Amtsblatt der Stadt Steyr 1987/7

AMTLICHE NACHRICHTEN 2. Bei allen Einsätzen ist stets die Mann- schaftsgebühr und die Stundengebühr zu verrechnen. 3. Kommen Geräte zum Einsatz, welche auf einem Fahrzeug verladen sind, so ist für diese keine besondere Gebühr einzuheben. Eine Ausnahme bilden Pumpen. Beim Einsatz von Pumpen aller Art ist während der Dauer des Pumpens an Stelle des Stundenentgel- tes des Fahrzeuges das Stundenentgelt für die Pumpen in Rechnung zu brin- gen. 4. Die Reinigung und Wiederinstandset- zung der Geräte und Ausrüstungen nach besonderen Einsätzen (z. B. Öleinsatz), die über das normale Maß hinausgehen, wird nach dem dafür erforderlichen Zeit- und Materialauf- wand gesondert verrechnet. 5. Für nicht in der Tarifordnung ange- führte Dienst- und Sachleistungen smd angemessene Entgelte einzuhe- ben. 6. Für Sachleistungen zugunsten von Dienststellen der Stadtgemeinde Steyr werden keine Entgelte eingehoben, wohl aber können die unter § 3 F angeführten Entgelte verrechnet wer- den, falls beim jeweiligen Einsatz frei- willige Mitglieder der Feuerwehr zum Einsatz gelangen. 7. Für Brandwachen auf Märkten, Aus- stellungen und dergleichen werden - sofern keine Sachleistungen anfallen - nur die Mannschaftsentgelte verrech- net. 8. Für die Dauer- bzw. Sonderleistungen können Pauschalbeträge vereinbart werden. 9. Die tarifmäßigen Entgelte sind auch dann zu entrichten, wenn der betref- fende Einsatz ohne Erfolg geblieben ist. 10. Die Entgelte sind innerhalb einer Frist von vier Wochen nach ihrer Vorschrei- bung zu entrichten. Werden die Ent- gelte nicht innerhalb der festgesetzten Zeit zur Einzahlung gebracht, so wer- den Verzugszinsen und Mahngebüh- ren in der im allgemeinen Wirtschafts- leben gültigen Höhe hinzugerechnet. 11. Fahrzeuge und Geräte dürfen aus Un- fallverhütungsgründen nur mit dem glieuerungsmäßig vorgesehenen Perso- nal eingesetzt werden. 12. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr haftet nicht für Unfälle von Personen oder für die Beschädigung von Sachen, die im Zusammenhang mit der Dienst- oder Sachleistung der Feuerwehr entstehen, sofern diese bei den Einsatzarbeiten unvermeidbar oder unvorhergesehen eintreten. Hie- von ist jeweils die betroffene Partei verbindlich in Kenntnis zu setzen. § 5 In dem nach dieser Tarifordnung ermittel- ten Entgelt ist die Umsatzsteuer nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes steyr 1972, BGB!. Nr. 223/72, in der jeweils geltenden Fassung nicht enthalten. § 6 Schlußbestimmungen Diese Tarifordnung wird mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Steyr wirksam. Gleichzeitig verlieren die bisher geltenden Tarif- und Gebührenbestimmungen für die Dienst- und Sachleistungen der Frei- willigen Feuerwehr der Stadt Steyr, insbe- sondere die Feuerwehr-Tarifordnung des Magistrates der Stadt Steyr, Gem- 7401/82, beschlossen in den Sitzungen des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 7. 3. 1983 und vom 14. 4. 1983, ihre Gültigkeit. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz * Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 2734/86 Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 37 - Rohrweck-Küllinger. - Auflagenhinweis; Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gern. § 23 Abs. 3 i. V. mit § 21 Abs . 4 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/ 1972 idgF, wird in der Zeit vom 22. Juni 1987 bis 31. August 1987 daraufhing~wie- sen, daß die Flächenwidmungsplan-Ande- rung Nr. 37 - Rohrweck-Küllinger - durch 6 Wochen, das ist vom 20. Juli 1987 bis einschließlich 31. August 1987, zur öffent- lichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann , ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche An- regungen oder Einwendungen beim Magi- strat Steyr einzubringen. Diese Kundma- ch ung erfolgt __auch im Amtsblatt der Stadt Steyr. Die Anderung des Flächenwid- mungsplanes betrifft : Gegenstand der Flächenwidmungs- plan-Anderung ist die Umwidmung von Grünland in Wohngebiet zwecks geordne- ter Erweiterung des Siedlungsgebietes im Bereich Gleink. Das Planungsgebiet liegt zwischen der Hasenrathstraße im Norden und dem Grabnerweg im Süden und grenzt unmittelbar an das bestehende, am Safrangarten liegende Wohngebiet an. Der Abteilungsvorstand: OMR Dr. Maier * Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mbH, Steyr-Rathaus, Liegenschaftsverwaltung, HV-23/68 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffschnelltauschfenstern für das GWG-Objekt Färbergasse 7. Die Anbotunterlagen können ab 20. Juli 1987 in der Liegenschaftsverwaltung des STEYR Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Kunststoffschnell- tauschfenster GWG-Objekt Färbergasse 7" versehen, bis spätestens 13. August 1987, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10.30 Uhr im Magi- strat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zim- mer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mbH, Steyr-Rathaus, Liegenschaftsverwaltung, HV-23/69 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffschnelltauschfenstern für das GWG-Objekt Galileistraße 2, 4, 6. Die Anbotunterlagen können ab 20. Juli 1987 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Kunststoffschnell- tauschfenster GWG-Objekt Galileistraße 2, 4, 6" versehen, bis spätestens 11. August 1987, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10.45 Uhr im Magi- strat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zim- mer 115, statt. Der Abteilung vorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mbH, Steyr, Rathaus, Liegenschaftsverwaltung, HV-7170 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffschnelltauschfenstern für das GWG-Objekt Galileistraße 1, 3, 5. Die Anbotunterlagen können ab 20. Juli 1987 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „K unststoffschnell- tauschfenster GWG-Objekt Galileistraße 1, 3, 5" versehen, bis spätestens 11. August 1987, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tag um 10.30 Uhr im Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer 13/197

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