Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/5

-Amtliche Nachrichten- Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Pol- 4634/53 Freibaden im Steyr-Fluß beim Kugelfang- wehr Öffentliche Warnung Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt, die Bevölkerung erneut auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die das Freiba- den im Steyr-Fluß beim sogenannten „Kugelfangwehr" im Stadtteil Eysnfeld mit sich bringt. Diese Wehranlage verursacht im Fluß- lauf erhebliche Sogwirkungen, wodun:h Lebensgefahr für die dort Badenden ent- steht. Die Bevölkerung wird daher aufge- fordert, das Baden in der Nähe des Kugel - fangwehres zu unterlassen. Sollte diese Aufforderung keine Beachtung finden , wäre der Magistrat Steyr genötigt, im Bereich dieser Wehranlage ein allgemci nes Badeverbot zu erlassen. Der Bürgermeister: l lcinrich Schwarz * Gemeinn. Wohnungsgcscllschafl der Stadt Steyr Gesmbl 1, Steyr-Rathaus, Lic •en schaftsverwaltung, I IV-4/70 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffschnell tausch fenstcrn rnr das GWG-Objekt Pointnerstral3c 2, 4, 6. Die Anbotunterlagen können ab l 'i. Mai 1986 in der Liegenschaflsvc1waltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abge· holt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Kunststoffschnell- tausch fenster GWG-Objekt Poi ntnerstra - ße 2, 4, 6" versehen, bis spätestens 5. Juni 1986, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben . Die Anboteröffnungsverhandlung findet am selben Tag um I0. 15 Uhr im Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer * Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH, Steyr-Rathaus, Liegen- schaftsverwaltung, HV-30/74 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffschnelltauschfenstern für das GWG-Objekt Keplerstraße 6 bis 16. Die Anbotunterlagen können ab 15. Mai 1986 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abge- holt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Kunststoffschnell- tauschfenster GWG-Objekt Keplerstraße 6 bis 16" versehen, bis spätestens 5. Juni 16/144 Der Amtsarzt informiert Hygienisches Verhalten im Bad Bald werden unsere Freibäder wie- der ihre Tore öffnen. Damit das Bade- vergnügen ungetrübt ist, wird von je- dem Badegast hygienisches Verhalten erwartet. Wir ersuchen die Eltern, Er- ziehungsberechtigten und Lehrer, auch die Kinder davon zu unterrichten. Fol- gende Punkte sollten genau beachtet werden: 1. Personen, die an ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten lei- den, haben keinen Zutritt zum Bad. 2. Die Fußdesinfektionsanlagen sol- len sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Bades benützt wer- den. Die vor den Schwimmbecken be- findlichen Fußwaschbecken sollten un- bedingt durchgangen werden und nicht, wie leider so häufig, umgangen. 3. Vor dem Betreten des Beckens ist zu duschen, ausgenommen, wenn das Becken nur kurzzeitig verlassen wor- den ist. 4. Im gesamten Bereich des Bades ist auf strengste Sauberkeit zu achten, Ab- fälle sind in die vorgesehenen Abfall- behälter zu geben. 1986, 14 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrate Steyr, Zimmer 232, abzuge- ben . Die Anboteröffnungsverhandlung findet am selben Tag um 14.15 Uhr im Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer * Magistrat Steyr, Referat für Schule und Sport, Schul-2408/86 Anbotaussch reibung über die Lieferung von Schulartikeln als Freilernmittel fiir bedürftige Schulkinder der Steyrer Pflichtschulen. Die Anbotausschreibung umfaßt: 1. Schulhefte und Blöcke 2. Schreibmaterial 3. Zeichenmaterial 4. Diverses Papiermaterial 5. Diverse kleine Schulutensilien. Die Anbotunterlagen können ab 20. Mai 1986 beim Referat für Schule und Sport des Magistrates Steyr, Zimmer 225, während der Amtsstunden abgeholt wer- den. Die Anbote sind bis spätestens 4. Juni 1986, 9.45 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, verschlos- sen und entsprechend gekennzeichnet ab- zugeben. Die Anboteröffnung findet am selben Tag um 10 Uhr beim Referat für Schule und Sport statt. Der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer 5. Verunreinigungen des Badebek- kens bzw. des Gewässers oder einer anderen Einrichtung des Bades sind verboten. Es stehen ausreichend WC- Anlagen und Toilettepapier kostenlos zur Verfügung. Die Reinigung der An- lagen erfolgt auch während des Bade- betriebes. 6. Die Badegäste haben sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Badegäste (z. B. bei Sprüngen ins Wasser) hintangehalten wird. 7. Badebekleidung darf nicht im Ba- debecken ausgewaschen werden. 8. Tiere dürfen in Bäder nicht mitge- nommen werden. Die Betreiber der öffentlichen Bäder, Stadtbad Steyr und Schwimmschule, sind bestrebt, durch ständige Verbesse- rungen bei der Wasseraufbereitung und Wasserdesinfektion den Besu- chern „ungetrübte" Badefreuden zu bescheren. Wenn sich nun noch die Badegäste - auch zum Schutz der eige- nen Gesundheit - hygienisch entspre- chend verhalten, steht dem Badever- gnügen nichts mehr entgegen. geartete Verpflichtung gegenüber dem Anbotsteller. Der Referatsleiter: AR Obrist Wertsicherungen Ergebnis März 1986 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Februar 155,6 März 155,3 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Februar 273,1 März 272,6 Verbraucherpreisindex 1 1958 = 100 Februar 347,9 März 347,3 Verbraucherpreisindex II 1958 = IO0 Februar 349,0 März 348,3 Kleinhandelspreisindex 1938 = IO0 Februar 2.634,8 März 2.629,7 Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Februar 3.057,2 März 3.051,3 Lebenshaltungskostenindex 1938 = IO0 Februar 2.596,7 März 2.591,6

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