Amtsblatt der Stadt Steyr 1987/12
AMTLICHE NACHRICHTEN STEYR 1988 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tarif- ordnung des Gemeinderates vom 17. No- vember 1983, GHJ2-1585/77 und GHGJ2-83/83 außer Kraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz * Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Präs-838 / 82 Neufestlegung des Wasserabgabepreises ab 1. 1. 1988 Kundmachung Mit Beschluß des Gemeinderates vom 26. November 1987 wird der Waserabga- bepreis aus dem Verteilungsnetz der Stadt Steyr mit Wirkung vom 1. Jänner 1988 mit S 6.60/m 3 neu festgesetzt. In diesem Be- trag von S 6.60/ m 3 ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Gleichzeitig wird der mit GR-Beschluß vom 15. De- zember 1966, ZI. GemXIII-3570/66, fest- gesetzte Zuschlag auf den Wasserver- brauch von S 0.50/ m 3 Wasser, wobei der Aufschlag für die Förderung der Reinhal- tung des Grund- und Quellwassers zu verwenden ist, mit Wirkung vom 1. Jänner 1988 mit S 1. IO neu festgesetzt. * Magistrat der Stadt Steyr, Magistratsabtei- lung V, F-395/73 Aktion „Essen auf Rädern"; Regulierung des Kostenbeitrages Kundmachung Mit Beschluß des Gemeinderates vom 26. November 1987 werden im Zusam- menhang mit der Durchführung der Ak- tion „Essen auf Rädern" die mit Beschluß des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 27. Mai 1975 genehmigten Richtlinien wie folgt geändert bzw. ergänzt: Der Abschnitt II hat ab dem ersten Satz zu lauten : „Er beträgt für Pensionisten, die zu ihrer Pension eine Ausgleichszulage beziehen, sowie Personen, deren monatliches Net- toeinkommen den Ausgleichszulagenricht- satz nach dem Al lgemeinen Sozialversi- cherungsgesetz nicht übersteigt, pro Por- tion S 38.- inkl. USt. Für alle anderen Essensbezieher beträgt der Kostenbeitrag pro Portion S 48.- inkl. yst. Die Höhe des jeweiligen Beitragssatzes ist neu festzusetzen, so bald der Ver- brauchspreisindex des Statistischen Zen- tralamtes 1986 von der Indexbasis Dezem- ber 1987 um mehr als fünf Prozentpunkte' abweicht. Dieser Beschluß tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 1988 in Kraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Ausgabe des Seniorenpasses für das Jahr 1988 Bitte vergessen Sie nicht, den Senio- renpaß für das Jahr 1988 zu beantra- gen, und beachten Sie die geänderten Ausgabevoraussetzungen. Um den Pensionisten den mitunter weiten und mühevollen Weg zum So- zialamt zu ersparen, werden in den einzelnen Stadtteilen wieder Senioren- paß-Ausgabestellen eingerichtet. Die in den jeweiligen Bereichen wohnenden Pensionisten haben so die Möglichkeit, den Seniorenpaß bei der für sie zustän- digen Ausgabestelle ausstellen zu las- sen. Diese Stellen können während der gewöhnlichen Amtsstunden zu diesem Zweck in Anspruch genommen wer- den . Zur gefälligen Erinnerung die Amtsstunden beim Magistrat Steyr: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr. Folgende Ausgabelokale werden ein- gerichtet: Für Stadtteil Gründberg und äußerer Wehrgraben: Seniorenclub Sierninger Straße 115, vom 4. bis einschließlich 8. Jänner 1988. Für Stadtteil Resthof und Gleink: Städtischer _Hort, Sparkassenplatz 14 a, vom 11. bis einschließlich 12. Jänner 1988. Für Stadtteil Tabor: Zentralalters- heim, Eingang Hanuschstraße, vom 13. bis einschließlich 15. Jänner 1988. Für Stadtteil Münichholz: Sportheim Münichholz, Schumeierstraße 2, vom 18. bis einschließlich 22. Jänner 1988. Für Stadtteil Ennsleite: Städtische Jugendherberge, Hafnerstraße 14, vom 25. bis einschließlich 29. Jänner 1988. Für Stadtteil Innere Stadt: Sozial- amt, Amtshaus Redtenbachergasse 3, ab Montag, 1. Februar 1988, laufend. Pensionisten, die, aus welchem Grund immer, von der Möglichkeit der Behebung des Seniorenpasses bei der für sie zuständigen Ausgabestelle nicht Gebrauch machen können oder erst im Laufe des Jahres die Voraussetzungen für den Erwerb des Seniorenpasses er- füllen, steht ab Montag, 1. Februar 1988, das ganze Jahr über die Ausgabe- stelle im Sozialamt, Amtshaus Redten- bachergasse 3, zur Verfügung. Allfälli- ge weitere Informationen können selbstverständlich jederzeit im Sozial- amt, Amtshaus Redtenbachergasse 3, 2. Stock, Zimmer IO, oder telefonisch (Tel. Nr. 25 7 11 Durchwahl 300-303) eingeholt werden. Im übrigen darf zum Seniorenpaß selbst im folgenden in Erinnerung gerufen bzw. auf Neuerun- gen aufmerksam gemacht werden: Anspruchsberechtigt sind nicht mehr im Berufsleben stehende Steyrer Bür- ger, und zwar Männer ab Vollendung des 65 ., Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Für die erstmalige An- tragstellung sind Geburtsurkunde, Meldezettel und eine Bescheinigung bzw. ein Nachweis, woraus ersichtlich ist, daß der Antragsteller nicht oder nicht mehr im Berufsleben steht (Pen- sionsbescheid u. dgl.) mitzubringen. Antragsteller, die bereits Inhaber des Seniorenpasses 1987 sind, haben diesen vorzulegen. Der alte Seniorenpaß wird eingezogen. Bitte das vorhandene Lichtbild im abgelaufenen Senioren- paß nicht entfernen, weil es nach Mög- lichkeit wieder verwendet werden soll. Bei der erstmaligen Ausstellung des Seniorenpasses wird ein Lichtbild im Sofortbildverfahren hergestellt. Für die Ausstellung des Seniorenpas- ses wird ein Kostenbeitrag in Höhe von S 100.- in bar eingehoben. Dies gilt nicht für Pensionisten, die zu ihrer Pension eine Ausgleichszulage bezie- hen. Für sie ist die Ausstellung des Seniorenpasses völlig kostenlos. Bei der Beantragung ist die Mindestpensioni- steneigenschaft durch die Vorlage des letzten Pensionsabschnittes bzw. Bank- auszuges des Pensionskontos nachzu- weisen. Mindestpensionisten also bitte bei der Beantragung des Seniorenpas- ses diese Unterlagen nicht vergessen! Im übrigen wird im Interesse einer raschen Abwicklung bei der Ausgabe ersucht, den Betrag von S 100.- genau abgezählt bereitzuhalten. Der Seniorenpaß hat folgenden In- halt: 36 Gutscheine zur kostenlosen Benüt- zung von städtischen Linienbussen, 6 Gutscheine zum kostenlosen Besuch des Hallenbades der Stadt Steyr (hiezu wird bemerkt, daß bis auf weiteres einmal monatlich, und zwar jeweils am ersten Montag, das Hallenbad nach- mittags ab 14 Uhr ausschließlich für den Besuch durch Senioren reserviert ist; die vorerwähnten Gutscheine gel- ten nicht nur für die „Seniorennach- mittage", sondern auch während der normalen Betriebszeiten im Hallen- bad), 5 Gutscheine für Ermäßigungen von S 50.- pro Eintrittskarte für Veranstal- tungen des Kulturamies der Stadt Steyr mit einem Eintrittspreis über S 50.-, 5 Gutscheine zum kostenlosen Eintritt für Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Steyr bis S 50.- . Für die Antragstellung ist persönli- ches Erscheinen erforderlich! 9/341
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