Amtsblatt der Stadt Steyr 1988/7

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 3558 /88 Bebauungsplan Nr. 54 - ,,Auer"; Auffor- derung zur Bekanntgabe der Planungsin- teressen Kundmachung Die Stadt Steyr hat die Absichl, zwecks geordneter Erweiterung des Sied- lungsgebietes den Bebauungsplan Nr. 54. Bezeichnung „Auer", aufzustellen. Das Planungsgebiet liegt an der Enn~er Straße zwischen der Firma Froschauer und der Firma Nicderhauser, nördli ch wird es von der Fricdhofstraßc und west- lich vom bestehenden Betricbsba ugcbict begrenzt. Entsprechend dem Plancnlwurf ist die Errichtung von eingeschossigen Wohnhäuse rn in o ffener Bauweise vorge- sehen. Die Baunuchtlinien , Firstrichlung und Dachneigung ist u. a. im Bebauungs- plan vorgegeben. Zwischen Betriebs- und Wohngebiet ist zur Hintanhaltung von Immissionen die Schaffung eines Grünzu- ges geplant. Gemäß § 21 Abs. 2 0Ö. Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, wird die Absicht, gegenständlichen Bebau- ungsplan aufzustellen, durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundge- macht, daß jeder Planungsträger bis 31. August 1988 seine Planungsinteressen dem Magi strat Steyr schriftlich bekanntgeben kann. Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 2464/88 Bausperre Nr. 9 - ,,Waldrandsiedlung" Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in se iner Sil1.ung vom 9. Juni 1988 beschlos- enc Bausperre Nr. 9 - ,,Waldrand ied- lung" wird hiemit gem. § 21 Abs. 9 0Ö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18 / 1972 idgF, in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, a ls Verordnung der Stadl kund- gemacht. 1. Gcm . § 58 Abs. 1 der 0Ö. Bauord- nung, LGBI. Nr. 35 / 1976 idgF, wird für das im Plan des Stadtbauamtes vom 6. April 1988 bezeichnete Gebiet eine zeit- lich befri stete Bausperre verhängt. Das durch die Bausperre erfaßte Gebiet liegt östlich der F. Sichlrader-Straße zum Brandgraben hin , auf den Grund0ächen die der „Neuen Heimat", Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH, gehö- ren. 1 n diesem Gebiet ist die Errichtung von Einfamilienwohnhäusern in offener, Reihen- oder Gruppenbauweise vorgese- hen. Die Bausperre hat die Wirkung, daß Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für 18/202 die Änderung von Bauplätzen und bebau- ten Liegenschaften sowie Baubewilligun- gen, ausgenommen Abbruchbewilligun- gen, nur ausnahmsweise mit Zustimmung des Gemeinderates erteilt werden dürfen, wenn anzunehmen ist. daß die beantragte Bewill igun g die Durchführung des künfti- ge n Bebauungsplanes nicht erschwert oder ver hinu ert. II . Die Kundmachung der Verordnung e rfol gt gcm. * 62 des Statutes für die Stadt Steyr 1980. LGBI. Nr. 11 , im Amtsblatt der Staut Steyr. Die Planunterlagen liegen vom Tage der Kundmachung an im Bau- rechtsamt sowie im Planungsreferat des Stadtbauamtes des Magistrates der Stadt Steyr uurch zwe i Wochen zur öffentlichen Einsich tnahme auf. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstun- den zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 3330/ 88 ß.cbauungsplan Nr. 7 - Reichenschwall - Anderung Nr. 2 - Aufforderung zur Be- kanntgabe der Planungsinteressen - öf- fentliche Aunage Verständigung Der Magistrat der Stadl Steyr hat die Absicht, den Bebauungsplan Nr. 7 „Rei- chenschwall" zu ändern. Das Planungsge biet umfaßt die Flächen zwischen der Stelzhamerstraße im Süd- osten, dem Teufelsbach im Nordwesten, den Bauten der Er ten Gcmeinn. Woh- nungs- und Siedlungs-GenmbH im Süd- westen und der bestehenden Reihenhaus- anlage im Nordosten und umfaßt die Grundstücke Nr. 1457/ 16, 1457/ I, 1457 / 14, Bnn . .2066 und .2067, je Kat-Gern . Steyr, Grundstücke Nr. 831/2, 831 / 3, 831 /11, je Kat. -Gem. Sarning. Lt. Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Steyr ist das gegenständliche Areal derzeit als Ge- werbefläche ausgewiesen. Gern. Flächen- widmungsplan ist das bezeichnete Geb.iet als Wohngebiet gewidmet. Durch die An- clernng des Rebauungspl a nes soll eine An- passung an den rechtsgültigen Flächen- widmungsplan erfolgen. Geplant ist eine zwei- bis viergeschossige Wohnhausbe- bauung in Gruppenbauweise. Gern. § 23 A~s. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des 00. Raumordnungsgesetzes, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, wird hiemit Ge- legenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme wird bis längstens 29. Juli 1988 erwartet. Diese Frist wird nicht er- streckt. Gleichzeitig wird gern. § 23 Abs.} in Verbindung mit § 21 Abs. 4 des 00. Raumordnungsgesetzes , LG BI. Nr. 18/ 1972 idgF, in der Zeit vom 15. Juli 1988 bis 12. Septe~ber 1988 darauf hingewie- sen, daß die Anderung Nr. 2 des Bebau- ungsplanes Nr. 7 „Reichenschwall" durch sechs Wochen, das ist vom 1. August 1988 bis einschließlich 12. September 1988 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magi- strat Steyr auniegt. Der Entwurf kann während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr eingesehen werden. Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann , ist berech- tigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Baurechlsa ml, Bau5- 6301 /87 Erklärung der Infangstraße zum Orl- schaftsweg Kundmachung Der Gemeinderat hat in einer Sitzung vom 9. Juni 1988 nachfo lgende Verord- nung beschlossen: Gem. § 8 Abs. 1, Ziffer 5, § 8 Abs. 3, § 9 WERTSICHERUNG Ergebnis April 1988 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 März April Verbraucherpreisindex 1976 = 100 März April Verbraucherpreisindex 1966 = 100 März April Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 März April Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 März April K leinhandelspreisindex 1938 = 100 März April im Vergleich zum früheren Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 März April 1938 = 100 März April 102,7 102,8 159,7 159,9 280,2 280,4 357,0 357,3 358, 1 358,5 2.703,5 2.706,1 3.136,9 3.139,9 2.664,3 2.666,9

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