Amtsblatt der Stadt Steyr 1987/5

AMTLICHE NACHRICHTEN Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Pol- 4634/53 Freibaden im Steyr-Fluß beim Kugelfang- wehr · Öffentliche Warnung Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt, die Bevölkerung erneut auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die das Freiba- den im Steyr-Fluß _beim sogenannten „Kugelfangwehr" im Stadtteil Eysnfeld mit sich bringt. Diese Wehranlage verur- sacht im Flußlauf erhebliche Sogwirkun- gen, wodurch Lebensgefahr für die dort Badenden entsteht. Die Bevölkerung wird daher aufgefordert, das Baden in der Nähe des Kugelfangwehres zu unter lassen. . Sollte diese Aufforderung keine Beach- tung finden, wäre der Magistrat Steyr genötigt, im Bereich dieser Wehranlage ein allgemeines Badeverbot zu erlassen. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz * Städt. Kindergärten und Horte, Mag. Abt. V Verlautbarung Die Anme ldungen (Einschreibungen) der Kinder zum Besuch der städt. Kinder- gärten, Tagesstätten und Horte für das Betriebsjahr 1987 /88 finden in allen städ- tischen Kindergärten und Horten von Montag, 11. 5. , bis einschließlich Freitag, 15. 5. , in der Zeit von 8 bis 11 und von 14 bis 16 Uhr statt. Das Betriebsjahr 1986/87 der städti- schen _Kindergärten und Horte endet mit Freitag, 17. Juli. Die Kindertagesstätte am Plenklberg, Punzerstraße !, bleibt jedoch während der Sommerferien für jene Kin- der uneingeschränkt in Betrieb, die einer Betreuung unbedingt bedürfen. Verspäte- te Anmeldungen können nur dann be- rücksichtigt werden, wenn das Fassungs- vermögen des betreffenden Kindergartens oder Hortes nicht schon erschöpft ist. Zur Entgegennahme einer Anmeldung komme jener Kindergarten oder Hort in Betracht, welcher der Wohnung des anzumeldenden Kindes am nächsten ist. Der Betrieb in allen städtischen Kinder- gärten, Tagesstätten und Horten wird am Dienstag, 1. September, wiederaufgenom- men. Kindergärten und Tagesst~tten Innere Stadt, Hauptschule Promenade, Redtenbachergasse 2; Ennsleite, Karl- Marx-Straße 15, Arbeiterstraße 41 und Wokralstraße 5; Tabor-Taschlried, Blü- melhuberstraße 21; Münichholz-Plenkl- berg, Punzerstraße 1, Leharstraße I und Puschmannstraße 10; Gleink, Gleinker Hauptstraße 12; Resthof, Resthofstraße 39 und Dieselstraße 15; Wehrgraben, Wehr- grabengasse 83 a. Kinderhorte Ennsleite, Wokralstraße 5; Münichholz, 18/ 138 Puschmannstraße 10; Wehrgraben, Wehr- grabengasse 83 a, Resthof, Sparkassen- platz 14 a. Stadtwerke Steyr, Betriebsleitung, Steyr, Färbergasse 7 Öffentliche Ausschreibung betreffend die erforderlichen Tiefbaulei- stungen für die Verlegung von Erdgas- und Trinkwasserversorgungsleitungen in der Holubstraße - Taschelried. Die Angebotunterlagen können ab 18. Mai 1987 bei den Stadtwerken Steyr, Gas- werkgasse 9, während der Amtszeit abge- holt werden. Das Angebot ist im ver- schlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Tiefbauleistungen für die Verlegung von Erdgas- und Trinkwasserversorgungslei- tungen in der Holubstraße - Taschelried" bis 9. Juni 1987, 9 Uhr, bei den Stadtwer- ken Steyr, Färbergasse 7, abzugeben, wo anschließend die Angeboteröffnung statt- findet. Durch die Entgegennahme der Angebo- te übernehmen die Stadtwerke Steyr keine wie immer gearteten Verpflichtungen ge- genüber den Angebotstellern. Die Betriebsleitung OAR Riedler Dir. TOAR Ing. Wein Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-6290/86 Bebauungsplan Nr. 15 „Hin_terberg"; BMW-Verwaltungsgebäude, Anderung Nr. 2 Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 15. Jänner 1987 beschlossene Bebauungsplan Nr. 15 „Hin- ~~rberg" BMW Verwaltungsgebäude - Anderung -~r. 2 - wir hiemit gern. § 21 Abs. 9 00. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, als Verordnung der Stadt kundgemacht. Die Flächenwidmungsplanänderung be- darf laut Erlaß des Amtes der oö. Landes- regierung vom 3. April 1987, BauR- 37979/2-1987 keiner aufsichtsbehördli- chen Genehmigung gern. § 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/ 1972 idgF. Gemäß § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 idgF, wird diese Ver- ordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat STEYR Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-4460/86 Bebauungsplan Nr. 50 „Mayrhofer" - Dachsbergweg; Aufforderung zur Be- kanntgabe der Planungsinteressen - Ein- holung der Stellungnahmen Kundmachung Die Stadt Steyr hat die Absicht, zur geordneten Erweiterung des Siedlungsge- bietes den Bebauungsplan mit der Nr. 50, Bezeichnung „Mayrhofer" - Dachsberg- weg - zu erstellen. Das Planungsgebiet liegt im östlichen Bereich des Dachsberg- weges zwischen Wolferner Landesstraße und dem Dachsbergweg und umfaßt acht Bauparzellen, die von der Wolfernstraße her aufgeschlossen werden. Der Bebauungsplanentwurf sieht die Er- richtung von zweigeschossigen Objekten (Erdgeschoß und ausgebautes Dachge- schoß) vor, wobei vier Parzellen in ge- schlossener Bauweise und vier Parzellen in offener Bauweise bebaut werden. Detail- lierte Bauausführungsbestimmungen sind im Bebauungsplanentwurf enthalten und betreffen insbesondere die Dachneigung, Firstrichtung, Fluchtlinien und Einfrie- dung. Gemäß § 21 Abs. 1 Oberösterr. Raum- ordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF., wird hiemit Gelegenheit zur Stellungnah- me gegeben. Die Stellungnahme wird bis längstens 1. Juni 1987 erwartet. Diese Frist wird nicht erstreckt. Der Entwurf kann während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, und bei der MA III, Planungsreferat, eingesehen werden. Gleichzeitig wird gern. § 21 Abs. 2 Oberösterr. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, die Absicht, gegen- ständlichen Bebauungsplan aufzustellen, durch vierwöchigen Anschlag mit der Auf- forderung kundgemacht, daß jeder Pla- nungsträger bis 1. Juni 1987 seine Pla- nungsinteressen dem Magistrat Steyr schriftlich bekanntgeben kann. Dies wird auch im Amtsblatt der Stadt Steyr kund- gemacht. Magistrat Steyr, Abt. XI Für den Bürgermeister Der Abteilungsvorstand: Dr. Ma ier Wildseiden- decken 1401200 798: Bettenhaus Sturmberger Steyr, Gleinker Gasse 1 • Täglich Bettfedernreinigung !

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