Amtsblatt der Stadt Steyr 1986/3
Amtliche -Nachrichten- Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH, Rathaus, Städtische Liegenschaftsverwaltung HV-37175 Öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und Montage von Kunststoffenstern für das GWG-Objekt Sierninger Straße 156 a, b, c, d. Die Anbotsunterlagen können ab 17. März 1986 in der Liegenschaftsverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, Zimmer 115, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Kunststoffenster GWG-Objekt Siernin- ger Straße 156 a, b, c, d" versehen, bis spätestens 8. April 1986, 10 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zim- mer 232, abzugeben. Die Anboteröff- nungsverhandlung findet am selben Tag um 10.15 Uhr im Magistrat Steyr, Liegen- schaftsverwaltung, Zimmer 115, statt. Der Abteilungsvorstand: Dir. OAR Brechtelsbauer • Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ha- 8034/85 Kundmachung Mit Gemeinderatsbeschluß vom 6. Fe- bruar 1986 wurden die vom Gemeinderat am 1. März 1979 erlassenen Richtlinien zwecks Gewährung von Zuschüssen zur Unfruchtbarmachung weiblicher Hunde wie folgt geändert: Punkt C dieser Richtlinien (,,Ausmaß des Zuschusses") hat wie folgt zu lauten: Der Zuschuß beträgt in jedem Einzelfall S 500.- im nachhinein. Für Personen, de- ren Pension die Höhe des Ausgleichszula- ge~richtsatzes nicht erreicht und für den 00. Landestierschutzverein - Tierheim Steyr - beträgt der Zuschuß S 100.- im nachhinein. Auf den Zuschuß besteht kein Rechtsanspruch. Diese Neuregelung tritt mit 1. Mai 1986 in Kraft. Der Bürgermeister: i. V. Leopold Wippersberger Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwalt Dr. Friedrich GROHS er- teilt am Donnerstag, 27. März, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, Zimmer 101, 1. Stock, kostenlose Rechtsauskunft. Bei dieser Dienstleistung der oö. Rechts- anwaltskammer handelt es sich grundsätz- lich um eine einmalige Auskunft informa- tiven Charakters. Die erste unentgeltliche Auskunft steht jedem Bewohner der Stadt Steyr und Umgebung zu, und zwar ohne Rücksicht auf Einkommens- und Vermö- gensverhältnisse des Ratsuchenden. 10/82 Der Amtsarzt informiert Schutz vor Krankheit nach Zeckenbiß Diese durch Zeckenbiß übertragene Infektionskrankheit Frühsommer- Meningoencephalitis stellt derzeit die häufigste Encephalitis des Menschen in Österreich dar. Wie kommt es nun zur Übertragung des Virus auf den Men- schen? Waldsäugetiere wie z.B. Wald- mäuse, Spitzmäuse, Igel, Marder, Fuchs usw. sind häufig Träger des FSME-Virus. Wenn nun Zecken an solchen virustragenden Tieren saugen, werden sie infiziert. Während des Sau- gens können nun diese infizierten Zek- ken das Virus auch auf den Menschen übertragen. Werden nun auf einen Menschen Viren durch den Zeckenbiß oder auch, in sehr seltenen Fällen, über die rohe Milch in Zeckencephilitis-Ge- bieten übertragen, so tritt ein typischer Krankheitsverlauf ein. 7 bis 10 Tage nach dem Zeckenbiß treten uncharak- teristische grippeartige Symptome auf (Fieber bis 38 Grad Celsius, Kopf-, Gelenks- und Muskelschmerzen). Die- se Phase dauert 5 bis 10 Tage. Zu diesem Zeitpunkt, etwa 15 Tage nach dem Biß, kann durch die Blutabnahme der Nachweis der Infektion bereits durchgeführt werden. Nach diesen uil- charakteristischen grippeartigen Be- schwerden folgt ein achttägiges symp- tomloses Intervall. Danach beginnt die zweite _gefährliche Krankheitsphase ganz akut mit starken Kopfschmerzen und hohem Fieber (eventuell auch Nackensteifigkeit, vermehrtes Schlaf- bedürfnis und Reflexstörungen). Die meisten Zecken findet man von Mai bis September. Die Zecken saugen sich in die Haut mit widerhakenförmi- gen Zähnen fest. Da das FSME-Virus durch den Zeckenspeichel übertragen wird, müssen angesaugte Zecken sofort entfernt werden. Die Methode ob mit Pinzette, Öl, Fett usw. ist dabei völlig egal. Wesentlich ist, daß die Zecke so rasch wie möglich entfernt wird, denn je länger sie am Menschen saugt, desto mehr Krankheitserreger (Viren) wer- den in den menschlichen Körper ge- bracht. Sollten beim Entfernen der Zecke die Zähne in der Haut stecken- bleiben, besteht kein Grund zur Beun- ruhigung. Für alle exponierten Personen wird die aktive Schutzimpfung empfohlen. Der Impfstoff wird aus abgetöteten Viren hergestellt. Um einen ausrei- chenden Impfschutz zu haben, ist eine Grundimmuniserung, die aus drei Teil- impfungen besteht, erforderlich. Zwei Impfungen im Abstand von 1 bis 3 Monaten und eine dritte Impfung im Abstand von 9 bis 12 Monaten nach der zweiten Impfung. Die Auffri- schungsimpfungen sind alle drei Jahre erforderlich. Die Impfung ist bereits bei Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zu empfehlen. Wird die Impfung vom Amtsarzt vorgenommen, enstehen fol- gende Kosten: pro Impfung S 154.-; für Kinder bis zum 15. Lebensjahr S 132.-. Ab dem dritten Kind bis zum 15. Lebensjahr kostenlos. Für Versi- cherte der O.-ö. Gebietskrankenkasse werden pro Impfung S 50.- rückvergü- tet. Erwerb der Staatsbürgerschaft durch eheliche Kinder von Osterreicherinnen Vor dem 1. September 1983 geborene ~_heliche und legitimierte Kinder einer Osterreicherin, die eine fremde Staatsan- gehörigkeit besitzen, können durch Abga- be einer Treueerklärung die österrei- chische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn die ledig sind und am 1. September 1983 das 19. Lebensjahr noch nicht vollen- det haben, ihre Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und auch am Tag der Geburt de~ . Kindes besessen hat und das Kind nie Osterreicher war oder die mit der Geburt erworbene österrei- chische Staatsbürgerschaft durch Legiti- mation verloren hat. Die dreijährige Frist, in der die Abgabe der Treueerklärung möglich ist, endet am 1. September 1986. Wir machen alle be- troffenen Mütter auf das Ende dieser Frist aufmerksam und empfehlen den Eltern im Ausland wohnhafter, mit einem Ausländer verheirateter Österreicherinnen, ihre Töchter auf diese befristete Möglichkeit zum Erwerb der österreichischen Staats- bürgerschaft auf einfachste, fast kostenlose Weise aufmerksam zu machen. Vordrucke zur Abgabe dieser Erklärung mit Erläute- rungen sind im Standesamt (Schloß Lam- berg) erhältlich. MODE-FRÜHLING STOFFE TEPPICHE VORHÄNGE BETTWAREN in größter Auswahl! Das führende Fachgeschäft für - - - TEXTIL-HASLINGER STEYR, STADTPLATZ 20 - 22 Telefon O72 52 / 23 6 16 swyr
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