Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/5
Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Magistratsdirektion; Pers-283/82 Dienstbetriebsordnung für den Magistrat der Stadt Steyr Kundmachung ,,Mit Beschluß des Stadtsenates vom 27. März 1986 wurde eine Dienstbetriebs- ordnung für den Magistrat der Stadt Steyr (DBO), welche gemäß § 46 Abs. 2 des Statutes für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11, durch den Bürgermeister zu erlas- sen ist, genehmigt. Diese Dienstbetriebsordnung liegt in der Zeit vom 20. Mai 1986 bis einschließ- lich 10. Juni 1986 beim Magistrat der Stadt Steyr, Magistratsdirektion, Zimmer 118, während der Amtsstunden zur allge- meinen Einsichtnahme auf." Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH, Steyr-Rathaus, HV-11/77 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffschnelltauschfenstern für das GWG-Objekt Resselstraße 8, 10. Die Anbotunterlagen können ab 15. Mai 1986 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abge- holt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Kunststoffschnell- tauschfenster GWG-Objekt, Resselstraße 8, 10" versehen, bis spätestens 10. Juni 1986, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzuge- ben. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am selben Tag um 10.15 Uhr im Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Sport-4820/81 Öffentliche Ausschreibung über die Schlosserarbeiten für das Umklei- degebäude mit Platzwartwohnung und das Zeitnehmungsgebäude der Bezirkssport- anlage Rennbahn inkl. der Tribünenüber- dachung. Die Unterlagen können ab 20. Mai 1986 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Ko- stenersatz von 200 Schilling abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Anbot über Schlosser- arbeiten Bezirkssportanlage Rennbahn" bis 5. Juni 1986, 8.45 Uhr, in der Einlauf- stelle des Magistrates, Zimmer 232, abzu- geben. steyr Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: Baudirektor SR Dipl.-Ing. Vorderwinkler Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau3-522/86 Öffentliche Ausschreibung über die Straßenbau- und Straßenbe- leuchtungsarbeiten für den Ausbau des Dachsbergweges. Die Unterlagen können ab 20. Mai 1986 im Stadtbauamt, Zimmer 310, gegen Ko- stenersatz von 250 Schilling abgeholt wer- den. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Ausbau des Dachs- bergweges" bis 9. Juni 1986, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 232, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am selben Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 310, statt. Der Abteilungsvorstand: Baudirektor SR Dip.-Ing. Vorderwinkler Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH, Steyr-Rathaus, HV-11/77 Öffentliche Ausschreibung über durchzuführende Baumeisterarbeiten (Wärmedämmfassade) für das GWG-Ob- jekt Resselstraße 8, 10. Die Anbotunterlagen können ab 15. Mai 1986 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates Steyr, Zimmer 115, abge- holt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Baumeisterarbei- ten - GWG-Objekt Resselstraße 8, 10" versehen, bis spätestens 10. Juni 1986, 11 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 232, abzugeben. Die An- boteröffnungsverhandlung findet am sel- ben Tag um 11.15 Uhr im Magistrat Steyr, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsamt, Bau2-4557/ 85 Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt Steyr (,,Krenngründe") Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzu~g vom 6. Februar 1986 be- schlossene Anderung des Flächenwid- mungsplanes der Stadt Steyr (,,Krenn- gr~nde") wird hiemit gemäß § 21 Abs. 9 00. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 18/ 1972 i. d. g. F., in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 i. d. g. F., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gemäߧ 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsgesetz 1972, LGBI. Nr. 1811972 i. d. g. F., mit Erlaß des Amtes der oö. Landesregierung vom 7. April 1986, BauR-37972/3-1986, aufsichtsbe- hördlich genehmigt. Gemäß § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11 i. d. g. F. , wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgen- den Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat Steyr zur Ein- sichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz • Städt. Kindergärten und Horte, Magi- stratsabteilung V Verlautbarung Die Anmeldungen (Einschreibungen) der Kinder zum Besuch der städtischen Kindergärten, Tagesheimstätten und Hor- te im Betriebsjahr 1986/ 87 finden in allen städtischen Kindergärten und Horten von Montag, 26., bis einschließlich Freitag, 30. Mai 1986, in der Zeit von 8 bis 11 Uhr und von 14 bis 16 Uhr statt . Das Betriebsjahr 1986/87 der städti- schen Kindergärten und Horte endet mit Freitag, 18. Juli 1986. Die Kindertages- heimstätte am „ Plenklberg", Punzerstraße 1, bleibt jedoch während der Sommerfe- rien für jene Kinder uneingeschränkt in Betrieb, die einer Betreuung unbedingt bedürfen. Verspätete Anmeldungen kön- nen nur dann berücksichtigt werden, wenn das Fassungsvermögen des betreffenden Kindergartens oder Horts nicht erschöpft ist. Zur Entgegennahme einer Anmeldung kommt jener Kindergarten oder Hort in Betracht, welcher der Wohnung des anzu- meldenden Kindes am nächsten ist. Der Betrieb in allen städtischen Kinder- gärten, Tagesheimstätten und Horten des Jahres 1986/87 wird am Montag, 1. Sep- tember 1986, wieder aufgenommen. Kindergärten und Tagesheimstätten: In- nere Stadt, Hauptschule Promenade, Red- tenbachergasse 2; Ennsleite : Karl-Marx- Straße 15, Arbeiterstraße 41, Wokralstraße 5; Tabor-Taschlried: Blümelhuberstraße 21; Münichholz-Plenklberg: Punzerstraße 1, Leharstraße I, Puschmannstraße 10; Gleink: Gleinker Hauptstraße I2; Rest- hof: Resthofstraße 39, Dieselstraße. 15; Wehrgraben: Wehrgrabengasse 83 a. Kinderhorte: Ennsleite: Wokralstraße 5; Münichholz: Puschmannstraße 10; Wehr- graben: Wehrgrabengasse 83 a; Resthof: Sparkassenplatz 14 a. 13rJ41
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