Amtsblatt der Stadt Steyr 1987/12

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Magistratsabteilung X, Veterinäramt, Vet-5084/87 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der amtlichen Hundemarken für das Jahr 1988 Verlautbarung für Hundehalter Aufgrund der Bestimmungen des§ 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Dezember 1963, LGBI. Nr. 67/63 sind alle Hunde im Alter von über acht Wochen durch amtliche Hundemarken zu kennzeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1988 werden in der Zeit vom 15. Dezember 1987 bis 15. Jä nner 1988 während der Amtsstunden , täglich von Montag bis Freitag im Veterinäramt des Magistrates Steyr, Amtshaus Redtenba- chergasse 3, ausgegeben . Im Hinblick auf die in Osterreich weit- verbreitete Wutkrankheit werden alle Hundehalter aufgefordert, fristgerecht die Hundemarke, für welche eine Gebühr von S 9.- je Stück zu entrichten ist, im Veteri- näramt abzuholen bzw. abholen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 oa . Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über acht Wochen binnen drei Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumel- den und Sorge zu tragen, daß die ausgege- bene amtliche Hundemarke an öffentli- chen Orten am Halsband oder Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird. Eben- so ist die Beendigung der Hundehaltung bzw. ein Verlust der Hundemarke inner- halb von drei Tagen zu melden. Diese Meldungen werden laufend während der Amtsstunden im Veterinäramt der Stadt Steyr entgegengenommen. Übertretungen der Anordnungen wer- den nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Alois Karan erteilt am Dienstag, 29. Dezember, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr kostenlose Rechts- auskunft. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Dienstleistung der oö. Rechtsanwaltskammer, für welche die Stadt Steyr lediglich die Räumlichkei- ten zur Verfügung stellt. Grundsätzlich . wird eine einmalige Auskunft informa- tiven Charakters gegeben. Die erste unentgeltliche Auskunft steht jedem Bewohner der Stadt Steyr und Umge- bung zu , und zwar ohne Rücksicht auf Einkommens- und Vermögensverhält- nisse des Ratsuchenden . stt>yr Handelsbetrieb eröffnete in Steyr Filiale mit 15 Arbeitsplätzen Der Werkzeugdiskonter Zgonc eröff- nete am 12. November seine neunte N.iederlassung an der Ennser Straße in Steyr. Auf einer Verkaufsfläche von 900 Quadratmetern werden 8000 Arti- kel angeboten. Das Haus umfaßt au- ßerdem noch 700 Quadratmeter Lager- und Nebenräume. Der neue Handels- betrieb beschäftigt fünfzehn Mitarbei- ter. Bürgermeister Heinrich Schwarz (im Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 6797 / 86 ~ebauungsplan Nr. 46 - Ennser Straße - Anderung Nr. I Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 24. September 1987 beschlossene Beb.?uungsplan Nr. 46 - Ennser Straße - Anderung Nr. 1 - wird -hiemit gern. § 21 Abs. 9 Oö. Raumord- nungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/ 1972 idgF, in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundgemacht. . Der Plan wurde gern. § 21 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 1811972 idgF, mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 29. Oktober 1987, Zl. BauR-37983/2-1987, aufsichtsbehörd- lich genehmigt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach lnkrafttreten während der Bild oben mit Peter Zgonc) freute sich in seiner Eröffnungsansprache über die neuen Arbeitsplätze und sieht in dieser Neugründung einen weiteren Schritt in den Bemühungen um Auflockerung der wirtschaftlichen Monostruktur in der Stadt. Firmenchef Peter Zgonc sag- te, die engagierte Unterstützung der Stadt habe maßgeblich zum Entschluß der Filialgründung in Steyr beigetra- gen. Foto: Hartlauer Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Ein- sichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrats-Abteilung VI, Liegenschafts- verwaltung, G HJ2-5242 / 87 Öffentliche Ausschreibung über die durchzuführenden Baumeisterar- beiten beim gemeindeeigenen Objekt Schubertstraße 3 (Altobjektsanierung). Die Anbotunterlagen können ab 17. Dezember 1987 in der Liegenschaftsver- waltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Baumei- sterarbeiten - Schubertstraße 3" versehen, bis spätestens 21. Jänner 1988, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10. 15 Uhr im Magi- strat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zim- mer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: i. V. KR Kurt Selradl 17/349

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