Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/10
Amtliche Nachrichten Abste ll en von Kraftfahrzeugen ohne behördliche Kennzeichen auf öffentl. Gut! In le tzter Zeit ist festzus tellen, daß im- mer mehr Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Gut (Straßen und Plätzen) ohne behördli- ches Kennzeich e n abgestellt werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde sieht sich deshalb veranlaßt, darauf hinzuwei- sen, daß das Abstellen von kennzeichenlo- sen Kraftfahrzeugen an eine behördliche Bewilligung gebunden ist. (§ 82 Abs . 2 der Straßenverkehrsordnung). Generell verbo- ten ist das Abstellen von Autowracks auf öffentlichem Gut. Bewilligungslos abge- stellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden und der Halter hat mit empfindlichen Verwaltungsstrafen zu rechnen . Für nähere lnformationen steht d as Verkehrsreferat der Bezirksverwaltung ge rn e zu r Ve rfüg ung. Dr. Vi o l Sena tsra t Magi s trat Steyr , Abt. II , Stadtrechnungs- amt, Ha-5000 / 85 Nachtragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1986 Kundmachung Gemäß § 50 Abs. 3 und § 51 Abs. 4 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr er- folgt folgende Verlautbarung: Der Nachtragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1986 liegt durch eine Woche , und zwar in der Zeit vom 10. bis einschließlich 17. November, im Stadt- rechnungsamt, Rathaus , 3. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Ma gi s trat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 2439/86 ~ lächenwidmungsplanänderung Nr. 36; OPTV-Richtfunkrelaisstation Steyr-Wein- zierl Kundmachung Gemäß § 23 ~ .bs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 4 00. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972, wird in der Zeit vom 1. Oktober 1986 bis 1. Dezember 1986 darauf hingewiesen , daß die Flächenwid- mungsplanänderung Nr. 36, ÖPTV-Richt- funkrelaisstation Steyr-Weinzierl , vom 15. Oktober 1986 bis einschließlich 1. Dezem- ber 1986 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amts- stunden aufliegt. Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft machen kann, ist berech- tigt , während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen . Die Ände- rung des Flächenwidmungsplanes betrifft : 16 / 316 Umwidmung von Grünland (Wald) in Vorbeh a ltsflächen für -~ie Errichtung einer Sendea nlage für die OPTV. Das von der Umwidmung betroffene Gebiet liegt nörd- lich de r Wein zierlstraße im Waldstück zwi sch en dem Weinzierl-Hof und der Stadtg renze . Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistra t Steyr, Magistratsdirektion, Präs-590/79 Geschäftsordnung für den Gemeinderat und für die Gemeinderatsausschüsse der Stadt Steyr Verordnung Die Geschäftsordnung für den Gemein- derat und für die Gemeinderatsausschüsse der Stadt Steyr, Gemeinderatsbeschluß vom 7. Februar 1980, Präs-590179, wird wie folgt geändert : I. Im § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und für die Gemein- deratsausschüsse der Stadt Steyr haben die Worte „in der Dauer von I Stunde" zu entfallen. II. Die Kundmachung dieser Verordnung hat durch Verlautbarung in der nächsten Nummer des Amtsblattes der Stadt Steyr zu erfolgen. III. Diese Verordnung tritt gemäߧ 62 Abs. 2 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11, an dem Tag in Kraft , an dem das Stück des Amtsblattes, das die Kundmachung enthält, herausgegeben und versendet wird. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 5670/ 86 Bebauungsplan Nr. 51 - ,,Schladergrün- de" - Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen bzw. Einholung der Stellungnahmen Verständigung Die Stadt Steyr hat die Absicht, den Bebauungsplan mit der Nr. 51 Bezeich- nung „Schladergründe" aufzustellen . Das Planungsgebiet liegt direkt an der Friedhofstraße nördlich des Friedhofes Gleink und schließt unmittelbar an die bereits bestehende Bebauung an. Durch gegenständlichen Bebauungsplan soll die Errichtung von neun eingeschossigen Wohnhäusern in offener Bauweise mit einer Dachneigung von maximal 38 Grad ermöglicht werden . Gemäß § 21 Abs. 1 OÖ. Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972, wird hie- mit Gelegenheit zur Stellungnahme gege- ben. Die Stellungnahme wird bis längstens 10. November 1986 erwartet. Diese Frist wird nicht erstreckt. Gemäß § 21 Abs. 2 OÖ. Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 idgF, wird die Absicht, gegenständlichen Bebau- ungsplan aufzustellen, durch vierwöchigen Anschlag an der Amtstafel mit der Auffor- derung kundgemacht, daß jeder Planungs- träger bis 10. November 1986 seine Pla- nungsinteressen dem Magistrat der Stadt Steyr schriftlich bekanntgeben kann. Der Entwurf kann während der Amts- stunden beim Magistrat Steyr, Baurechts- amt, eingesehen werden. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Wertsicherungen Ergebnis August 1986 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Juli August Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Jul i August Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Juli August Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Juli August Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Juli August Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Juli August Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 Juli August 155,4 155,8 272,7 273,4 347,5 348,4 348,6 349,5 2631,4 2638,2 3053,3 3061,2 2593 ,3 2600,0 Stf')'l'
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