Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/9

200 Jahre Magistrat Steyr 11s6 r9s6 „Auf Allerhöchs ten Befehl wun.k die alte Verfassung und Verwaltung der Stadt aufgehoben und anstatt d e r vorigen Bür- germeister, Stadtrichter und Ratsherren aus dem ßür •er~tand ein juridischer Magi- strat e in geführt , he~tehend aus einem Bür- gc rn1ci stcr, vie r Rü ten und zwei Sekretä- ren, welche alle ge prüfte Juristen sein mul.\ten." So bcricht..:t im Jahre 1837 Franz Xaver l'rit1 in se iner „Beschreibung und Ge- ~c hi chte der Stadt Steyr und ihrer näch- s ten Umgebung." Die Josefinischen Refor- men brachten nicht nur die Aufhebung vieler Klöster, das Toleranzpatent, die Aull1ebung der Todesstrafe, ein neues Ehepatent, die Regulierung der Kreisäm- ter usw., sondern in Steyr auch die Ein- richtung der Vorstad~pfarre und vor allem eine grundlegende Anderung der Stadt- verwaltung. Josef II. erließ eine Magi- stratsverfassung, die zunächst nur für Wien Geltung hatte. Doch 1785 wurde auch die bisherige Steyrer Stadtverfassung aufgehoben. An die Ste_\le der beschlußfas- senden Gremien, des Außeren und Inne- ren Rates und des Stadtgerichtes trat als bürgerliche .Behörde - der Magistrat der Stadt Steyr. Die politische Verwaltung, die Finanzverwaltung und die Rechtspre- chung wurde diesem übertragen - letztere mit einer Einschränkung. Die vom Magi- strat der verhängten Kriminalurteile muß- ten nach dem Kreisamtsdekret vom 22. November 1785 vom k. k. Apellationsge- richt in Wien genehmigt werden. Der dreifachen Aufga~e des Magistrates wurde auch durch eine Anderung des Ratsproto- kolles Rechnung getragen. Ab 1786 wird _·r ein politisches und ein ökonomisches Pro- tokoll sowie ein Justizprotokoll geführt. Bis dahin waren die verschiedenen Tages- ordnungspunkte gemeinsam eingetragen worden . In dem Dekret der k. k. Landesre- gierung vom 12. Dezember 1785 wurden auch die Ratswa)1len geändert. Die ge- samte Bürgerschaft wurde, nach Stadttei- len geordnet, in das Rathaus vorgeladen, um dort aus ihrer Mitte zwa nzig „ve rtrau- te und geschickte Männer" zu wählen, die bea uftragt wurden, als „ V_<:>tanten" geeig- nete Kandid a ten für die Amter des Bür- germeisters und der Ra tsherren vorzu- schlagen. Di eses V~rzeichnis der geeigne- ten Personen , diese mußten qualifizierte Ju ris ten se in , wurde vor der Wahl am Rathaus angeschlagen, um den Votanten die Mögli chkeit zu geben, ihre Entschei- dung zu tre ffen . Die Bedingung, der Bür- germeister und die ihm zur Seite stehen- den „Magist ratsräte" müssen im Justizfach ausgebildet sein, erklärt die neue Bezeich- nung eines „juridischen Magistrates". Es wurde auch bestimmt, der neue Bürger- me ister habe den Amtseid bei der Landes- regierung, die vier Magistratsräte diesen in die Hand des Bürgermeisters abzulegen. Ab 1789 leiste te der Bürgermeister seinen Amtseid beim k. k. Kreisamt. Die Magistratsräte wurden auf Lebens- dauer gewü hlt , der Bürgermeister lediglich auf vier Jahre. Nach seiner Amtszeit konn- te der Bürge rmeis ter auf weitere vier Jahre gewü hlt werden. Wollte der Bürgermeister eine weitere Amtsperiode anschließen, mußte er rechtLeitig vor Ablauf des vierten Amtsjahres der zweiten Periode beim Ap- pellati onsge richt bzw. bei der Landesre- ;;,:i;,"'-~~x--.~~~,~-~\. ~- ·~,~ tJ~~~~~~~~ ~- .. ,.,.!-ft.,..,"'t"',..~ . .. ~, ~ F - gierung ansuchen. Waren die Bürger da- mit nicht einverstanden, mußten ,1c der Oberbehörde ihre Gründe bekanntgeben. Die erste Ratswa hl nach den neuen Bestimmungen hielt man am 20. März 1786 ab. Dr. Silvester Paumgartner wurde Bürgermeister. Am 29. April bestätigte die Landesregierung die Wahl. 1111 gleichen Dekret genehmigte die Regie rung auch die Wahl des Eustachius Antonius Franz Michael Werloschnigg von Berenberg zum ersten Magistratsrat. Zu weiteren Rats- männern wurden Albert Seheilmann und Vinzenz von Köhler bestimmt. Der bishe- rige Syndikus (Stadtschreiber) Matthäus Gugenbichler reichte sei n Pensionsgesuch ein, um der geänderten Situation Rech- nung zu tragen . Vor Ablauf der vierjähri- gen Amtsperiode ordnete das k. k. Kreis- amt für den 31. März 1790 eine Neuwahl an. Es wurden wieder zwanzig Votanten bestimmt, die den Bürgermeister zu wäh- len hatten. Erst nach einer Messe in der Stadtpfarrkirche wurde der Wahlakt im Rathaus durchgeführt. Alle Bediensteten der Stadtverwaltung, Sekretäre, Expedito- ren und Kassiere hatten an der Messe teilzunehmen. Bürgermeister wurde wiederum Dr. Silvester Paumgartner. Er war dann bis 1803 Stadtoberhaupt. Im Juni 1802 teilte nämlich das Kreisamt auf eine „allerhöchste Verordnung" mit, daß die Bürgermeister auf Lebenszeit ohne weitere Wahl gewählt seien. 1799 schied Magistratsrat Albert Seheilmann aus dem städtischen Dienst. Durch die Wahl der Votanten und nach Bestätigung durch die Oberbehörde folgte Franz Karl Preureut- ter, der am 9. September 1799 seinen ! -~ . ' .. ·-~ - - ~ --7~--. ·.,i ' ' .;.,# ·' ;, .. , ,. ... -,.,;-- · ·. ~ --, ~~- --- '··- - ,. . _:.:'':; ----- - -. .._::._ -~- ,...,.. Stevr im 18. Jahrhundert - Stich von F B . Werner. 18/282 sieyr

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