Amtsblatt der Stadt Steyr 1988/6

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Ges-144/87 Magistra tsdirektion, Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadtgemeinde Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr. Wilhelm-Groß-Stiftung für das Stu- dienjahr 1988 / 89 eine Studienbeihilfe in Höhe von 9000 Schilling. Diese wird in erster Linie bedürftigen und würdigen Hochschülern oder I lochschülerinnen, die sich dem Studium der Mathematik an der Philosophischen Fakultät einer inländi- schen UniversiUit widmen und in Steyr ansüssig sind, gewührt. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch anderen bcd ürftigen Hochschülern oder l lochschülerinnen, soferne sie den übrigen Bedingungen entsprechen, zuer- kannt werden . Studierende, die sich um diese Studien- beihilfe bewerben wollen, haben diese entsprechend belegten Gesuche bis späte- ~"i~"""""""'"'"'w~~~~ ~1 REI FEN 1 1 PRÜFUNGI S111cl 'rn •uc 11v s,c h ,, daß Ihre Re,fen 1eder Prufung 1 •, tnndhnhPn? l\llcn Varschnlten entsprechen und ~ lh11l'11 '" 111 •rc •11 l lah ,n 1eder S,tualian gorant,eren2 I 1),, , ~ .. ,l,•11 l',o l, war tet auf S,e Be, der Gratf s· i l 1•, tukt, 011 S,d1<> rh e,t Auf zum Prof, -Elefantent 1 1 4400 Steyr , Am Tabor, Wolfernstraße 1, O72 52 / 65 617 18/174 stens 15. Oktober 1988 unter der Kennbe- zeichnung „Studienbeihilfe Dr. Wilhelm- Groß-Stiftung" beim Magi trat Steyr, Rat- haus, einzubringen. Die erfolgte lnsknp- tion ist durch Vorlage einer Bestätigung und der gute Studienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die Qualifikation „gut" lautenden Kolloquien- oder Übungszeugnissen über wenigstens fünf- stündige Vorlesungen nachzuweisen. Sämtliche dem Gesuch angeschlossenen Belege bleiben bei der Akte und sind sohin in beglaubigter Abschrift oder Foto- kopie beizubringen . Die Verleihung ob- liegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen An- spruch auf die Zuerkennung einer Stu- dienbeihilfe. Der Bürgermeister: l leinrich Schwarz * Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-565 / 88 Änderung des B1:bauungsplanes Nr. 34 - Schlühslrnayr Anderung Nr. 2 - Einho- lung der Stellungnahmen, öffentliche Auf- lage Verständigung Die Gemeinde beabsichtigt, den Bebau- ungsplan mit der Nr. 34 Bezeich_nung ,,Schlühslmayr" zu ändern. Der Ande- rungsplan sieht eine Neufestlegung der Baufluchtlinien sowie an Stelle der bisher vorgesehenen gekoppelten eine offene Bauweise für fünf Wohnobjekte vor. Des- gleichen ist die Geschoßzahl, Dachform, Dachneigung und Firstrichtung vorgege- ben. Die von der Änderung betroffenen Flä- chen liegen im nordwestlichen Bebau- ungsplanbereich zwischen der Schlühsl- mayrstraße, Aschacher Straße und dem Hofergrabcn im unteren Hangbereich. Gem. § 23 Abs . 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Oö . Raumordnungsgesetzes, LG BI. Nr. 181 1972 idgF, wird hiemit Ge- legenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme wird bis spätestens 30. Juli 1988 erwartet. Diese Frist wird nicht er- streckt. Gleichzeitig wird gem. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 des Oö. Raumordnungsgesetzes, LG BI. Nr. 18/ 1972 idgF, in der Zeit vom 15. Juni 1988 bis 12. ,\!,-lgust 1988 darauf hingewiesen, daß die Anderung Nr. 2 des Bebauungs- planes Nr. 34 durch sechs Wochen, das ist vom 29. Juni 1988 bis einschließlich 12. August 1988 zur öffentlichen Einsichtnah- me beim Magistrat Steyr aufliegt. Der Planentwurf kann während der Amtsstun- den beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, eingesehen werden. Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann, ist berech- tigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Diese Kundmachung erfolgt auch rm Amtsblatt der Stadt Steyr. Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier Oberösterreichs dienst- ältester Standesbeamter ging in Pension Der Leiter des Standesamtes und Staats- bürgerschaftsreferates der Stadt Steyr, OAR Johann Hintermüller (63), der am 1. September 1945 seinen Dienst beim Magi- strat Steyr angetreten hatte, ist in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Vier Jahrzehnte hat er das Standesamt in vorbildlicher Weise geleitet. Den Stey- rern ist er vor allem durch die würdige und feierliche Gestaltung der Trauungen im Barocksaal des Schlosses Lamberg be- kannt. Er hat rund 16.000 Personen ge- traut, darunter Verlobte aus 55 Ländern. In vielen Fällen hatte er bereits das Ja- Wort der Eltern des jungen Paares entge- gengenommen. Auf Grund seines profunden Fachwis- sens wurde er bereits im Jahr 1966 von der oö. Landesregierung zum Prüfungskom- missär für Personenstands-, Ehe- und Staatsbürgerschaftsrecht bestellt und hatte wesentlichen Anteil an der Ausbildung der in Oberösterreich und Salzburg tätigen Standesbeamten, wofür er im vergangenen Jahr durch Verleihung des Goldenen Ver- dienstzeichens des Landes Oberösterreich ausgezeichnet wurde. Im Jahr 1972 wurde er zum Vizepräsi- denten des Fachverbandes der österreichi- schen Standesbeamten gewählt und in dieser Funktion inzwischen dreimal bestä- tigt. Im Jahr 1981 übernahm er den Vor- sitz im Fachausschuß des Verbandes und ist seither für die Beratung seiner Berufs- kollegen, insbesondere in Fällen mit Aus- landsberührung, kompetent. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der europäi.~chen Standesbeamtenverbände vertritt er Oster- reich in fachlichen Belangen und ist auch im Ausland als Fachreferent sehr ge- schätzt. Seit 35 Jahren ist er als Fach- schriftsteller tätig und hat durch seine Publikationen in der Fachzeitschrift ,,Österreichisches Standesamt" nicht un- wesentlich zur einheitlichen Anwendung des neuen Personenstandsgesetzes im ge- samten Bundesgebiet beigetragen. Seine Ausbildungsunterlagen werden in allen Bundesländern verwendet. Den Höhepunkt seiner Berufslaufbahn stellt die Ernennung zum Mitglied der Österreichischen Sektion der Internationa- len Zivilstandskommiss ion, der er weiter- hin angehört, dar.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2