse wird eine Kurzparkzone mar- kiert, die an Werktagen Montag bis Frei- tag von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, an Samstagen von 8 bis 12 Uhr gilt. Die Parkdauer wird mit 90 Minuten begrenzt. Auch auf dem Stadtplatz wird die Höchstgeschwindigkeit mit 30 km / h vor- geschrieben. ENNSKAI Der gesamte Ennskai zwi chen Enns- brücke in Zwischenbrücken und Neutor wird zur Kurzparkzone erklärt. Die Zeiten wurden an Werktagen Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, Samstag von 8 bis 12 Uhr bei einer maximalen Parkdauer von 90 Minuten festgelegt. Die beiden prak- tisch nie benützten Behindertenparkplätze an der Rückseite des Rathauses werden aufgelassen, ebenso die Ladezone vor dem Hause Goldschmiedgasse 3. Die Mittelfahrbahn anstatt der bisheri- 34 :-·--·-·-- - - - ' KP ' !ANSONSTEN lAGSUBER NUR HALTEN ERLAUBT) KP A A 35 33 31 29 27 25 St(')'l'

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