Amtsblatt der Stadt Steyr 1988/4

AMTLICHE NACHRICHTEN Magis tra t der Stad t Steyr im eigenen Wir- kungsbe reich, Baurechtsamt, Bau2- 454 l / 87 Flächenwidmun gs pla nänd erung Nr 42 - Redcr /\ndrca ; Einho lung der Stellung- nahmen Verständigung Der Stadtsena t der Stadl Steyr hat in sein er Sitzung vom 10. März 1988 die l}inl e itung des Verfahrens betreffend die Änd e rung des rechtswirksamen Flächen- widmun g~pla nes im Bereich des Klosters G le ink (Anderung Nr. 42) gern. § 23 Abs. 1 Oö. ROG, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, beschlossen . Di e von der Umwidmung betroffene Grundnäche liegt an der Gleinker Haupt- straße und grenzt im Nordwesten an die bes tehende Bebauung am Klosterberg an . Bei der Grundfläche handelt es sich um ein zirka 3000 Quadratmeter großes Grundstück in rechteckiger Form, welches in drei Parzellen aufgeteilt werden soll . Gem. § 23 Abs 3 in Verbindung mit§ 21 /\bs. 1 des Oö. Raumordnungsgesetzes, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, wird hiemit Ge- legenh eil zur Stellungnahme gegeben . Die Stellungnahme wird bis spätestens 15. Mai 1988 erwartet. Diese Frist wird nicht er- s treck!. (il e ichzeitig wird gern. § 23 Abs. 3 in Ve rbindung mit § 21 Abs. 4 des Oö. Ra umordnungsgesetzes, LGBI. Nr. 18 / 1972 idgF, in der Zeit vom 15. April 1988 bis 15. Juni 1988 darauf hingewiesen, daß tk r J." Jfü:henwidmungsänderungsplan Nr. 42 durch sechs Wochen, das ist vom 2. Mai 1988 bis einschließlich 15. Juni 1988, zur öffen1li chcn Einsichtnahme beim Magi- slra l SI ·yr aufliegt. Der Planentwurf kann wii hn:nd der Amtsstunden beim Magistrat Stcy1, Baurechtsamt, eingesehen werden. Jeti ·1111ann , der ein berechtigtes Interesse gla uhha fl machen kann, ist berechtigt, wii hn:nd der Aunagefrist schriftliche An- n:gun gc n oder Einwendungen beim Magi- slra l S1ey r einzubringen. Di ese Kundmachung erfolgt auch 1m /\1111 shl a tt der Stadt Steyr. Der Abteilungsvorstand: OM R Dr. Maier * Magis trat de r Stadt Steyr, Baurechtsamt, Ba u2-6435/87 Flii chenwidmungsplanänderung Nr. 47 - Schadrn er Leopo ld ; Einholung der Stel- lungnahmen Verständigung Der Stadtsena t der Stadt Steyr hat in seine r Si tzun g vom 10. März 1988 die ~inle itung des Verfahrens betreffend die Anderung des rechtswirksamen Flächen- widmungsplanes im Berei~_h Sierninger Straße - Trollmannstraße (Anderung Nr. 47) gern. § 23 Abs. 1 Oö. ROG, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, beschlossen. Das Grundstück wird im Süden von der Sierninger Straße, im Osten von der Troll- 8/108 mannstraße, im Norden von der bes tehen- den Bebauung der Gründbergs ied lung und im Westen vom a ngrenzenden Acke r begrenzt. Entsprechend dem Ansuchen soll das Grundstück von Wohngebiet in gemischtes Baugebiet umgewidmel wer- den. Gern . § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Oö. Ra umordnungsgeset- zes, LGBI. Nr. 181 1972 idgF, wi rd hi emit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme wi rd bis spätes tens 15. Mai 1988 erwartet. Di ese Frist wird nicht erstreckt. Gleichzeitig wird gem. § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 des Oö. Raumordnungsgesetzes, LG BI. Nr. 18 / 1972 idgF, in der Zeit vom 15. April 1988 bis 15. Juni 1988 darauf hingewiesen, daß der Flächenwidmungsä nd e run gs plan Nr. 47 durch sechs Wochen , das ist vom 2. Mai 1988 bis einschließlich 15. Juni 1988 zur öffentlichen Einsichtna hme beim Magi- strat Steyr aufliegt. Der Pla nentwurf kann während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, eingesehen werden. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann , ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche An- regungen oder Einwendungen beim Magi- strat Steyr einzubringen. Diese Kundmachung erfolgt auch im Amtsblatt der Stadt Steyr. Der Abteilungsvorstand : OM R Dr. Maier • Magistra t St_~yr, Magistratsdirektion, Rechtsre ferat , OAG-3104/ 86 Verkauf der Liegenschaft Steyr, Schiffmeistergasse 8 Die Stadl Steyr beabsichtigt, ihre Lie- genscha ft chiffmeistergasse 8, EZ 338, Grundstück 11 89, Ka t. Gern. Steyr, zu veräußern . Bei dem Objekt handelt es sich um ein sta rk sa ni e rungsbedürftiges Alt- haus mit vi e r Subs tandardwohnungen , von denen dre i ve rmi e tet sind . Diese Miet- rechte sind vom Erwe rber zu übernehmen, ebenso die Ve rpfli chtung, das Objekt in technisch und denkmalpfl egerisch ein- wandfreier Weise zu sanieren, wobei mit den Baumaßnahmen binnen zwei Jahren nach Verkauf zu beginnen ist und diese in Jahresfrist abzuschließen sind . Das Aus- maß des verkauften Grundes einschließ- lich Baufläche wird rund 375 Quadratme- ter betragen . Kaufinteressenten we rden eingeladen, ihr Anbot unter Angabe der Preisvorstel- lungen bis 10. Mai 1988 beim Magis trat der Stadt Steyr (Einlaufstelle) einzubrin- gen. Für die Erteilung von Auskünften oder Besichtigungen steht die Liegen- schaftsverwaltung des Magistrates Steyr (Tel. 25 7 11 / 322) jederzeit zur Verfügung. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz STEYR Magistrat der Stadt Steyr, Ba urechtsamt, Ba u2-4424 / 86 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 38 zur Schaffung von zwe i G ebieten für Ge- schä ftsbauten (Ennser Straße) Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 24. September 1987 beschlossene Flächenwidmungsplanände- rung Nr. 38 zur Schaffung von zwei Ge- bieten für Geschäftsbauten (Ennser Stra- ße) wird hiemit gern. § 21 Abs . 9 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundge- macht. Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/ 1972 idgF, mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 1. März 1988, Zahl Bau R-490007 / 1-1988, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- dem Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Ein- sichtnahme für jedermann auf. Der Abteilungsvorstand : OM R Dr. Maier Magistratsa bteilung V 1, Li egenscha ftsver- wallung, GHJ 2-1764/88 Öffentliche Aussch rei bung über Baumeisterarbeiten (Kan a lerneue- rungs- und Asphaltierungsarbeiten) in der Hauptschule Promenade 16. Die Anbotunterlagen können ab 18. April in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die·Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Baumeisterarbeiten HS Promenade 16" versehen, bis späte- stens 11. Mai , 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzu- geben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag um 10.15 Uhr im Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer I 15, statt. Der Abteilungsvorstand : Dir. OAR Breehtelsbauer

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