Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/10

Magistrat Steyr Wahl - 6000/86 Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1971 wird hiemit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBI. Nr. 517/ 1986, bekanntgemacht. Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut: „Verordnung der Bundesregierung vom 26. September 1986, BGBI. Nr. 517/1986, über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages. · Auf Grund des§ 1Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1971 in der geltenden Fassung wird verordnet: § 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben. § 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates wird als Wahltag der 23. November 1986 festgesetzt. § 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 26. September 1986 bestimmt." Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz 12/ 3 12

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