Amtsblatt der Stadt Steyr 1988/2

AMTLICHE NACHRICHTEN Winterdienst auf Gehwegen Durchführung und Haftung für mangelhafte Durchführung Gemäß § 93 Abs. 1 StVO haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsge- bieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftli- chen Liegenschaften, dafür zu sorgen, daß die entlang der Liegenschaft in einer Ent- fernung von nicht mehr als drei Metern vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege ein- schließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Lie- genschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Gemäß § 93 Abs. 1a gilt in einer Fuß- gängerzone oder Wohnstraße ohne Geh- steig die Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 für einen ein Meter breiten Streifen ent- lang der Häuserfronten. In diesem Zusammenhang gestattet sich der städtische Wirtschaftshof mitzuteilen , daß bereits so wie in den vergangenen Jahren auch heuer die Schneeräumung, wenn diese auf Gehsteigen vom städti- schen Wirtschaftshof durchzuführen ist, auch entlang solcher Liegenschaften durchgeführt wird , die grundsätzlich vom privaten Liegenschaftseigentümer zu reini- gen wären, da es organisatorisch vielfach einfacher ist, die Gehsteige in einem Zuge durchzuräumen, als die Räumung nur dort durchzuführen, wo eine gesetzliche Verpflichtung des städtischen Wirtschafts- hofes besteht, und diejenigen Gehsteig- stücke, für die eine private Räumungs- verpflichtung bestehen würde, auszulas- sen . Es ist dem städtischen Wirtschaftshof jedoch nicht möglich, die die privaten Liegenschaftseigentumer betreffende Ver- pflichtung zur Bestreuung des Gehsteiges bei Schnee und Glatteis mitzuüberneh- men . G leichzeitig erlaubt sich der städti- sche Wirtschaftshof darauf hinzuweisen, daß durch die Übernahme der Schneeräu- mung der Wirtschaftshof lediglich als Ge- schäftsführer ohne Auftrag zum Nutzen der Liegenschaftseigentümer unentgeltlich und freiwillig auftritt. Der Wirtschaftshof kann daher keinerlei Haftung für die ord- nung,gcm:iße Schneer/iumung überneh- men. J. h. , Jaß Jic LivilrcdHli che Haftbar- keit, die die betroffenen privaten Liegen- schaftseigentümer im Lichte des § 93 StVO trifft, nicht auf den Wirtschaftshof übergeht, sondern trotz der Schneeräu- 14/42 mung durch den Wirtschaftshof bei den Liegenschaftseigentümern verbleibt. Der städtische Wirtschaftshof ersucht höflich um diesbezügliche Kenntnisnahme und hofft, daß so wie in den vergangenen Jahren auch heuer durch gemeinsames Zusammenwirken der städtischen Einrich- tungen und des privaten Verantwortungs- gefühls jedes einzelnen wieder eine klaglo- se Räumung der Gehwege und Gehsteige im Stadtgebiet durchgeführt werden kann. Erich Sablik Stadtrat * Familien- beratungsstel le in Steyr Die Bevölkerung wird daran erinnert, daß in der Familienberatungsstelle des Landes Oberösterreich in der (neuen) Be- zirkshauptmannschaft, 2. Stock, Zimmer 54, 55, 56,jeden Donnerstag von 18 bis 20 Uhr je eine Sozialarbeiterin, ein Psycholo- ge und ein Jurist für kostenlose und an- onyme Beratungen zur Verfügung stehen. Die Beratungen haben keinerlei amtlichen Charakter, weder Namen noch sonstige Daten der Ratsuchenden müssen bekannt- gegeben werden. Die Familienberatungsstelle befaßt sich mit allen Kinder, Jugendliche und Er- wachsene betreffende menschlichen und rechtlichen im Familienbereich bestehen- den Fragen. Besonders darf darauf hinge- wiesen werden, daß - wie in der Medizin - auch bei Fami lienproblemen Vorbeugen besser als Heilen ist, und daß zum Bedau- ern der Berater schwerwiegende Entschei- dungen gefällt und Rat erst nachher ge- sucht wird. * Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau 6 - 1460/82 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage der Stark- und Schwachstrominstallation für das Pumpwerk A/ B in Steyr-Zwischen- brücken. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 250.- ab 15. Februar 1988 im Stadtbauamt des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 310, sowie bei der Einlauf- stelle des Amtes der oö. Landesregierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Pumpwerk A/B - Stark- und Schwachstrominstallation" bis spätestens 4. März 1988, 8.45 Uhr, der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zim- mer 232, zu übermitteln. STEYR Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Für den RHV Steyr und Umgebung: Die Geschäftsführung: Dr. Kurt Schmid! e. h. Ing. Sepp Deutschmann e. h. * Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau 6 - 1460/82 Öffentl iche Ausschreibung über die Lieferung und Montage der ma- schinellen Ausrüstung für das Pumpwerk A/B in Steyr-Zwischenbrücken. Die Unterlagen können gegen Kosten- ersatz von S 250.- ab 15. Februar 1988 im Stadtbauamt des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 310, sowie bei der Ein lauf- stelle des Amtes der oö. Landesregierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Pumpwerk A/B - maschinelle Ausrüstung" bis spätestens 4. März 1988, 9.15 Uhr, der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, zu über- mitteln. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9.30 Uhr im Magi- strat Steyr, Stadtbauamt, Zimmer 318, statt. Für den RHV Steyr und Umgebung: Die Geschäftsführung: Dr. Kurt Schmid! e. h. Ing. Sepp Deutschmann e. h. * Stadtwerke Steyr ÖAG Gaswerk Anbot- ausschreibung betreffend die Baumeisterarbeiten für die Gasleitungsverlegung in Garsten, St-Bert- hold-Allee und Lahrndorfer Straße. Die Anbotunterlagen können ab 15. Februar 1988 bei den Stadtwerken Steyr, Gaswerkgasse 9, während der Amtszeit abgeholt werden. Das Anbot ist in verschlossenem Um- schlag mit der Aufschrift „Baumeisterar- beiten - Gasleitungsverlegung Garsten, St.-Berthold-Allee und Lahrndorfer Stra- ße" bis 8. März 1988, 8 Uhr, bei den Stadtwerken Steyr, Färbergasse 7, abzuge- ben, wo anschließend die Anboteröffnung stattfindet. Durch die Entgegennahme der Anbote übernehmen die Stadtwerke Steyr keine wie immer gearteten Verpflichtungen ge- genüber den Anbotstellern. Die Betriebsleitung: Dir. TOAR Ing. Wein e. h. Dir. OAR Riedler e. h. sit'yr

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