Amtsblatt der Stadt Steyr 1988/5

AMTLICHE NACHRICHTEN Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung, Bau6-41 I0/82 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten für die Errichtung des Sam- melkanales G-Ramingbachtal. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 1650.- inkl. 10 % USt. ab 16. Mai 1988 im Stadtbauamt des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 310, sowie bei der Einlaufstelle des Amtes der oö. Landesre- gierung, Kärn tners traße I2, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Sammelkanal G-Raming- bachtal , Erd-, Baumeister- und Rohrverle- gungsarbeiten" bis spätestens IO. Juni 1988, 8.45 Uhr, der Einlaufstelle des Magi- strates Steyr, Zimmer 232, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Für den Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung: Die Geschäftsführung MR Dr. Kurt Schmid! TAR Ing. Sepp Deutschmann Magistrat Steyr, Referat für Schule und Sport, Schul-625/85 Kundmachung Gemäߧ 35 Ab~: 3 in Verbindung mit§ 3_3 Abs. 3 des 00. P0ichtschulorgani sa- twnsgesetzes 1984, LGBI. Nr. 45 i. d. g. F., wird kllndgemacht, daß die oö. Landesre- gierung mit Bescheid vom 21. März 1988 gemäß § 35 Abs. 1 leg. eil. der Stadtge- meinde Steyr die Bewilligung zur Aunas- sung der Hauptschule I Punzerstraße mit Beginn des Schuljahres 1988 /89 erteilt hat. Der Bürgermeister : Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau3- 1163 /88 Öffentliche Ausschreibung über die Baumeisterarbeiten für die Geh- steigverbreiterung am Stadtplatz. Die Unterlagen können ab 30. Mai 1988 im Stadtbauamt, Zimmer 3 IO, gegen Ko- stenersatz von S !00.- abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Gehsteigverbreiterung Stadt- platz" bis I6. Juni 1988, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Der Abteilungsvorstand: Baudirektor SR Dipl.-Ing. Vorderwinkler 12/140 Magistrat Steyr, Referat für Schule und Sport, Schul-1895/88 Anbot- ausschreibung über die Lieferung von Schulartikeln als Freilernmittel für bedürftige Schulkinder der Steyrer Pflichtschulen. Die Anbotausschreibung umfaßt: 1. Schulhefte und Blöcke 2. Schreibmaterial 3. Zeichenmaterial 4. Div. Papiermaterial 5. Div. kleine Schulutensilien Die Anbolllntcrlagcn können ab 20. Mai 1988 beim Referat für Schule und Sport des Magistrates Steyr, Zimmer 225, während der Amtsstunden abgeholt wer- den. Die Anbote sind bis spä testens 8. Juni 1988, 9.45 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, verschlos- sen und entsprechend gekennzeichnet ab- zugeben . Die Anboteröffnung findet am se lben Tage um 10 Uhr beim Referat für Schule und Sport statt. Der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber dem Anbotstellcr. l)er Referatsleiter: OAR Anton Obrist Magis trat Steyr, Referat für Schule und Sport, Schul-4332/87 Verlautbarung betreffend die Änderung der Organisa- tionsform einzelner Klassen der Haupt- schule 2 Promenade in Steyr, unter beson- derer Berücksichtigung der musischen Ausbildung. Die oö. Landesregierung hat mit Be- schluß vom 7. März 1988, Schu-8369/20- 19_~8, Say, gemäß § 10 Abs. 1 und 2 des 00. PO ich tschulorganisationsgesetzes 1984, LGBI. Nr. 45 i. d. g. F., der Stadtge- meinde Steyr bis auf weiteres, d. h. gegen jederzeitigen Widerruf, die Bewilligung er- teilt, an der Hauptschule 2 Steyr Promena- de, im Schuljahr 1988/89 eine Klasse auf der fünften Schulstufe, Schuljahr 1989/90 je eine Klasse auf der fünften und sechsten Schulstufe, im Schuljahr 1990/9 1 je eine Klasse auf der fünften , sechsten und sieb- ten Schulstufe und ab dem Schuljahr 1991 /92 je eine Klasse auf der fünften, sechsten , siebten und achten Schulstufe unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu führen. Die Bewilligung zur Führung dieser ge- mischten Hauptschulklassen im Standort Steyr, Promenade 4, wird hiermit gemäß § 33 Abs. 3 leg. eil. verlautbart. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz STEYR Städtische Kindergärten Die Anmeldungen (Einschreibungen) der Kinder zum Besuch der städtischen Kindergärten, Tagesstätten und Horte für das Betriebsjahr 1988/89 finden in allen städtischen Kindergärten und Horten von Montag, 16., bis einschließlich Freitag, 20. Mai 1988 in der Zeit von 8 bis 11 und 14 bis 16 Uhr statt. Das Betriebsjahr 1987 /88 der städti- schen Kindergärten und Horte endet mit Freitag, 15. Juli 1988. Die Tagesstätte am Plenklberg, Punzerstraße 1, bleibt jedoch während der Sommerferien für jene Kin- der uneingeschränkt in Betrieb, die einer Betreuung unbedingt bedürfen. Verspäte- te Anmeldungen können nur dann be- rücksichtigt werden, wenn das Fassungs- vermögen des betreffenden Kindergartens oder Hortes nicht schon erschöpft ist. Zur Entgegennahme einer Anmeldung kommt jener Kindergarten oder Hort in Betracht, welcher der Wohnung des anzumeldenden Kindes am nächsten ist. Der Betrieb in allen städtischen Kinder- gärten, Tagesstätten und Horten wird am Donnerstag, I. September 1988, wieder aufgenommen. Kindergärten und Tagesstätten: Innere Stadt, Promenade, Redtenba- chergasse 2; Ennsleite, Karl-Marxstraße 15 ; Ennsleite, Arbeiterstraße 41; Ennsleite, Wokralstraße 5; Tabor-Taschlried, Blü- melhuberstraße 21; Münichholz-Plenkl- berg, Punzerstraße 1; Münichholz, Lehar- straße 1; Miinichholz, Puschmannstraße 10; Gleink, Gleinker Hauptstraße 12; Resthof, Resthofstraße 39; Resthof, Die- selstraße 15; Wehrgraben, Wehrgraben- gasse 83a. Kinderhorte: Ennsleite, Wokralstraße 5; Münichholz, Puschmannstraße IO; Wehr- graben, Wehrgrabengasse 83a ; Resthof, Sparkassenplatz 14 a. Kostenlose Rechtsberatung Rechtsanwalt Dr. Tilman SCHWA- GER erteilt am Donnerstag, 26. Mai, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr kostenlo- se Rechtsauskunft. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Dienstleistung der Oö. Rechtsanwaltskammer, für welche die Stadt Steyr lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Grundsä tzlich wird eine einmalige Auskunft informativen Charakters ge- geben . Die erste unentgeltliche Aus- kunft steht jedem Bewohner der Stadt Steyr und Umgebung zu, und zwar ohne Rücksicht auf Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ratsuchen- den. swyr

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