Amtsblatt der Stadt Steyr 1987/8

Gehorsam unserer Getreuen um so dankba- rer zu belohnen, je mehr Wir durch die Festigkeit ihrer vorhin genannlen Bürger und zu den Vorteilen. die eine besondere Zuneigung zeigen - ihre lautere Treue hat in Unseren Augen Gefallen gefunden und wird (1veiterhin) gefallen - die Rechte, Frei- heilen und die vorhin bezeichneten Guns/er- weise Wort für Worl in freigiebiger Weise ZU. Wir geslallen sie von Neuem und bekräf ligen sie für immer. Daher sei es in keiner Weise jemandem erlaub!. diese Urkunde Unseres Zugeständnisses. Unserer Schen- k1111g. Emeuerung und Bestiiligung zu enl- kriifien oder irgendwie ::u ver!elzen. Wer sich anma!Jt. dieses anders zu versuchen, wird Unseren Willen harl zu spüren bekom- men. Gegeben zu Ste)lr im Jahre des Herrn 1287, den 23. August." IJas Privilegium von 1287 und die vielen in der Zwischenzeit hinzugekommenen Begünstigungen werden von den jeweili- gen Landesfürsten bei deren Regierungs- antritt oder nach der Huldigung bestätigt; so u. a. 1396 von den Herzögen Wilhelm und Albrecht, 1408 von Herzog Ernst, 1440 von König Friedrich, 1455 von La- dislaus Posthumus , 1459 von Albrecht, 1466 von Friedrich, 1494 von Maximi lian, dem „letzten Ritter", der 1499 den Bür- gern der Stadt Steyr auch zugesteht, neben dem Stadtrichter aus ihrer Mitte einen Bürgermeister zu wählen; 1522 von Ferdi- nand I., 1565 in einem Libell mit 77 Pergamentblättern von Maximilian II., 1610von Matth ias, 1629von Ferdinand II. , 12/224 Pranger: Die Stadl Slel'r hatte seil dem 12. Jahrhunderl die .. niedere Gerichtsbarkeit" inne. Der Pranger diente ::um Vollzug der .. Ehrenstrafen". unter der Bedingung, daß sich die Steyrer endgültig zur katholischen Religion be- quemen; 1639 von Ferdinand III., 1659 von Leopold , 1706 von Josef I., und 1713 von Karl VI. Die letzte erhaltene Bestäti- gung der Privilegien vor der Magistrats- verfassung von 1786 stammt von Maria Theresia (1751). Die Vergabe und Bestätigung von Rech- ten im Jahre 1287 ist als „Magna Charta" der wechselvollen Geschichte der Eisen- stadt Steyr anzusehen. Alle anderen Be- günstigungen bauten auf den „Freiheiten" von 1287 auf - vor allem als Ergänzung und Erweiterungen dieser. Neben dem Fleiß und der We ltoffenheit seiner Bürger verda nkte Steyr seine hohe wirtschaftliche und kulturelle Stellung in den österreichi- schen Ländern während des 15. Jahrhun- derts dem Großen Privilegium von 1287. Volker Lutz Berndr Friedrich. Die ersten Stadtrichter von Steyr. Steyrer-Zei tung 1960/39. A"robmh l:."r/efi"ied. Bürgermeister, Richter und Räte der landesfürstlichen Stadt Steyr. Amt,blatt 1963, Nr. 8. Ofi,er lose( Die Georgenberger Handfeste. Steyr- Kalender 1956/ l l 7 bis 118. Ofi,er lose/ Die Eisenstadt Steyr - Geschichtlicher und kultureller Überblick. Steyr 1956. Ofi,er Josef Das älteste Privileg der Stadt Steyr. Amtsblatt 1961. Nr. 11. Preuenhueber Valentin. Annales Styrenses. Nürn- berg 1740. Prit: Fran: Xaver. Beschreibung und Geschichte der Stadt Steyr und ihrer nächsten Umgebung. Linz 1837. Rotfeder A 111011. Heimatkunde von Steyr. Steyr 1894. AMTLICHE NACHRICHTEN Gemeinn. Wohnungsgesellschaft mbH der Stadt Steyr, Rathaus, Ab t. III Öffentliche Ausschreibung über die Insta ll ation eines dritten Heizkes- sels für Erdgasfeuerung im Fernheizwerk Resthof, Steyr. Die Unterlagen können ab 20. August 1987 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Kostenersatz abgeholt werden. Die Anbo- te sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Anbot über Heizkesseleinbau Fernheiz- werk Resthof" bis spätestens 3. September 1987, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag <1b 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Gemeinn. Wohnungsgesellschaft mbH der Stadt Steyr, Rathaus, Abt. lll Die Geschäftsführung: OSR . Dr. Kurt Wabitsch OSR. Dr. Franz Knapp * G emeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Stey r, Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung, Rathaus, 4400 Steyr Bekanntmachung Die Geschäftsleitung der „Gemeinnützi- gen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in Steyr gibt gemäß § 23 (4) des Gesetzes über Gesellschaften mit be- schränkter Haftung bekannt, daß der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsver- merk des „Osterreichischen Verbandes ge- meinnütziger Bauvereinigungen - Revi- sionsverband" versehene Jahresabschluß der Gesellschaft zum 31. Dezember 1985 zum Handelsregister des Kreis- als Han- delsgerichtes Steyr eingereicht wurde. Kostenlose Rechtsauskunft Kechtsanwalt Ur. Kemhard SCHACHNER erteilt am Donnerstag, 27. August, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr kostenlose Rechtsauskunft. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Dienstleistung der oö. Rechtsanwalts- kammer, für welche die Stadt Steyr lediglich die Räumlichkeiten zur Ver- fügung stellt. Grundsätzlich wird eine einmalige Auskunft informativen Cha- rakters gegeben. Die erste unentgeltli- che Auskunft steht jedem Bewohner der Stadt Steyr und Umgebung zu , und zwar ohne Rücksicht auf Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ratsu- chenden. sk>yr

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