Amtsblatt der Stadt Steyr 1987/11

Neue Verkehrsregelungen im Stadtteil Steyrdorf Die beengten Straßenverhältnisse und das stetig ansteigende Verkehrsaufkom- men im Stadtteil Steyrdorf ließen den Ruf nach einer Neuregelung des Verkehrs im- mer lauter werden. Der Verein „Aktives Steyrdorf' ' nahm ich dieses Problems an und legte im Zusammenhang damit eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen vor, welche auch in der Presse publiziert wur- den und prompt zu Gegenreaktionen un- ter den Bewohnern des Stadtteiles führten. Über Vorschlag und unter Vorsitz des stadträtlichen Verkehrsreferenten, Stadtrat Rudolf Pimsl, fand daher am 8. Juli 1987 im Gasthaus „Goldener Pflug" ein Infor- mationsgespräch über die vorgeschlage- nen Verkehrsregelungen unter großer Be- teiligung statt. Nach eingehender Diskus- sion mit insgesamt 74 Wortmeldungen wurde mit großer Mehrheit ein Maßnah- 1m:11kalalug ft:~Lgdegl. In der Folge befaß- te sich damit der Verkehrsbeirat und schließlich der gemeinderätliche Verkehrs- ausschuß, welcher nach eingehender Bera- tung die Vorschläge zum Beschluß erhob. Aufgrund die es Beschlusses hat der Magi- strat Steyr gemäß § 43, Abs. 1 a, in Ver- bindung mit § 94 b der Straßenverkehrs- ordnung 1960, BGB!. Nr. 159 i. d. g. F. folgende Verordnung über Verkehrsrege- lungen im Stadtteil Steyrdorf erlassen: Verordnung § 1 Die Frauengasse wird ab der Kreuzung mit der Sierninger Straße zur Einbahn in Richtung Wieserfeldplatz erklärt. § 2 Für folgende Straßenstücke wird e111 Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erlassen: a) Gleinker Ga se vom Wieserfeldplatz bis zum Roten Brunnen; b) gesamte Kirchen- gasse; c) Sierninger Straße von der Glein - ker Gasse bis zur Frauengasse. Ausgenommen hievon sind der Anlie- gerverkehr an Werktagen von 7 bis 9 Uhr und von 12 bis 14 Uhr sowie Fahrzeuge im behördlichen Auftrag. § 3 Für folgende Straßenstücke wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit 30 km/h fe tgelegt: a) Gleinker Gasse von der Kreuzung mit dem Wieserfeld platz bis zur Sierninger Straße; b) ge am te Kirchengasse; c) Sier- ninger Straße von der Gleinker Gasse bis zur Kreuzung mit der Frauengasse. § 4 Am nördlichen Fahrbahnrand der Sier- ninger Straße wird vom Roten Brunnen bis zur Kreuzung mit der Frauengasse eine an Werktagen von Montag bis Frei- tag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 14/318 bis 12 Uhr gültige Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 60 Minuten errich tet. § 5 Bei der am Michaelerplatz verordneten Kurzparkzone wird die Parkdauer von 90 Minuten auf 60 Minuten herabgesetzt. § 6 Die Kundmachung dieser Verordnung hat durch Anbringung der erforderlichen A) Hinweiszeichen gemäß § 53 ( 10) StVO 1960 „Einbahnstraße". B) Vorschriftszei- chena)gemäߧ 52(2)StVO 1960„Einfahrt -verboten"; b) gemäß § 52 ( 10) a StVO 1960 „Geschwindigkeitsbeschrünkung 30 km/h"; c) gemäß § 52 ( 10) b StVO 1960 ,,Ende der Geschwindigkeitsbe chrän- kung"; d) gemäß § 52 ( 13) d StVO 1960 „K urzparkzonc" ; e) gemäß § 52 ( 13) e StVO 1960 „Ende der Kurzparkzone"; t) gemäߧ 52 (9) c StVO 1960 „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtge- wicht". C) Zusatztafeln: a) ,,ausgenom- men Anliegerverkehr an Werktagen von 7 bis 9 Uhr und 12 bis 14 Uhr" (zu Punkt B lit. f; b) ,,an Werktagen Montag bis Frei- tag von 8 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr, Parkdauer 60 Minuten" (zu Punkt B) lil. d) und e) sowie Austausch der erfor- derlid1e11 Zusali.lafd11 „Parkdauer 90 Mi- nuten" auf „Parkdauer 60 Minuten" zu erfolgen. Im Zuge der Neuregelung des Verkehrs im Steyrdorf war es jedoch nicht möglich, allen Vorschlägen im Verordnungswege zu entsprechen, weshalb noch zusätzlich die folgenden Maßnahmen getroffen wurden: Aufstellung von Tafeln „Bei Rotlicht Motor abstellen" bei den Verkehrsampeln in der Kirchengasse. Mit der Aufstellung dieser Tafeln wurde einem dringenden Ersuchen der Bewohner und Geschäfts- welt der „Gleinker Gasse" entsprochen. Zu den Verkehrsspitzenzeiten kommt es immer wieder vor, daß sich ein längerer Rückstau bildet. Die dadurch auftretende Empfohlene Höchst- Geschwindigkeit ® Abgaskonzentration in der engen Ga se macht es unmöglich, speziell in der wär- meren Jahreszeit die Fenster zu öffnen. Ebenso arg sind aber auch die Geschäfte und Gastlokale betroffen, in denen es zu ernsthaften Behinderungen kommt. Die Stadt Steyr appelliert mit diesen Tafeln an die Einsicht aller Verkehrsteilnehmer zum Wohle ihrer Mitmenschen. Absicherung des Kindergartens am Wie- serfeldplatz durch Anbringung des Gefah- renzeichens „Kinder" gemäß § SO/ 12 der StVO. Die Anbringung dieses Gefahren- BEI ROTLICHT 1 MOTOR ABSTELLENI • zeichens erweist sich als nötig, da nicht allgemein bekannt ist, daß am Wieserfeld- platz ein Kindergarten besteht. Die Maß- nahme bedarf keiner besonderen Erläute- rung, da Kindern gegenüber eine beson- dere Rücksichtnahme geboten ist und zu- dem bekanntlich der Vertrauensgrundsatz keine Anwendung findet. Anbringung von Empfehlungstafeln mit der Aufschrift „Empfohlene Höchstge- schwindigkeit 30 km/h im Altstadtbe- reich". Die generell für den gesamten Stadtteil gewünschte Tempobeschränkung auf 30 km/h konnte im Verordnung weg nicht ausgesprochen werden, da es nötig gewesen wäre, an allen Straßenkre~zun- gen die entsprechenden Verkehrs_ze1chen anzubringen. Es wurden daher die oben beschriebenen Tafeln an folgenden Orten aufgestellt:

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