Amtsblatt der Stadt Steyr 1988/7

STEYR Abs. 3 und § 45 OÖ. Landesstraßenver- waltungsgesetz, LGBI. Nr. 2211975, i. V. mit § 41 Abs. 2, Ziffer 4 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 , wird verordnet. 1. Die im Lageplan des Stadtbauamtes vom 3. Februar 1988 braun ausgewiesenen Grundflächen zwischen der Ennser Straße und dem Steinwändweg werden als Ver- kehrsfläche der Stadt Steyr neu eingereiht und erk lärt und von der Betriebszufahrt Sommerhuber bis zum Sportzentrum Gla- ser ausgebaut. II. Die Verordnung wird gem. § 62 StS 1980 im Amtsblatt der Stadt Steyr kundge- macht. Die Planunterlagen liegen vom Tage der Kundmachung an im Baurechts- amt des Magistrates der Stadt Steyr sowie im Planungsreferat des Stadtbauamtes durch zwei Wochen zur öffentlichen Ein- sichtnahme auf. Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 3880/88 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 50 - Hartlauer - ehemaliges Gerichtsgebäude; Einholung der Stellungnahmen, öffentli- che Auflage Verständigung Die Stadt Steyr beabsichtigt, über An- trag des Herrn Franz Hartlauer vom 21. Juni 1988, den Flächenwidmungsplan der Stadt Steyr für das Planungsgebiet der Liegenschaft des ehemaligen Bezirks- und Kreisgerichtsgebäudes Steyr, Stadtplatz 13, Bfl. .38, EZ 28, Kat. Gern. Steyr, dahingehend zu ändern, als die Errichtung von Geschäftsbauten für den überörtli- chen Bedarf im Kerngebiet für zulässig erklärt werden soll. Gern. § 23 Abs. 3 OÖ. Raumordnungs- gesetz, LG BI. Nr. 18/1972 idgF, in Ver- bindung mit § 21 Abs. 1 leg. cit., wird hiemit Gelegenheit zur Stellungnahme ge- geben. Die Stellungnahme wird bis späte- stens 29. August 1988 erwartet. Diese Frist wird nicht erstreckt. Gleichzeitig wird gern. § 23 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, in Verbindung mit § 21 Abs. 4 leg. cit. in der Zeit vom 15. Juli 1988 (Ausgabe und Versendung des Amtsblattes der Stadt Steyr) bis 9. September 1988 darauf hinge- wiesen, daß der Flächenwidmungsplan Nr. 50 durch sechs Wochen, das ist vom 29. Juli I988 bis einschließlich 9. Septem- ber 1988 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr aufliegt. Der Plan- entwurf kann während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, ein- gesehen werden. Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann, ist berech- swyr Videoanlage für Verkehrs- schulung Sehr gut abgeschnitten hat die Stadt Steyr bei der österreichweiten Aktion minus zehn Prozent zur Verhinderung von Verkehrsunfällen. Verkehrstechni- sche Maßnahmen, Schulung und Auf- klärung bewirkten das erfreuliche Er- gebnis . Zur Unterstützung dieser Akti- vitäten übergab Franz J . Hartlauer Bürgermeister Heinrich Schwarz und dem für Verkehrs- und Umweltangele- genheiten im Steyrer Stadtsenat zu- ständigen Stadtrat Rudolf Pimsl eine komplette Videoanlage zur Vorführung von Schulungsprogrammen . Bürger- meister Schwarz dankte mit herzlichen Worten für die großzügige Spende. tigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier Magistrat St~yr, Magistratsdirektion, Rechtsreferat, OAG-3363/88; Haus- und Grundstücksverkauf Kundmachung Die Stadtgemeinde Steyr beabsichtigt, die ihr gehörige Liegenschaft Wehrgra- bengasse 45 und 47, EZ 2075, Kat. Gern. Steyr, mit verbauten und unverbauten Grundflächen im Gesamtausmaß von 1276 Quadratmeter zu verkaufen. Das Grundstück liegt direkt an der Wehrgra- bengasse und wird als Mietwohnhaus ~er- wendet. Im Hauptgebäude smd sechs Miet- parteien untergebracht, an der Ostseite ist eine Garage angebaut. Das Nebengebäu- de beinhaltet im Parterre zwei Garagen, das Obergeschoß ist an eine Wohnpartei vermietet. Die nach den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes zu beurteilenden Mietverhältnisse sind vom Käufer zu übernehmen. Ebenso sind bei allfälligen baulichen Änderungen die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes in Betracht zu ziehen, da es sich um ein geschütztes Gebäude handelt. Interessenten am Erwerb dieser Liegen- schaft werden eingeladen, ihre Bewerbun- gen unter Angabe der Preisvorstellungen bis 31. August 1988 bei der städtischen Liegenschaftsverwaltung (Mag. Abt. VI) einzubringen. Diese steht auch für Aus- kunftserteilung über die genaue Beschaf- fenheit der Objekte sowie für gewünschte Besichtigungen der Liegenschaft zur Ver- fügung (Tel. 25 7 l l /322) Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Stadtbauamt, BauJ- 3766/ 88 Öffentliche Ausschreibung über die Belagsarbeiten Seifentruhen- umfahrung und Wiesenberg. Die Unterlagen können ab 18. Juli im Stadtbauamt, Zimmer 310, abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Belagsarbeiten Seifen- truhenumfahrung und Wiesenberg" bis 4. August, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand : Baudirektor SR. Dipl.-Ing. Vorderwinkler Magistrat Steyr , Stadtbauamt, Bau5- 398 l / 86 Öffentliche Ausschreibung über die Portal-, Stahlbau- und Schlosser- arbeiten für den Umbau des Zentralalters- heimes in Steyr. Die Unterlagen können ab 25. Juli 1988 im Stadtbauamt, Zimmer 3 IO, gegen Ko- stenersatz von 100 Schilling abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Portal- , Stahlbau- und Schlosserarbeiten ZAH Steyr" bis späte- stens 5. August 1988, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Der Abteilungsvorstand : Baudirektor SR. Dipl.-Ing. Vorderwinkler 19/203

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