Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/7

Jahren S 6.-; c) Schüler ab dem 15. Lebensjahr mit einem gültigen Schüler- ausweis S 6.-. Mehrfahrtenscheine für alle Teilstrek- ken (die Fahrscheine a) bis c) sind beim Fahrer zu lösen, die Fahrscheine nach d) werden ausschließlich am Freikartenschal- ter des städtischen Verkehrsbetriebes ver- kauft): a) 10-Fahrten-Scheine für Erwach- sene S 100.-; b) 10-Fahrten-Scheine für Kinder und Schüler S 50.-; c) IQ-Fahr- ten-Scheine für Pensionisten und deren Ehegatten (gegen Vorweis des Renten- bzw. Pensionsbescheides werden von den Stadtwerken Berechtigungsausweise aus- gestellt) S 90.-; d) 20-Fahrten-Scheine S 150.-. Monatskarten für bestimmte Teilstrek- ken (diese werden ausschließlich in der Verkaufsstelle Färbergasse 7 verkauft): a) Monatskarten für Lehrlinge und Prakti- kanten mit Lichtbild, Wertmarke und un- beschränkter Fahrtenzahl S 135.-; b) Mo- natskarte für Erwachsene mit Lichtbild Wertmarke und unbeschränkter Fahrten~ zahl S 185.-. Monatsnetzkarten für Erwachsene auf allen Linien ohne Gültigkeitsbeschrän- kung (diese sind im Fahrkartenvorverkauf des Verkehrsbetriebs zu lösen): S 220.-. Gepäck und Tiere: Jeder Fahrgast ist berechtigt, leicht trag- bare Gegenstände (Handgepäck) sowie Sportgeräte, soferne diese von der Beför- derung nicht ausgeschlossen sind, auf den Plattformen der Autobusse unentgeltlich mitzuführen. Für die Beförderung kleiner Hunde und Tiere, wenn sie in geschlosse- ne~ Behältern untergebracht sind, wird keLn Fahrgeld berechnet: a) für die Beför- derung von Gepäckstücken, die über die eines Handgepäcks hinausgehen S 6.-; b) für die Beförderung eines Hundes, der ausnahmslos einen zweckmäßigen Maul- korb tragen muß S 6.-. Reinigungsgebühr: S 80.-. Erhöhter Fahrpreis: Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahr- ausweis im Linienfahrzeug durch den Kontrollor angetroffen, so wird ein erhöh- ter Beförderungspreis von S 200.- einge- hoben. Jeder Vollzahler kann zwei Kinder bis zu sechs Jahren frei mitnehmen. Die Be- förderung von Kinderwagen und Kran- kenfahrstühlen ist frei. Jeder Kinderwagen oder Krankenfahrstuhl muß von minde- stens einer erwachsenen Person, die für die Sicherheit. im Wageninneren zu sorgen hat, b~gle1tet werden. Zur Hilfestellung be1m Ern- und Aussteigen der behinderten Personen sowie zum Ein- und Ausladen der Kinderwagen oder Krankenfahrstühle sind Bedienstete der Stadtwerke Steyr nicht verpflichtet. _Di~ vom _Gemeinderat neu festgesetzten Emtnttspre1se für das Alte Theater betra- gen bei TheatervorsteUungen für Logen- plätze S 145.-, Parkettsitze S 115.-, Bal- konsitze S 90.-, Notsitze S 70.- und Steh- plätze S 35.-; bei Kammerkonzerten für Logenplätze S 140.-, Parkettsitze S 110.-, Balkonsitze S 80.-, Notsitze S 70.- und Stehplätze S 35.-; bei Solistenkonzerten und Dichterlesungen für Logenplätze S 110.-, Parkettsitze S 80.-, Balkonsitze S 70.-, Notsitze S 40.- und Stehplätze S 30.- . Die vom Gemeinderat beschlossene Ta- rifordnung für die MüUdeponie der Stadt Steyr sieht vor, daß für private Müllabla- g~rung in Haushaltsmengen keine Depo- megebühr zu entrichten ist. Für jede über Haushaltsmengen hinausgehende Ablage- rung setzte der Gemeinderat eine Gebühr in Höhe von 350 Schilling pro Tonne fest. Unter Haushaltsmenge im Sinne dieser Bestimmung :,vird eine MüUanlieferung verstanden, die höchstens das Volumen eines Pkw-Kofferraumes oder eines durch- schnittlichen Pkw-Anhängers aufweist. Auch eine gleichzeitige Anlieferung eines Pkw-Kofferrauminhaltes und eines Pkw- Anhängers wird noch als Haushaltsmenge angesehen. Als Einheitssatz für den Kanalanschluß in Kanalaltbaugebieten wurden vom Ge- meinderat 35 Schilling pro Quadratmeter der Bemessungsgrundlage festgelegt. Ka- Resolution gegen die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf Die Obmänner aller im Gemeinderat vertretenen Parteien haben sich im Zu- sammenhang mit der Wiederaufberei- tungsanlage Wackersdorf sehr intensiv mit den Problemen der Nutzung von Kernenergie befaßt und eine aus fol- genden Punkten bestehende Resolu- tion beschlossen : 1. Die Errichtung der Wiederaufbe- reitungsanlage in Wackersdorf muß mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden. 2. Die Frage der Nutzung der Kern- energie ist zu internationalisieren, so daß die Errichtung eines Atomkraft- werkes als völkerrechtlicher Tatbestand aufzufassen ist. Die Interessen von An- rainerstaaten sind jedenfalls zu wahren und ist diesen ein Mitspracherecht ein- zuräumen. 3. Darüber hinaus soll die Bundesre- gierung ersucht werden, alle atomkraft- betreibenden Nachbarstaaten zu einer eingehenden Überprüfung des techni- schen Standards und der Sicherheits- vorkehrungen ihrer Atomkraftwerke zu veranlassen und die erforderlichen Maßnahmen einer überstaatlichen Kontrolle zu unterziehen. Die Resolution wurde an Bundes- kanzler Franz Vranitzky und Landes- hauptmann Josef Ratzenböck mit dem Ersuchen weitergeleitet, für ihre Erfül- lung unverzüglich einzutreten. Aus dem Stadtsenat Zum Ankauf von Lernmitteln für bedürftige Schulkinder bewilligte der Stadtsenat 91.400 Schilling. Dem Bil- dungs- und Kulturarbeitskreis Münich- holz, der bereits mit der vielbeachteten Ausstellung „Münichholz - ein Stadt- teil stellt sich vor" Aktivitäten gesetzt hat, wurde eine Subvention von 24.000 Schilling für weitere Initiativen bewil- ligt. Für den Ausbau der Aufschlie- ßungsstraße vor den neu errichteten Objekten der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Styria in der Christkindlsiedlung gab der Stadt- senat 213 .500 Schilling frei. Die Ast- straße wird auf einer Länge von neun- zig Metern von vier auf acht Meter verbreitert, außerdem wird eine Stra- ßenbeleuchtung mit fünf Lichtpunkten installiert. Die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung im zweiten Teil der neu ausgebauten Steiner Straße kostet 109.000 Schilling. Für den Städ- tischen Wirtschaftshof wird als Ersatz- beschaffung ein Großraumkastenwa- gen zum Preis von 192.000 Schilling angeschafft. Zur Überprüfung des Zustandes der Kanalisation Steyrdorf bewiUigte der Stadtsenat 70.000 Schilling fü r den An- kauf einer Kanalkamera. Die Neuver- legung einer Trinkwasserversorgungs- leitung im Waldweg kostet 167.784 ~chilling. Für Instandsetzungsarbeiten m der Sonderschule Industriestraße be- willigte der Stadtsenat 242.000 Schil- ling, in der Volksschule Gleink werden dafür 80.000 Schilling aufgewendet. Das Ausmalen von Klassenräumen in der Volksschule Tabor kostet 33.000 Schi lling. nalaltbaugebiete sind Gebiete, in denen der Straßenkanal schon verlegt ist und die Anschlußwerber den Hauskanal bis zum öffentlichen Straßenkanal selbst herstellen müssen. In Kanalneubaugebieten beträgt der Emhe1tssatz 110 Schilling pro Qua- dratmeter der Bemessungsgrundlage. Ka- nalneubaugebiete sind Gebiete, in denen gleichzeitig mit der Herstellung des Stra- ßenkanals von der Stadt Steyr auch die Hausanschlußkanäle bis zur Grundgrenze hergestellt werden, wodurch für die Ge- meinde ein erhöhter Bauaufwand besteht. Die Kanalanschlußgebühr ist mit dem Zeitpunkt des Anschlusses des Grundstük- kes oder Bau\_1/erkes an die gemeindeeige- ne Kanalisat10nsanlage fällig. Bei Zu-, Auf-, Ein- oder Umbauten von Gebäuden ist die Kanalanschlußgebühr bei Inangriff- nahme der entsprechenden Baumaßnah- men fiHlig. Geleistete Vorauszahlungen werden Jenem Wert zugerechnet, der sich aus der Berücksichtigung der in den Qua- dratmetersatz eingeflossenen Preissteige- rungskomponente gegenüber dem zum Zeitpunkt der Vorschreibung der Voraus- 7/199

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