Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/3
12/ 84 Magistrat Steyr Wahl - 500/86 Steyr, am 27. Februar 1986 Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten Gemäß § 1 Abs. 2 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBI. Nr. 57 i. d. F. BGBI. Nr. 355/1982 und BGBI. Nr. 522/ 1985, wird bekanntgemacht: Das Bundesgesetzblatt vom 24. Februar 1986 enthält unter Nr. 81 nachstehende Verordnu_ng der Bundesregierung : „ Verordnung der Bundesregierung vom 28. Jänner 1986 über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten , die Festsetzung des Wahltages und des Stich- tages. Auf Grund des§ 1Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 , in der gelten- .den Fassung , wird verordnet: § 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben. § 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates wird als Wahl- tag Sonntag, der 4. Mai 1986, festgesetzt. § 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 11. März 1986 bestimmt." Für die Wahl des Bundespräsidenten besteht gemäß Art. 60 Abs. 1 der Bundesver- fassung Wahlpflicht in den Bundesländern, in denen dies durch Landesgesetz an- geordnet wird! Der Bürgermeister: Heinrich Schwarz
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2