Amtsblatt der Stadt Steyr 1988/6

AMTLICHE NACHRICHTEN Gemeinn . Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung, Rathaus, 4400 Steyr Bekanntmachung Die Geschäftsleitung der „Gemeinnützi- gen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in Steyr, gibt im Sinne des § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Gesellschaft mit beschränkter Haftung bekannt, daß der mit dem uneing_eschränkten Bestäti- gungsvermerk des „Os terreichischen Ver- bandes gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband" versehene Jahresab- schluß der Gesellschaft zum 31. Dezember 1986 zum Handelsregister des Kreis- als Handelsgerichtes Steyr eingereicht wurde. Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-5710/87 Dr. Hermine Hofer - Flächenwidmungs- planänderung Nr. 49, betreffend Grund- fläche 153/7, EZ. 20, Kat.-Gem. Hinter- berg - Einholung der Stellungnahmen; öffentliche Auflage Verständigung Der Stadtsenat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 21. April 1988 die Einleitung des Verfahrens betreffend die Änderung des rechtswirksamen Flächen- widmungsplanes im Bereich der Grundflä- che Nr. 15317, EZ. 20, Kat.-Gem. Hinter- berg (Änderung Nr. 49) gern. § 23 Abs. 1 Oö. ROG, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, be- sch lossen. Das von der Umwidmung betroffene Gebiet liegt nordöstlich der B 122 gegen- über dem Parkplatz des Stadtbades und reicht bis zur bestehenden Bebauung der „Hammergründe" . Der westliche Teil des Planungsgebietes - betrifft vorwiegend das Firmengelände der Firma Wutzel - soll von Grünland in gemischtes Baugebiet Rotes Kreuz S1err-S1ad1 Red1enbacher1asse 5 Telefon 'li 111-0 Helfen Sie uns ehrenamtlich! umgewidmet werden . Der östliche Teil soll von Grünland in Wohngebiet umgewid- met werden. Gern . § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Oö. Raumordnungsgesetzes , LGBI. Nr. 181 1972 idgF, wird hiemit Ge- legenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme wird bis spätestens 30. Juli 1988 erwartet. Diese Frist wird nicht er- streckt. Gleichzeitig wird gern. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 des Oö. Raumordnungsgesetzes, LGBI. Nr. 18 / 1972 idgF, in der Zeit vom 15 . Juni 1988 bis 12. August 1988 darauf hingewiesen, daß der Flächenwidmungsänderungsplan Nr. 49 durch sechs Wochen, das ist vom 29. Juni 1988 bis einschließlich 12. August 1988 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr aufliegt. Der Planentwurf kann während der Amtsstunden beim Ma- gistrat Steyr, Baurechtsamt, eingesehen werden. Jedermann , der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann , ist be- rechtigt, während der Auflagefrist schriftli- che Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen. Diese Kundmachung erfolgt auch 1m Amtsblatt der Stadt Steyr. Der Abteilungsvorstand: Dr. Maier Mobile Hauskrankenpflege - ein bewährter sozialer Dienst der Stadt Steyr Es soll wieder einmal die Einrichtung der „mobilen Hauskrankenpflege" in Erinnerung gerufen werden. Diese Wohlfahrtsmaßnahme der Stadt Steyr wurde im Jahr 1980 ins Leben gerufen und seither von Hunderten Steyrer Bür- gern in Anspruch genommen. Sie um- faßt die Krankenpflege durch eine di- plomierte Krankenschwester außerhalb einer Anstalt, wie auch die sonstige Versorgung des betreffenden Patienten. Die Hauskrankenpflege wird gewährt, wenn die Aufnahme eines Kranken in steyr einem Krankenhaus nach ärztlichem Dafürhalten nicht unbedingt notwendig ist. Die Hauskrankenschwester hat sich vordringlich um die körperliche Pflege des Patienten sowie um die Durchfüh- rung der ärztlichen Anordnungen zu kümmern. Das Pflegepersonal ist mit einem Pkw unterwegs , um möglichst rasch den Einsatzort erreichen zu kön- nen . Besondere Bedeutung kommt der daraus resultierenden Mobilität bei der Krankenbetreuung in Stadtrandberei- chen zu. Für die Gewährung der Hauskran- kenpflege ist ein Kostenbeitrag von der- zeit 52 Schilling pro Stunde zu bezahlen. Bei besonderer Bedürftigkeit des Patien- ten wird eine Ermäßigung oder gänzli- che Befreiung gewährt. Anmeldungen nimmt das Sozialamt des Magistrates Steyr, Amtshaus Red- tenbachergasse 3, II. Stock, Zimmer Nr. 10, Tel. 25 7 11, DW 300- 304, entgegen. Das Sozialamt erteilt auch gerne nähere Informationen über diesen sozialen Dienst. 17/173

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