Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/8
Frist für Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch eheliche Kinder von Österreicherinnen endet am 1. September Vor dem 1. September 1983 geborene eheliche und legitimierte Kinder einer Österreicherin , die eine fremde Staatsan- gehörigkeit besitzen , könne~ durch Abg~- be einer Treueerklärung die österre1ch1- sche Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie ledig sind und am 1. September 1983 das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben , ihre Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und auch am Tag der Geburt de~. Kindes besessen hat und das Kind nie Osterreicher war oder die mit der Geburt erworbene österreichi- sche Staatsbürgerschaft durch Legitima- tion verloren hat. Die dreijährige Frist, in der die Abgabe der Treueerklärung möglich ist, endet am 1. September 1986. Wir machen alle be- troffenen Mütter auf das Ende dieser Fris t aufmerksam und empfehlen den Eltern im Ausland wohnhafter, mit einem Ausländer verheirateter Österreiche rinnen , ihre Töchter auf diese befri stete Möglichkeit zum Erwerb der österreichischen Staats- bürgerschaft auf einfachste, fa st kostenlose Weise aufmerksam zu ma chen. Vordrucke zur Abgabe dieser Erklärung mit Erläuterungen sind im Standesamt (Schloß Lamberg) crlüilllich. Tagesmütter-Kurs in Steyr In Steyr ist für September 1986 ein Tagesmütter-Kurs geplant. Es werden dringendst Tagesmütter im Raum Steyr gesucht. Kursbeginn: Dienstag, 2. Septem- ber, Arbeiterkammer Steyr. - Anmeldung und Auskünfte: Verein „Aktion Tages- mütter OÖ", Geschäftsführerin Frau An - neliese Ortner, Hamerlingstraße 4, 4020 Linz, Telefon 57 3 78 oder 56 4 31, KI. 289. Eine 1979, im „Jahr des Kindes", gebo- rene Idee hat voll eingeschl agen. De r damals gegründete Verein „Aktion Tages- mütter OÖ", dessen Vorsitzende 1-°J·a u Staatssekretär Dr. Beatrix Eypcltaucr ist, biete t bcrufs tüti gcn Müttern die Möglich- keit , ein - bi s dreij ä hrige Kinder bei Tages- mütte rn unterzubringen. Bis jetzt wurden mehr als 200 T agesmütter ausgebildet. In gan z Oberös terreich betreuen derzeit 80 Ta gesmütte r 110 Kinder. Die Ausbildung der Ta gesmütte r erfolgt durch das Berufs- förderun gs in stitut im Rahmen von drei- wöc hi ge n Kursen. Die Kurskosten trägt da s La ndesarbeitsamt. Tagesmütter sind vo ll sozialve r icherte Angeste_l_lte ~es Ver- e in es „Akti o n Tagesmütter 00". Uberdies wird eine Haftpflichtversicherung und ei- ne Unfallversicherung für jedes Kind ab- geschlosscn. Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Stadtba uamt, ßau6- 972/86 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohr - verlegungsarbeiten für die Ka nalisati on ,,Krenngründe", und zwar NS 2. Die Unterlagen können ab 18. Au gu~l 1986 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Kostenersatz von S 400.- abgeh olt wer- den. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten Krenngründe, und zwar NS 2" bis 3. September 1986, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magi- strates, Zimmer 232, abzugeben. Die An- boteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Mit der neuerlichen Ausschreibung der „Krenngründe", und zwar NS 2, wird die Ausschreibung vom 17. 6. 1986 aufgeho- ben. Der Abteilungsvorstand: Baudirektor SR Dipl.-Ing. Vorderwinkler 6/234 Ma gistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2- 5747 /85 Fl lichcnwidmungsplanänderung Nr. 34 - Umwidmung von Grünland in Bauland Kundmachung Die vom Gemeinderat am 22. Mai 1986 beschl ossene und mit Bescheid des Amtes <.lcr oö. Landesregierung vom . 7. Juli 1986. ßauR-37974/2-1986, gemäß § 21 Abs. 5 in Verbindung mit § 23 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/ 1972 i. d . g. F. , a ufsichtsbehördlich genehmigte Fliichenwidmungsplanänderung Nr. ~-4 wird hiemit gemäß § 21 Abs. 9 00. Raumordnungsgesetz als Verordnung der Stadt kundgemacht. Gemäß § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LG BI. Nr. 11, wird diese Verord- nung im Amtsblatt der Stadt Steyr kund- gemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Einsicht- nahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem Ablauf des Tages der Kund- machung rechtswirksam. Der Plan liegt Landesaltentag 1986 Der Landesaltentag soll die älteren Mitbürger unseres Landes in den Mit- telpunkt eines Festtages stellen, den Dank und die Anerkennung aller übn- gen Staatsbürger, insbesondere deren Verbundenheit mit der älteren Genera- tion, zum Ausdruck bringen. Dieser Landesaltentag wird heuer zum 16. Mal in Steyr durchgeführt. Aus diesem Anlaß veranstaltet die Stadt Steyr am Montag, 22. September, und Diens- 1 tag, 23. September, · jeweils um 14.30 Uhr im Stadtsaal, Stelzhamerstraße 2 a, einen bunten Nachmittag. Einlaß ab 14 Uhr. Es spielt das Ennser Kammerorchester unter der Leitung von Hans Schedlber- ger. Solisten: Ilse-Helga Lachomski, Sopran; Rainer Schauberger, Bariton. Verbindende Worte: Willibald Happl. - Programm: Werke von Johann Strauß, Franz Lehar, Emmerich Kai- man, Karl Millöcker u. a. Kostenlose Eintrittskarten zu diesen beiden Veranstaltungen sind ab 15. September im Kulturamt Steyr, Rat- haus, 2. Stock, Zimmer 204, erhältlich. Für die Besucher der bunten Nach- mittage wird an beiden Tagen ab 13.30 Uhr auf den Strecken Tabor, Gleink und Resthof, Landeskrankenhaus, Mü- nichholz, Ennsleite und Waldrandsied- lung ein kostenloser Pendelverkehr zum Stadtsaal mittels Sonderautobus- sen eingerichtet; desgleichen nach En- de der Veranstaltung zu den genannten Ausgangspunkten zurück: Alters- heim/Hanuschstraße, Gleink, Auto- bushaltestelle Resthof, Seniorenklub Tabor/Industriestraße und Gründ- bergsiedlung, Ennsleite/Autobushalte- stelle Karl-Marx-Straße, Waldrand- siedlung und Endstation Autobuslinie Steyr-Münichholz. Die Stadt Steyr lädt Sie herzlich zu , diesen Veranstaltungen ein. Als Bür- germeister würde es mir eine große Freude sein, Sie an einem dieser bun- ten Nachmittage des Landesaltentages 1986 im Stadtsaal begrüßen zu können . Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr zur Einsicht für jedermann auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Die PENSIONSVERSICHERUNGS- ANSTALT DER ANGESTELLTEN zahlt im Monat September ihre Pensionen am Montag, 1., aus; die l;'ENSIONSVERSI- CHERUNGSANSTALT DER ARBEI- TER am Mittwoch, 3., und Donnerstag, 4. September. sk'yr
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