Amtsblatt der Stadt Steyr 1987/5

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Referat für Schule und Sport, Schu I-1859/ 87 Anbot- ausschreibung über die Lieferung von Schulartikeln als Freilernmittel für bedürftige Schulkinder der Steyrer Pflichtschulen. Die Anbotausschreibung umfaßt: l. Schulhefte und Blöcke 2. Schreibmaterial 3. Zeichenmaterial 4. div. Papiermaterial 5. div. kleine Schulutensilien. Die Anbotunterlagen können ab 4. Juni 1987 beim Referat für Schule und Sport des Magistrates Steyr, Zimmer 225, wäh- rend der Amtsstunden abgeholt werden. Die Anbote sind bis spätestens 17. Juni l987, 9.45 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, verschlos- sen und entsprechend gekennzeichnet ab- zugeben. Die Anboteröffnung findet am selben Tage um 10 Uhr beim Referat für Schule und Sport statt. Der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber dem Anbotsteller. Der Referatsleiter: OAR Anton Obrist • Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau6- 139 l / 87, Bau3-2393/87 Öffentliche Ausschreibung über die a) Kanalbauarbeiten (Verlänge- rung NK 10 F); b) Straßenbauarbeiten für die Aufschließung der Prokosch-Gründe. Umfang der Arbeiten: Errichtung von ca. 173 lfm Kanal, Dimension BM 0 400, und die Errichtung einer ca. 130 lfm langen Zufahrtsstraße. Die Unterlagen können ab 11. Mai im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Kosten- ersatz von S 300.- abgeholt werden . Die Kanalbauarbeiten werden durch das Stadtbauamt namens der städtischen Ka- nalverwaltung ausgeschrieben, bilden je- doch mit den Straßenbauarbeiten eine Vergabeeinheit. Bieter, welche nur ein Anbot für die Straßen- oder Kanalbauar- beiten einreichen, können daher nicht be- rücksichtigt werden. Beide Anbote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Kanal- und Straßenbau - Auf- schließung Prokosch-Gründe" bis 1. Juni 1987, 8.45 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: . Baudirektor SR. Dipl.-Ing. Vorderwinkler • Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-2439/86 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 36 im Bereich Steyr-Weinzierl Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 5. März 1987 beschlos- sene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 36 - Bereich Steyr-Weinzierl - wird hiemit gern. § 21 Abs. 9 OÖ. Raumord- nungsgesetz 1972, LGBL Nr. 18/ 1972 idgF, in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundgemacht. pie Flächenwidmungsr.Janänderung wurde gern. § 21 Abs . 5 00. Raumord- nungsgesetz 1972, LGBL Nr. 18/1972 idgF, mit Erlaß des Amtes der oö. Landes- Raiffeisen Sofortkredit Wir beraten Sie gerne! Raiffeisenbank in der Bahnhofstraße Steyr, Bahnhofstr. 9, Tel. 23 967- 0 Bankstelle der Raiffeisenbank Garsten-Steyr 20/140 Änderungen bei der Sperr- müllentsorgung Für die Dauer der Sperre der städti- schen Mülldeponie Hausleiten wurden im Stadtgebiet 24 Stück Großcontainer aufge- stellt, um der Bevölkerung die Entsorgung des Sperrmülls und auch der Gartenabfäl- le zu erleichtern. Nach Wiedereröffnung der Deponie, die mit einem Kostenauf- wand von 47 Millionen Schilling entspre- chend der gesetzlichen Bestimmungen in- stand gesetzt wurde, besteht nunmehr wie- der die Möglichkeit, Sperrmüll und andere Abfälle (keinen Problemmüll) aus Haushalten kostenlos abzulagern. Um die Kosten für das Aufstellen der Sperrmüll- container (1 Mill. S pro Jahr) zu senken, werden diese nur mehr auf nachstehenden Plätzen aufgestellt: Mozartstraße - Ka- serngasse; Mayrpeterweg; Neustiftgasse; Haager Straße, Fischhub; Kematmüller- straße; Klosterstraße. Speziell für Gartenabfälle werden in der Zeit von April bis September jeweils von Freitag bis Montag an folgenden Standor- ten Container aufgestellt: Bahndammstraße, Krakowitzerstraße, Steinwändweg, Goldbacherstraße, Ham- mergrund, Sichelraderstraße, Christkindl. Parallel dazu wird heuer eine zweite Sperrmüllentsorgungsaktion durch den städtischen Wirtschaftshof durchgeführt. Diese Aktion wird jeweils rechtzeitig durch Flugblätter angekündigt. Neben dem Bestreben zur Senkung der hohen Kosten der Containerentsorgung steht das Bemühen zum Schutze der Um- welt und des Stadtbildes im Vordergrund. Deshalb werden die nunmehr aufgestell- ten Sperrmüllcontainer mit Deckel ausge- stattet sein. Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, daß die Container nicht von Unbefugten benützt werden. Da bis- her die Erfahrung gemacht wurde, daß Ortsfremde, aber auch Steyrer Firmen unbefugterweise ablagern, wird dagegen künftig mit wirksamen Maßnahmen vor- gegangen. regierung vom 31. März 1987, BauR- 37978/2-1987, aufsichtsbehördlich geneh- migt. Gern. § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBL Nr. 11 idgF, wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz

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