Amtsblatt der Stadt Steyr 1987/6

AUS DEM STADTSENAT Für die Verlegung von Kleingärten im Zusammenhang mit der Errichtung der Sportanlage Wehrgraben bewilligte der Stadtsenat l42.000 Schilling. Für die weiteren Maßnahmen zur Errich- tung des Umkleidegebäudes und des Zeitnehmergebäudes der Sportanlage Rennbahn wurden 232.000 Schilling freigegeben. Zur Durchführung von Personalbetreuungsaufgaben bekommt die Personalvertretung des Magistrates 345.000 Schilling. Im Untergeschoß des Sparkassengebäudes im Stadtteil Rest- hof werden Räumlichkeiten für zwei Hortgruppen eingerichtet. Für den An- kauf der Möbel gab der Stadtsenat 241.000 Schilling frei. Zur Realisierung des Beleuchtungsprogrammes 1987 werden Elektromaterialien im Wert von 178.000 Schilling angekauft. Zur Kuraktion für Steyrer Pensionisten in ßadgastein zahlt die Stadt die Auto- buskosten in Höhe von 10.000 Schil- ling. Der Bau eines 70 Meter langen Kanals unter dem Paulus-Wörndl- Plall. in Münichho lz kostet 250.000 Schilling. Für die Entfernung von drei- ßig Wellblechgaragen im Wehrgraben gibt die Stadt einen Beitrag von 45.000 Schilling. Für die Verlängerung der Trinkwasserleitung Eisen-Bundesstraße werden 163.000 Schilling investiert. Magistrat Steyr, Baurechtsamt, BauR- 1753/87 Kundmachung Die vom Gemeinderat in seiner __ Sitzung vom 12. Mai 1987 beschlossene Ubertra- gung der Zuständigkeit des Gemeindera- tes bei Grundsatzbeschlüssen gern. §§ 22 und 23 Oö. Raumordnungsgesetz bei der Einleitung von Flächenwidmungsp lan- und Bebauungsplanverfahren wird gem. § 62 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung kund- gemacht. Aufgrund des § 43 Abs. 2 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird verordnet: § 1 Die Zuständigkeit zur Beschlußfassung auf Einleitung des Verfahrens zur Ände- rung des Flächenwidmungsplanes oder von Bebauungsplänen gern. § 22 Abs. 2 und § 23 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 1811972 idgF, wird vom Gemeinderat auf den Stadtsenat übertragen. § 2 ( 1) Die Verordnung tritt nach Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. (2) Die Kundmachung dieser Verord- nung erfolgt gern. § 62 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBl. Nr. 11 ,idgF, durch deren Anschlag an den Amtstafeln der Stadt Steyr in der Dauer von zwei Wochen. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz 4/160 Die Gemeinnülzige Wohnungsgese/1- schafl der Stadl Steyr hat mil Gesamtkosten von 33 Millionen Schilling nach Plänen von Arch. Dipl.-Ing. Neudeck an der Reil- hoffergasse 36 Woh- nungen mit Nutzflä- chen von 46 bis 81 Quadratmelern fer- liggestel!t. 12 Woh- nungen wurden be- reits im Vorjahr bezo- gen, 24 Mieler konn- ten am 26. Juni ein- ziehen. Bürgermeister Schwarz freute sich über den gut gelungenen Wohnungsschlüssel. Neubau und überreichte einem freudestrahlenden Mieter die AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Abteilung 1, VerkR- 3096/1987 Verfügungen anläßlich des Stadttestes Das Stadtfest 1987 findet heuer am 27. und 28. Juni statt. Dazu sind wie schon im Vorjahr wieder einschneidende Verkehrs- maßnahmen und sonstige Verfügungen erforderlich. Im einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen : 1. Marktzeitänderung: Der tägliche Kleinmarkt und der Wochen- markt werden von Samstag auf Freitag, 26. Juni 1987, verlegt. 2. Verkehrsmaßnahmen: a) Der gesamte Bereich des Stadtplatzes, des Grünmarktes, der Enge Gasse, des Brucknerplatzes sowie der Ennskai von der Oberen Kaigasse bis zum Umkehr- platz in Zwischenbrücken werden ab 27. Juni 1987, 0 Uhr, für den Fahrzeug- verkehr gesperrt. b) Die in der Bindergasse, der Zieglergas- se (bis Auffahrt Schönauerbrücke) und auf dem Ennskai zwischen Haus Nr. 29 und der Bindergasse bestehenden Ein- bahnregelungen werden ab 27. Juni 1987, 0 Uhr, aufgehoben. c) Für die südliche Fahrbahn des Wieser- feldplatzes wird von der Bushaltestelle bis zum Haus Nr. 15 ab 27. Juni 1987, 0 Uhr, ein allgemeines Fahrverbot erlas- sen. d) Der Taxi tandplatz am Stadtplatz wird ab 27. Juni 1987, 0 Uhr, zum Neutor bzw. nach Zwischenbrücken verlegt. e) Die Haltestelle Stadtplatz der städti- schen Verkehrsbetriebe wird ab 27. Juni 1987, 0 Uhr, zur Schönauerbrücke verlegt. 3. Feuerwerk: In den Abendstunden des 27. Juni 1987 wird am Paddlerweg wieder ein Feuer- werk stattfinden. Die Bewohner der Wohnbauten Grünmarkt Nr. 1 - 25, der Wohnobjekte am Paddlerweg und an der Dukartstraße nördlich des Parkplatzes Schiffmeisterhaus werden ersucht, ihre Wohnungsfenster für die Dauer des Feu- erwerks verschlossen zu halten und brenn- bare Gegenstände von den Balkonen zu entfernen. Der Bezirksverwaltungsdirektor: Dr. Viol e. h. (Senatsrat) * Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau 3-2490/86 Öffentliche Ausschreibung über die Baumeister- und Belagsarbeiten für die Neugestaltung des Parkplatzes Märzenkellerübergang (2. Bauabschnitt). Die Unterlagen können ab 17. Juni 1987 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Ko- stenersatz von 100 Schilling abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Parkplatz Märzenkeller- übergang (2. Bauabschnitt)" bis 3. Juli 1987 um 8.45 Uhr in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: SR Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler (Baudirektor) Nt UJ.1 7)/€ .!;~L,._OAJc:;€ ~ :?.ENt.JEc,ER, 7tL 22. 5Br Ntf<... Ale.Hnf::N MAt..E1< "-<-u-F / sk'yr

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