Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/12
Amtliche -Nachrichten- Magistrat Steyr, Mag. Abt. X, Veterinär- amt, Vet-4990/86 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der amtlichen Hundemarken für das Jahr 1987; Verlautbarung für Hundehalter Aufgrund der Bestimmungen des§ 1der Verordnung des Landeshauptmannes von OÖ. vom 23. Dezember 1963, LGBI. Nr. 67 /63, sind alle Hunde im Alter von über acht Wochen durch amtliche Hundemar- ken zu kennzeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1987 werden in der Zeit vom 15. Dezember 1986 bis 15. Jänner 1987 während der Amtsstunden täglich von Montag bis Freitag im Veterinäramt des Magistrates Steyr, Amtshaus Redtenba- chergasse 3, ausgegeben. Im Hinblick auf die in Österreich weit verbreitete Wutkrankheit werden alle Hundehalter aufgefordert, fristgerecht die Hundemarke, für welche eine Gebühr von S 9.- je Stück zu entrichten ist, im Veteri- näramt abzuholen bzw. abholen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 o. a. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über acht Wochen binnen 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumel- den und Sorge zu tragen, daß die ausgege- bene amtliche Hundemarke an öffentli- chen Orten am Halsband oder Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird. Eben- so ist die Beendigung der Hundehaltung bzw. ein Verlust der Hundemarke inner- halb von drei Tagen zu melden. Diese Meldungen werden laufend während der Amtsstunden im Veterinäramt der Stadt Steyr entgegengenommen. Übertretungen der Anordnungen werden nach den Be- stimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Aufruf Die Gesellschaft zur l'örderung der Schubert-Forschung und das Anton Bruckner-lnstitut Linz bitten die Bevölke- rung von Steyr um Mitarbeit. Wer ist im Besitz von Erinnerungsstük- ken, Informationen, Familientraditionen über Franz Schubert und Anton Bruck- ner? Jede, auch die kleinste Nachricht, ist für die genannten Forschun~sinsti!ute _von Wichtigkeit. Selbstverständlich wird Jede Information streng vertraulich behandelt und dient ausnahmslos wissenschaftlicher Dokumentation. Adressen: SCHUBERT: Dr. Erich Partsch, c/ o Helblinggasse 10/18, 1170 Wien. BRUCKNER: Dr. Erich Partsch, c/o Kommission für Musikforschung, 18/390 Bitte vergessen Sie nicht, den Seniorenpaß für das Jahr 1987 zu beantragen Um den Pensionisten den mitunter weiten und mühevollen Weg zum So- zialamt zu ersparen, werden in den einzelnen Stadtteilen wieder Senioren- paß-Ausgabestellen eingerichtet. Die in den jeweiligen Bereichen wohnend~n Pensionisten haben so die Möglichkeit, den Seniorenpaß bei der für sie zustän- digen Ausgabestelle ausstellen zu las- sen. Diese Stellen können während der gewöhnlichen Amtsstunden zu diesem Zweck in Anspruch genommen wer- den. Zur gefälligen Erinnerung die Amsstunden beim Magistrat Steyr: Montag, Dienstag, Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr; Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr. Folgende Ausgabelokale werden ein- gerichtet: Für Stadtteil GRÜNDBERG und äußerer WEHRGRABEN: Senioren- klub Sierninger Straße 115, vom 5. bis einschließlich 9. Jänner 1987. Für Stadtteil RESTI IOF und GLEINK: Städtischer Hort Sparkas- senplatz 14 a, vom 12. bis einschließ- lich 13. Jänner 1987. Für Stadtteil TABOR: Zentralalters- heim, Eingang Gottfried-Koller-Stra- ße, vom 14. bis einschließlich 16. Jän- ner 1987. Für Stadtteil MÜNICHHOLZ: Sportheim Münichholz, Schumeier- straße 2, vom 19. bi . einschließlich 23 . Jänner 1987. Für Stadtteil ENNSLEITE: Städti- sche Jugendherberge, Hafnerstraße 14, vom 26. bis einschließlich 30. Jänner 1987. Für Stadtteil INNERE STADT: So- zialamt, Amtshaus Redtenbachergasse 3, ab Montag, 2. Februar 1987 laufend. Pensionisten, die aus welchem Grund immer, von der Möglichkeit der Behebung des Seniorenpasses bei der für sie zuständigen Ausgabestelle nicht Gebrauch machen können oder erst im Laufe des Jahres die Voraussetzungen für den Erwerb des Seniorenpasses er- füllen, steht ab Montag, 2. Februar 1987, das ganze Jahr über die Ausgabe- stelle im Sozialamt, Amtshaus Redten- bachergasse 3, zur Verfügung. Allfälli- Bruckner-Institut, 1010 Wien, Fleisch- markt 22/2/3. - Kon·taktstelle in Steyr (Schubert und Bruckner): Dr. Volker Lutz, Archiv der Stadt Steyr, Rathaus, 0 72 52/25 7 11 /Klappe 340 DW. Kostenlose Erziehungsberatung Beim Jugendamt der Stadt Steyr wird Eltern, die sich mit einem Psychologen über Probleme und Sorgen mit ihren Kin- dern besprechen wollen, kostenlos eine Erziehungsberatung angeboten. ge weitere Informationen können selbstverständlich jederzeit im Sozial- amt, Amtshaus Redtenbachergasse 3, 2. Stock, Zimmer 10, oder telefonisch (Tel. 25 7 11, Durchwahl 300 - 303) eingeholt werden. Im übrigen darf zum Seniorenpaß selbst wie folgt in Erinne- rung gerufen werden: Anspruchsberechtigt sind nicht mehr im Berufsleben stehende Steyrer Bür- ger, und zwar Männer ab Vollendung des 65., Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Für die erstmalige An- tragstellung sind Geburtsurkunde, Meldezettel und eine Bescheinigung bzw. ein Nachweis, woraus ersichtlich ist, daß der Antragsteller nicht oder nicht mehr im Berufsleben steht (Pen- sionsbescheid und dgl.) mitzubringen. Antragsteller, die bereits Inhaber des Seniorenpasses 1986 sind, haben diesen vorzulegen. Der alte Seniorenpaß wird eingezogen. Bitte das vorhandene Lichtbild im abgelaufenen Senioren- paß nicht entfernen, weil es nach Mög- lichkeit wieder verwendet werden soll. Bei der erstmaligen Ausstellung des Seniorenpasses wird ein Lichtbild im Sofortbildverfahren kostenlos herge- stellt. Der Seniorenpaß hat folgenden In- halt: 36 Gutscheine zur kostenlosen Benützung von städt. Linienbussen; 6 Gutscheine zum kostenlosen Besuch des Hallenbades der Stadt Steyr. Hiezu wird bemerkt, daß bis auf weiteres einmal monatlich, und zwar jeweils am ersten Montag, das Hallenbad nach- mittags ab 14 Uhr ausschließlich für den Besuch durch Senioren reserviert ist. Die vorerwähnten Gutscheine gel- ten nicht nur für die Seniorennachmit- tage, sondern auch während der nor- malen Betriebszeiten im Hallenbad; 5 Gutscheine für Ermäßigungen von 50 Schilling pro Eintrittskarte für Veran- staltungen des Kulturamtes der Stadt Steyr mit einem Eintrittspreis über 50 Schilling; 5 Gutscheine zum kostenlo- sen Eintritt für Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Steyr bis 50 Schilling. Für die Antragstellung ist persönli- ches Erscheinen erforderlich! Mit welchen Problemen können Eltern unter anderem kommen? Konzentrations- und Lernprobleme; ag- gressives Verhalten; Ängstlichkeit; Fragen der Sauberkeitserziehung; Entwicklungs- fragen; familiäre Probleme und ähnliche Fragen. Ra tsuchende Eltern, die frühzeitig mit ihren Kindern zur Beratung kommen, können am ehesten Hilfe und Unterstüt- zung in ihrer schwierigen Situation erfah- ren. Für allenfalls ergänzende Auskünfte steht das Stadtjugendamt (OAR Karl Hieb!) selbstverständlich jederzeit zur Ver- fügung. stt-yr
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