Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/5

Magistrat Steyr Wahl-500/86 Bundespräsidentenwahl 1986 2. Wahlgang Die Durchführung in Steyr Bei der Bundespräs identenwahl am 4. Mai 1986 hat kein Kandidat d ie erforder liche absolute Mehrheit der gül- t ig abgegebenen Stimmen erreich t. Gemäß Paragraph 18 (1) des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 i. d. g. F. findet daher spätestens am 35. Tage nach dem 1. Wah lgang ein zwe iter Wahlgang zwischen jenen beiden Wahlwerbern statt , die im ersten Wahlgang die meisten gü ltigen St immen erhalten haben. Nachstehend werden zu r Informat ion einig wichtig Hinw ise über den 2. Wahlgang gegeben : 1. Wahlberechtigung: Wah lberecht igt sind nur jene Personen, die anltifllich d s 1. Wah lganges im Wählerverzeich ni s der Stadt Steyr eingetragen waren . Maßg blich dc1fur war di Vo ll ndung des 19. Lebensjahres sowie die Eintra- gung in die Wähl erevidenz der Stadt t yr am 11 Mür, 1986(St ich tag) . Daraus ergibt sich für a) Wahlberechti gte, d ie nach d m tichtag innerha lb von Steyr umgezogen sind: Diese Personen können von ihrem St immrech t nur in j 11 rn Wal1I prong I brauch machen , in dem sie bereits am 4. Mai im Wähl erverze ichnis eing trag n war n. b) Wah lberechti gte, di nach d m Stichtag von in r nderen Geme inde zugezogen sind: Diese Perso- nen können ihr Stimmr chl in Steyr nur dann au ub n, wenn sie sich von jener Gemeinde , bei der sie im Wähl erverzeichni nl, ßli ch d s 1. Wahlgang s m 4. Mai 1986 eingetragen waren , eine Wahlkarte besorgen. 2. Wahllokale: Hinsichtl ich der Wahll ok I treten gegenüber dem 1. W hlgang keine Änderungen ein . Die Anschriften der Wah ll okale sind den Hausanschl ägen, d ie an läß lich des 1. Wahlganges in jedem Haus angebracht bzw. zugestellt wurden , zu entnehmen. 3. Wahlzeit: Die Wah lzeit ist in t yr von 7 bi s 16 Uhr. 4. Wahlkarten: Der Anspruc h auf Auss tellung einer Wahlkarte steht Wäh lern zu , die sich voraussichtlich am Wahltag an ei nem anderen Ort ( emeinde , Wah lsprengel) al s dem ihre r Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhal- ten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten. Ferner haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkart Wäh ler, denen der Besuch des zuständ igen Wahllokales infolge Bettlägrigkeit - sei es aus Krankh eits- , Alters- oder sonstigen Gründen - unmögli ch ist , und sie die Möglichkeit einer Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen. Antragsfrist: Wah lkarten müssen bis spätestens am dritten Tag vor dem Wahltag beim Magistrat Steyr, Wahlreferat , 4. Stock, Zimmer 401 , beantragt werden . Bettl ägrige Wahlberechtigte, die um den Besuch ei- ner besonderen Wahlbehörde ersuchen , haben die Wahlkarte bis spätestens am zehnten Tag vor dem Wahltag zu beantragen . Diesem Antrag ist eine ärztl iche Bestätigung zum Nachweis der Bettlägrigkeit so- wie der medi zinischen Unbedenklichkeit anzuschließen . Achtung: Gül tig sind nur Wahlkarten , die nach dem 4. Mai 1986 ausgestel lt wurden. 5. Wahlkartenwähler: - Wahlberechtigte aus anderen Gemeinden können ihr Stimmrecht nur im Wahllokal Rathaus, Hof rechts , ausüben . - Wahlberechtigte, di e sich am Wahltag in Anstaltspflege befinden , haben dort die Mögl ichkeit , mittels ei- ner Wahlkarte (Beantragung bis drei Tage vor dem Wahltag) an der Wahl teilzunehmen . - Wahlberech t igte aus Steyr, we lche sich trotz Ausstellung einer Wahlkarte am Wahltag in Steyr befinden, können ihr Wahlrecht nur in jenem Sprengel , in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aus- üben . Die Wahlkarte ist unbed ingt der Sprengelwahlbehörde zu übergeben. Für Rückfragen bzw. Auskünfte steht der Magistrat Steyr, Wahlreferat (Tel. 25 711) täglich während der Dienststunden gerne zu Verfügung . swyr

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